Manche Bundesländer machen es schon jetzt richtig!

20.09.2023 — Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg haben keine Abgeordnetenpension. Hier hat sich bereits die Einsicht durchgesetzt, dass dieses System unsolidarisch ist. Als z.B. die Abgeordneten Schleswig-Holsteins sich 2006 von der Abgeordnetenpension verabschiedeten, wurden von allen Fraktionen gute Argumente vorgebracht:
Monika Heinold (Bündnis 90 / Die Grünen): „Das Gesetz ist nachhaltig, weil es das Privileg der hohen Altersversorgung von Abgeordneten in Schleswig-Holstein abschafft. Damit sind wir – nach Nordrhein-Westfalen – erst das zweite Bundesland, das diesen Schritt geht. […] Die Kosten für die Altersversorgung – so hoch sie dem Einzelnen erscheinen mögen – werden damit für die einzelnen Abgeordneten halbiert. Noch wichtiger ist meiner Fraktion, dass sie sich zukünftig sofort im Landeshaushalt niederschlagen und nicht mehr der zukünftigen Generation aufgebürdet werden.“ (Plenarprotokoll 16/32, S. 2261)
Johann Wadepuhl (CDU): „Es gibt eine Welle von Pensionslasten, die auf uns zukommt und die wir bewältigen müssen. Wenn jetzt einmal jemand vorangeht und einen solchen Schritt macht wie der Schleswig-Holsteinische Landtag, dann sollte man einen solchen zukunftsweisenden Schritt nicht durch die kurzfristig entstehenden Mehrkosten aushebeln, sondern man sollte anerkennen, dass hier im besten Sinne des Wortes Nachhaltigkeit [Herv. im Original] praktiziert wird. […] Ich setze darauf, dass wir die Kolleginnen und Kollegen in anderen Landesparlamenten überzeugen können, uns diesen Schritt nachzutun.“ (Plenarprotokoll 16/32 S. 2256)
Lothar Hay (SPD): „Ich bin mir sicher, dass die Diätenstrukturreform, die wir heute verabschieden werden, in ihren wesentlichen Bestandteilen Vorbildcharakter für weitere Landtage und auch für den Deutschen Bundestag haben kann.“ (Plenarprotokoll 16/32 S. 2256)
Wolfgang Kubicki (FDP): „Wir stimmen als FDP-Fraktion nicht nur zu, weil wir unser Geld wert sind, sondern weil diese Reform Unstimmigkeiten, Ungerechtigkeiten gerade bei der Altersversorgung beseitigt, die den Menschen zu Recht ein Dorn im Auge war.“ (Plenarprotokoll 16/32 S. 2260)
Die geäußerte Hoffnung, dass andere Landesparlamente und die Bundestagsabgeordneten den Schritt nachtun würden, hat sich noch nicht durchgehend erfüllt. In Bayern, wo am 8. Oktober gewählt wird, haben die Mitglieder des Landtags nicht nur eine Abgeordnetenpension, sondern sogar die höchste Abgeordnetenpension in ganz Deutschland. Wir haben die Kandidierenden der demokratischen Parteien angeschrieben und nachgefragt, wie sie zu einer Reform dieses unsolidarischen Systems stehen. In gut einer Woche werden wir hier veröffentlichen, welche Kandidierenden sich bereit erklärten, im Falle ihres Einzugs in den nächsten Bayrischen Landtag konkrete Schritte unternehmen werden, damit auch Bayrische Abgeordnete künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

 

Antwort von Carsten Linnemann

19.09.2023 — Herr Linnemann hat uns Folgendes auf unsere Anfrage geantwortet: „Als Bundestagsabgeordneter mache ich mich seit langem für eine grundlegende Reform der Altersversorgung im Abgeordnetenrecht stark. Ich bin der Meinung, dass wir selbst für unser Alter vorsorgen sollten. Gemeinsam mit anderen Parlamentariern habe ich in der vergangenen Legislaturperiode deshalb eine entsprechende Initiative gestartet. Jetzt ist die Ampel gefragt, eine interfraktionelle Arbeitsgruppe einzusetzen, um zeitnah einen Reformvorschlag zu erarbeiten!“

 

 

Liebe CDU, wie haltet ihr es mit der Abgeordnetenpension?

04.09.2023„Die Gesetze gleichen einem Spinnennetz, das die großen Bremsen zerreißen, während sich die kleinen Fliegen darin verfangen.“ (Solon, Begründer der Demokratie im antiken Athen, um 600 vor Christus).

Inzwischen liegen die Antworten von drei demokratischen Parteien (Grüne, FDP und SPD) zu unserer Frage nach der Abschaffung der Abgeordnetenpension vor. Auch Frau Dr. Machalet bekräftigte, dass Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollen. Auch bei ihr fehlen konkrete Aussagen, wie sie dieses Ziel erreichen will. Es scheint fast, als würden die Abgeordneten (=Legislative) auf einen Gesetzentwurf der Regierung (=Exekutive) warten. Dazu wird es aber nicht kommen. Das Parlament muss schon selbst die Sache in die Hand nehmen – schließlich geht es um ureigenste Parlamentsangelegenheiten. Für die CDU hat Carsten Linnemann, der designierte Generalsekretär (und jetzige stellvertretender Parteivorsitzender der CDU Deutschlands) in dem gemeinsamen Brief von einigen Abgeordneten im Sommer 2021 geschrieben: „Wir, Abgeordnete der demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag, fordern den nächsten Bundestag auf, eine Reform der Altersversorgung für Bundestagsabgeordnete in Angriff zu nehmen. Die aktuelle Regelung der Altersentschädigung halten wir für nicht mehr zeitgemäß, sie trifft auf wenig Verständnis und Akzeptanz in der Bevölkerung. (…) Wir sind uns einig, dass der Deutsche Bundestag zu Beginn der kommenden 20. Wahlperiode eine interfraktionelle Arbeitsgruppe einsetzen sollte, die einen Reformvorschlag erarbeitet.“ Die Anfrage an ihn, welche konkreten Schritte er bisher unternommen hat, oder unternehmen wird, wurde heute gestellt. Mal sehen, wie seine Antwort darauf ausfällt. Außerdem: Erfreulicherweise berichtete der FOCUS (erneut) über die Petition. Den Beitrag von Jörg Tremmel, dem Geschäftsführer der Stiftung Generationengerechtigkeit, finden Sie hier.

Antwort von Dr. Tanja Machalet

30.08.2023 — Frau Dr. Tanja Machalet hat uns folgendes auf unsere Anfrage geantwortet: „Als rentenpolitische Sprecherin der SPD bin ich mit der Debatte rund um die Abgeordnetenpension gut vertraut und befürworte die Einzahlung der Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung ausdrücklich. Es würde den Abgeordneten gut zu Gesicht stehen, sich ein Stück weit mit denselben Herausforderungen der Rente konfrontiert zu sehen, wie die Menschen, die sie vertreten.
Oft wird angeführt, dass die Einzahlung der Abgeordneten keine maßgebliche Wirkung auf die finanzpolitische Lage des Rentensystems nehmen würde. In Form einer Erwerbstätigenversicherung, in der alle Erwerbstätigen und damit auch Beamte, Selbstständige und letztendlich Abgeordnete einzahlen, würde eine solche Erwerbstätigenversicherung zu deutlichen Mehreinnahmen führen und eine Finanzierung auf einer breiteren Basis ermöglichen. Bisher fehlten uns als SPD dafür die Mehrheiten. Daher ist jetzt umso wichtiger, für eine solide gesetzliche Rentenversicherung zu sorgen. Hierfür ist ein starker und stabiler Arbeitsmarkt von zentraler Bedeutung. Um mehr Menschen in den Arbeitsmarkt einzubeziehen, haben wir zum Beispiel im Kampf gegen den Fachkräftemangel das Einwanderungsrecht modernisiert, wir haben eine neue Aus- und Weiterbildungsstrategie eingeführt und ergreifen weitere Maßnahmen.“

Antwort von Johannes Vogel

18.08.2023 — Herr Vogel hat uns folgendes auf unsere Anfrage geantwortet: „Die aktuelle Regelung der Altersentschädigung ist besser als frühere Modelle, ich halte sie dennoch für nicht mehr zeitgemäß. Anstatt im Rahmen einer Sonderregelung Altersversorgung zu erhalten, sollten Bundestagsabgeordnete selbst für ihr Alter vorsorgen. Gleichzeitig muss eine angemessene Absicherung nach Ausscheiden aus dem Parlament und die Unabhängigkeit des Mandats gewährleistet sein. Ich halte eine Lösung nach schleswig-holsteinischem Modell für sinnvoll. Dort gilt für Abgeordneten eine Pflicht zur Altersvorsorge. Sie sollen aber dabei frei über die Form ihrer Altersversorgung entscheiden können, wie Selbständige auch. Wir sollten dieses Thema interfraktionell angehen!“

 

Liebe FDP-Abgeordnete im Bundestag, wie steht ihr zur Abgeordnetenpension?

18.08.2023 — Nachdem nun die Grünen deutlich gemacht haben, dass sie einer Abschaffung der Abgeordnetenpension nicht im Wege stehen würden, geben wir die Frage an die anderen Parteien weiter. Von Johannes Vogel, stellvertretender Bundesvorsitzender der FDP und Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion, möchten wir wissen:
>> Betreff: Ihre Antwort an 107.000 Petenten
Sehr geehrter Herr Vogel,
Im Sommer 2021 haben Sie sich mit einer interfraktionellen Gruppe von Bundestagsabgeordneten in einem gemeinsamen Vorstoß dafür ausgesprochen, den Sonderstatus der Abgeordneten bei der Altersvorsorge zu beenden. Sie schrieben: „Wir, Abgeordnete der demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag, fordern den nächsten Bundestag auf, eine Reform der Altersversorgung für Bundestagsabgeordnete in Angriff zu nehmen. Die aktuelle Regelung der Altersentschädigung halten wir für nicht mehr zeitgemäß, sie trifft auf wenig Verständnis und Akzeptanz in der Bevölkerung. (…) Wir sind uns einig, dass der Deutsche Bundestag zu Beginn der kommenden 20. Wahlperiode eine interfraktionelle Arbeitsgruppe einsetzen sollte, die einen Reformvorschlag erarbeitet.“ Aktuell läuft eine Petition bei Change.org, die genau das gleiche will. Sie wurde innerhalb kurzer Zeit von rund 107.000 Personen (Stand heute) unterzeichnet. Wir bitten Sie um kurze Antworten auf die Fragen:“Was haben Sie bisher konkret unternommen, damit eine Reform der Altersversorgung für Bundestagsabgeordnete zustande kommt? Falls Sie bisher nichts unternommen haben: Was planen Sie zu unternehmen?“ „Vorausgesetzt, die anderen beiden Ampelparteien erklären sich bereit zu einer Abschaffung der Abgeordnetenpension (§ 20 Abgeordnetengesetz), wären dann auch Sie dazu bereit?“
Mit freundlichen Grüßen, Ihre SRzG <<
An euch alle, die ihr unsere Petition unterzeichnet habt: Wir berichten an dieser Stelle in Kürze über die Antwort von Herrn Vogel.

 

Kommentar zur Antwort von Bündnis 90/Die Grünen

16.08.2023 – Liebe Leute, ihr habt es vielleicht schon gelesen: Es gibt eine Antwort von Britta Haßelmann, Fraktionsvorsitzende Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag, auf unsere Anfrage, wie es die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit ihrem eigenen Wahlprogamm hält. Frau Haßelmann schrieb, dass sich das Anliegen der Petition mit der Forderung aus dem Wahlprogramm von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Mitglieder des Deutschen Bundestages in eine Bürgerversicherung aufzunehmen, überschneidet. Sie sieht aber gegenwärtig keine politische Mehrheit, um mit der Einbeziehung von Abgeordneten in die gesetzliche Rente hier noch ein gutes Stück weiter voranzukommen. Nun, das bedeutet ja im Umkehrschluss, dass eine solche Reform an den Grünen nicht scheitern würde. Wenn sich also auch Bundestagsabgeordneten SPD und FDP an ihr eigenes Programm bzw. ihre Aussagen halten, dann steht die Mehrheit. Die SRzG wird nun im nächsten Schritt bei den Abgeordneten der anderen beiden Regierungsparteien nachfragen, ob auch diese Abgeordneten einer Abschaffung der Abgeordnetenpension zustimmen würden. Wir halten Euch auf dem Laufenden!

 

Liebe Bündnisgrüne, wie steht ihr zu eurem eigenen Parteiprogramm?

14.07.2023 — In den nächsten Wochen wird es eine Serie von Neuigkeiten zu dieser Petition geben, in denen wir die Aussagen der Parteien in ihren Wahlprogrammen mit dem tatsächlichen Verhalten der Gewählten vergleichen. Wir beginnen mit Bündnis 90/Die Grünen. „Die Rentenversicherung wollen wir schrittweise zu einer universellen Bürger*innenversicherung weiterentwickeln. In einem ersten Schritt sollen Abgeordnete sowie alle Selbstständigen, die nicht anderweitig abgesichert sind, in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden.“ Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen (2021): Bundestagswahl 2021. S. 134. Vor diesem Hintergrund senden wir folgende Anfragen an Dr. Markus Kurth (Rentenpolitischer Sprecher) und Britta Haßelmann (Fraktionsvorsitzende):
>> Betreff: Unsere Bitte um Ihr Statement für 103.745 Petenten
Sehr geehrter Herr Dr. Kurth, [in der zweiten Email: Sehr geehrte Frau Haßelmann,]
im Parteiprogramm Ihrer Partei steht, dass Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollten. Zitat: [siehe oben]. Aktuell läuft eine Petition bei Change.org, die genau das gleiche will. Sie wurde (Stand heute) von 103.745 Personen unterzeichnet. Alle zwei Wochen gibt es eine Neuigkeit von den Initiator:innen an die Mitunterzeichner:innen. In der nächsten Neuigkeit soll es darum gehen, wie Sie zu der zitierten Aussage in Ihrem Wahlprogramm heute stehen, nachdem Sie gewählt wurden und Bundestagsabgeordnete:r sind. Wir bitten Sie um eine kurze Antwort auf die Frage: „Was haben Sie konkret unternommen, damit Abgeordnete in die Rentenversicherung aufgenommen werden?“
Mit freundlichen Grüßen, Ihre SRzG <<
An euch alle, die ihr unsere Petition unterzeichnet habt: Wir berichten an dieser Stelle in Kürze über die Antworten.

 

 

Rasanter Erfolg!

13.07.2023Die Petition auf change.org zur Reform der Altersvorsorge von Abgeordneten erreicht innerhalb von drei Wochen 100.000 Unterstützer:innen. Gefordert wird eine solidarische Altersversorgung und die Einbeziehung der Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung. Unterzeichnen auch Sie! Die Petition ist Teil der Kampagne Saturdays for Social Security. Jede Unterschrift zählt! Helfen sie uns mit Ihrer Unterschrift?

 

Es gibt kein Wissensdefizit bei Abgeordneten, sondern ein Handlungsdefizit!

11.07.2023 – Die Forderung, dass Abgeordnete in die Rentenversicherung einzahlen müssen um so ihren Teil zu einem solidarischen System beizutragen, ist nicht neu. Bereits 2011 setzte der Bundestag eine Kommission von Sachverständigen unter der Leitung von Bundesjustizminister a.D. Schmidt-Jortzig ein. Die Aufgabe: das in der Kritik stehende aktuelle System zu bewerten und ggf. einen Vorschlag zur Ablösung der Abgeordnetenpensionen durch ein neues System zu erarbeiten. Lest die ganze Neuigkeit auf unserer Change.org Petitionsseite.

 

FOCUS online – Interview vom 29.06.2023

29.06.2023 – FOCUS online hat heute ein Interview mit dem Titel: „Die Abgeordneten-Pension ist absurd und eine eklatante Ungerechtigkeit“ veröffentlicht. Darin kommt auch die SRzG mit ihrer Kampagne „Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung“ zu Wort.

Hier geht es zum vollständigen Interview.

 

 

 

Online-Petition zur Abschaffung der Abgeordnetenpension

28.06.2023 – Vor wenigen Tagen hat die SRzG eine Online-Petition zur Abschaffung der Abgeordnetenpension gestartet. In diesem kurzen Zeitraum haben sich bereits über 6.200 Mitmenschen angeschlossen. Wir sind überwältigt von dieser positiven Resonanz und möchten allen Unterstützer:innen unseren herzlichsten Dank aussprechen! Aber lassen Sie uns gemeinsam noch weitergehen! Indem Sie den Link zur Petition (https://www.change.org/Abschaffung-der-Abgeordnetenpension) mit Ihrem persönlichen Netzwerk teilen, können wir eine breitere Basis erreichen und die Aufmerksamkeit auf die dringend notwendigen Veränderungen lenken. Jede Unterschrift, jedes geteilte Wort, jede finanzielle Unterstützung zählt!

 

 

Junge Menschen übergeben Petition gegen Abgeordnetenpension vor dem Bundestag und fordern ein Ende des unsolidarischen Sondersystems der MdB

Rund 20 junge Aktivist:innen haben am Samstag, den 29.4.2023, vor dem Bundestag eine Petition übergeben, in der die Einbeziehung von Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung und somit eine Änderung von § 20 des Abgeordnetengesetzes gefordert wird. Dr. Sebastian Schäfer (Bündnis 90/Die Grünen) nahm 50 Exemplare entgegen. In der Petition heißt es: „Die Forderung nach einer allgemeinen Erwerbstätigenversicherung existiert schon viele Jahre. Obwohl sich der Löwenanteil der Bevölkerung, viele Verbände und sogar die meisten der im Bundestag vertretenen Parteien (in ihren Wahlprogrammen) für dieses System aussprechen, wurde es bisher nicht umgesetzt. Aus Sicht der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG) ist die Einbeziehung der Abgeordneten des Bundestages der erste Schritt. Erst wenn die Gewählten und die Wählerschaft in ganz Deutschland im gleichen Boot sitzen, werden Gesetze beschlossen werden, die den dringenden Reformbedarf der Rentenversicherung anpacken.“

Die SRzG (kurz: Stiftung Generationengerechtigkeit), die zu der Aktion einlud, kritisiert seit längerem, dass das heutige Rentensystem weder sozial gerecht, noch generationengerecht, noch transparent ist. Aber die Reihenfolge der Reformen sei wichtig: die Abschaffung des Sondersystems der MdB sei der Schritt, der erst weitere Reformen ermöglichen wird. Wenn Regierende und Regierte in einem Boot sitzen, können dann gemeinsam die Herausforderungen des demografischen Wandels angegangen werden. Artikel 20 Abgeordnetengesetz sei mit einfacher Parlamentsmehrheit änderbar – die Mitglieder des Bundestags müssten es nur wollen.
Bei der Aktion vor dem Bundestag legten die jungen Menschen ihre Hoffnungen für ein besseres Renten- bzw. Pensionssystem (aber auch Gesundheits- und Pflegesystem) in einen Blumentopf mit einem jungen Gingko-Baum („Pflänzchen der Hoffnung“). Hier finden sich u.a. Zettel mit „Erwerbstätigenversicherung“, „mehr Transparenz“, „Krisenanerkennung und angemessene Reaktion“, „Lösungen zugunsten aller Generationen“ oder „parteiübergreifende Zusammenarbeit“.
Zudem wurde auch eine Urne befüllt. Die jungen Aktivist:innen warfen Zettel mit ihren Ängsten, die sie loswerden wollen, und den Ungerechtigkeiten, die sie abschaffen wollen, in diese Urne. Neben „Artikel 20 des Abgeordnetengesetzes“ wurden symbolisch beerdigt: „Herauszögern von Reformen“, „Verstärkung sozialer Ungleichheit“, „zu viele Wahlgeschenke“, „Demokratischer Sprengstoff“, „Kampf der Generationen“ – das sind einige der Botschaften.

Die Aktion ist Teil der Kampagne „Saturdays for Social Security“, mit der junge Menschen gegen die mangelnde Vorbereitung des Renten-, Gesundheits- und Pflegesystems auf den demografischen Wandel protestieren. Die Reformen, die heute verschoben werden, erfordern später eine umso radikalere Anpassung, was den heute jungen Kohorten später Spielräume und Handlungsfreiheit nehmen wird. Hier gibt es Parallelen zur Verzögerung von Reformen in Bezug auf die Klimakrise, die aber natürlich eine existenzielle und zudem globale Herausforderung ist. In Deutschland gefährdet der Renten- und Pensionseintritt der Babyboomer die Grundlagen des Generationenvertrags. Die Bundesregierungen haben es in den letzten Jahren nicht geschafft, ein Renten- und eine Pensionskonzept für die Jahre 2025-2060 vorzulegen, das generationengerecht und transparent ist.
Im Sommer 2021 hat sich eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten in einem gemeinsamen Vorstoß dafür ausgesprochen, den Sonderstatus der Abgeord¬neten bei der Altersvorsorge zu beenden. Dr. Carsten Linnemann (CDU), Ralf Kapschack (SPD), Johannes Vogel (FDP), Markus Kurth (Bündnis 90/Die Grünen) und Matthias W. Birkwald (Die Linke) schrieben:

„Wir, Abgeordnete der demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag, fordern den nächsten Bundestag auf, eine Reform der Altersversorgung für Bundestagsabgeordnete in Angriff zu nehmen. Die aktuelle Regelung der Altersentschädigung halten wir für nicht mehr zeitgemäß, sie trifft auf wenig Verständnis und Akzeptanz in der Bevölkerung. (…) Wir sind uns einig, dass der Deutsche Bundestag zu Beginn der kommenden 20. Wahlperiode eine interfraktionelle Arbeitsgruppe einsetzen sollte, die einen Reformvorschlag erarbeitet.“

Die SRzG fordert die Abgeordneten auf, diesen Worten Taten folgen zu lassen. Angesichts des Wertes parlamentarischer Repräsentation muss eine Altersversorgung, die der Bedeutung eines derart hohen Amtes angemessen ist und gleichzeitig Versorgungslücken ausschließt, ausreichend großzügig (und im Bundestag höher als in den Landtagen) sein. Aber eine solche Altersversorgung sollte aus Rentenansprüchen und nicht aus Pensionsansprüchen bestehen.

Fernsehbeitrag von Plusminus „Rentensystem in Schieflage“ vom 24.05.2023:
https://www.ardmediathek.de/video/plusminus/rentensystem-in-schieflage/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3BsdXNtaW51cy82OGY4MGE4NS0zMTA2LTRhNDUtOTMzYS1hZDA5ZWI4NzczZTI

Radiobeitrag des DLF zur Übergabe:
https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/generationengerechtigkeit-mehr-solidarit%C3%A4t-in-sachen-rente

 

Dialog-Abend zum Thema „Altersvorsorge von Abgeordneten“ am Mi, 26.4.23 (19-21 Uhr) in Berlin

An den Abenden eines Walkshops finden traditionell 120-minütige Diskussionsveranstaltungen statt („Dialoge-Abende“). In diesem öffentlich zugänglichen Format treten die jungen TN mit eingeladenen Expert:innen in einen Dialog.

Am 26.4.23 fand sich eine illustre Runde in der Jugendherberge Ostkreuz ein:

• Matthias Birkwald, Mitglied des Bundestags, Die Linke
• Dr. Samuel Beuttler-Bohn, Sozialverband VdK
• Tobias Kohlstruck, Stiftung Marktwirtschaft (der für M. Mordhorst, MdB von der FDP, einsprang)
• Prof. Dr. Felix Welti (virtuell), Richter am Bundessozialgericht

Moderiert wurde die Runde von Jörg Tremmel, Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen.

Bevor die Diskussion begann, wurden das Fish-Bowl-Verfahren und der „Moment mal“- Einspruch erläutert. Bei diesem ruft man in die Runde, wenn man eine Verständnisfrage hat. Die Diskussion wird daraufhin umgehend unterbrochen, um die Frage zu beantworten. So wird gewährleistet, dass die Diskussion nicht über längere Phasen so «technisch» wird, dass das Publikum aussteigt.

Beim Fish-Bowl-Verfahren sitzen die Referent:innen an einem Tisch und die restlichen Teilnehmer:innen platzieren sich um den Tisch herum und verfolgen die Diskussion. Ein Stuhl am Referent:innen-Tisch bleibt leer. Dieser Stuhl ist für TN reserviert, wenn sie sich an der Diskussion mit einer Frage oder einem Beitrag beteiligen möchten. Hat ein TN eine Frage oder einen Beitrag geäußert, setzt er/sie sich wieder auf seinen/ihren ursprünglichen Platz und bietet so anderen TN die Möglichkeit, sich auf den freien Stuhl zu setzen.

Hier die Einladung. Inhaltlicher Bericht hier.

 

Neues Gutachten zur „Altersvorsorge von Abgeordneten“

Wie das SRzG-Positionspapier zu Rente und Pensionen in seinem letzten Abschnitt erläutert, ist die Altersvorsorge von Abgeordneten im Bundestag beamtenanalog organisiert, d.h. sie wird aus Steuermitteln finanziert und die Abgeordneten zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein (siehe SRzG-Positionspapier „Rente und Pensionen“). Der Verweis, dass Beamte dies auch nicht tun, greift nicht, denn Abgeordnete werden nicht durch Mandatsantritt zu Beamten. Auch das Grundgesetz trennt strikt zwischen Legislative und Exekutive, d.h. die Altersversorgung von Abgeordneten des Bundestags kann jederzeit einfachgesetzlich geändert werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung könnte laut einem neuen Gutachten von Heinz-Dietrich Steinmeyer / Sebastian Lovens-Cronemeyer (2021) jederzeit beschlossen werden.

Die gemeinsame Erklärung von Abgeordneten aller demokratischen Parteien vom Sommer 2021

Im Sommer 2021 hat sich eine Gruppe von Abgeordneten in einem gemeinsamen Vorstoß dafür ausgesprochen, den Sonderstatus der Bundestagsabgeordneten bei der Altersvorsorge zu beenden (Orginaltext). Dr. Carsten Linnemann (CDU), Ralf Kapschack (SPD), Johannes Vogel (FDP), Markus Kurth (Bündnis 90/Die Grünen) und Matthias W. Birkwald (Die Linke) schrieben:

„Wir, Abgeordnete der demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag, fordern den nächsten Bundestag auf, eine Reform der Altersversorgung für Bundestagsabgeordnete in Angriff zu nehmen. Die aktuelle Regelung der Alters-entschädigung halten wir für nicht mehr zeitgemäß, sie trifft auf wenig Verständnis und Akzeptanz in der Bevölkerung. (…) Wir sind uns einig, dass der Deutsche Bundestag zu Beginn der kommenden 20. Wahlperiode eine interfraktionelle Arbeitsgruppe einsetzen sollte, die einen Reformvorschlag erarbeitet.“

Passiert ist seitdem nichts.

 

Wie ist die Altersversorgung seiner Abgeordneten bisher geregelt?

Die Altersversorgung seiner Abgeordneten regelt jedes Bundesland bzw. auch der Bund selbst. Bisher existieren auf Länderebene verschiedene Modelle der Altersversorgung für Abgeordnete. Während die Abgeordnetenpension noch vor zwei Jahrzehnten in allen 16 Bundesländern und im Bund geltendes Recht war, ist dies heute nur noch in elf Bundesländern (sowie weiterhin im Bund) der Fall. Die anderen Bundesländer (Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Bremen, Nordrhein-Westfalen sowie Brandenburg) haben die Altersversorgung für ihre Landtagsabgeordneten inzwischen grundsätzlich anders organisiert. In Schleswig-Holstein und Bremen erhalten alle Abgeordneten seit der Systemumstellung (also von Altfällen abgesehen) einen von ihrer Diät und den sonstigen finanziellen Leistungen getrennten monatlichen Eigenvorsorgebeitrag, mit dem sie sich ihre Altersversorgung selbst zu organisieren haben. In Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg (seit 1.12.2019) ist die Altersversorgung in einem Versorgungswerk – also einem Parallelsystem geregelt.

 

 

Die Modelle der Abgeordnetenversorgung im Überblick

[Quelle: Bürgerforum zur Altersversorgung der Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg (2018): Langfassung der Ergebnisse und Dokumentation, S. 32-33]

Abgeordnetenpension (Bund und die meisten Bundesländer)

Die Abgeordnetengesetze im Bund und in den meisten Bundesländern regeln eine unmittelbare staatliche Altersversorgungssystem für die Abgeordneten. Wie bei Beamten wird die Versorgung aus dem jeweiligen Staatshaushalt finanziert. Lediglich die Abgeordneten in Hamburg zahlen einen monatlichen Beitrag in Höhe von 9,35 % der monatlichen Grundentschädigung.
Ein Anspruch auf staatliche Altersversorgung setzt das Erreichen der gesetzlich bestimmten Altersgrenze und eine unterschiedlich lange Mandatszeit voraus. Diese Mindestmandatszeit liegt zwischen einem Jahr und höchstens zehn Jahren.
Die Höhe der Altersversorgung richtet sich nach der Mandatszeit und der aktuellen monatlichen Abgeordnetenentschädigung. Bei Erreichen der Mindestmandatszeit wird eine Mindestversorgung gewährt. Diese steigt mit jedem weiteren Jahr der Parlamentszugehörigkeit bis zu einer Höchstversorgung.

Beispiel Bundestag: Mitglieder des Bundestages erhalten laut Art. 20 Abgeordnetengesetz nach ihrem Ausscheiden eine Altersentschädigung, wenn sie das 67. Lebensjahr vollendet und dem Deutschen Bundestag mindestens ein Jahr angehört haben. Sie erhalten pro Jahr Mandatszeit 2,5 % der Abgeordnetenentschädigung. Die Höchstversorgung nach 26 Mandatsjahren liegt bei 65 %.

 

Versorgungswerk (Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Baden-Württemberg seit 01.12.2019)

Nordrhein-Westfalen hat ein eigenständiges Versorgungswerk für die Landesabgeordneten ähnlich den berufsständischen Versorgungswerken errichtet. Dem sind mittlerweile auch Brandenburg und zum 01.12.2019 auch Baden-Württemberg beigetreten. Die Mitgliedschaft in diesem Versorgungswerk ist für die Landesabgeordneten verpflichtend. (Für baden-württembergische Landtagsabgeordnete wird die Mitgliedschaft im Versorgungswerk wegen Übergangsregelungen erst für neu gewählte Abgeordnete ab 2012 verpflichtend.)
Ein Teil der monatlichen Diät der Abgeordneten wird als Pflichtbeitrag einbehalten und an das Versorgungswerk abgeführt. Dieses erbringt alle Versorgungsleistungen aus eigenen Mitteln (Kapitaldeckungsprinzip).
Ein Anspruch auf eine lebenslange Altersrente entsteht nach dem Ausscheiden aus dem Landtag und Vollendung des Rentenalters von 60 bis regelmäßig 67 Jahren. Voraussetzung ist, dass zu diesem Zeitpunkt mindestens 30 Monate Beiträge in Höhe des Pflichtbeitrages eingezahlt wurden und davon mindestens 12 Monate Pflichtbeiträge als Mitglied des Landtages (sog. Mindestbeitragszeit).
Die Höhe der Versorgung richtet sich nach der Dauer der Beitragszahlung und dem Lebensalter und wird nach versicherungsmathematischen Leistungstabellen auf der Grundlage der Einzahlungen berechnet. Im Falle der Inanspruchnahme der Altersrente vor der Regelaltersgrenze von 67 Jahren vermindert sich die Altersrente um einen Abschlag.
Aussagen zur Höhe der im Versorgungswerk realistisch erreichbaren Altersrente sind schwierig. Trotzdem ein fiktives Beispiel für einen „Durchschnittsabgeordneten“ des Landtags von Baden-Württemberg, der 2006 im Alter von 50 Jahren in den Landtag gewählt und 2016 nicht wiedergewählt wurde: Er würde für 10 Jahre Mandatszeit bei Einzahlung von monatlich 1.100 Euro mit Eintritt ins Rentenalter mit 67 Jahren im Jahr 2023 eine monatliche Altersrente des Versorgungswerks in Höhe von knapp 800 Euro erhalten.

 

Privater Eigenvorsorgebeitrag (Schleswig-Holstein, Bremen)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In Schleswig-Holstein und und im Teilzeitparlament von Bremen erhalten die Abgeordneten zusätzlich zu ihrer Grundentschädigung einen monatlichen Beitrag zur Altersvorsorge. Voraussetzung zur Gewährung ist der Nachweis, dass der Vorsorgebeitrag für die Altersversorgung durch eine lebenslange Rente verwendet wird und ein Kapitalwahlrecht (Auszahlungsmöglichkeit) ausgeschlossen ist. Der Beitrag (Schleswig-Holstein: 1.975,39 €; Bremen: 750 €) muss zu mindestens 85 v.H. zur Altersversorgung eingesetzt werden. Den Vorsorgebeitrag können die Abgeordneten für eine private Rentenversicherung verwenden, ihn aber auch in die gesetzliche Rentenversicherung, in betriebliche Alterssicherungssysteme und in berufsständische Versorgungswerke einzahlen.

 

Wahlrecht zwischen Altersentschädigung und Eigenvorsorge (Sachsen)

Im Freistaat Sachsen können die Abgeordneten in jeder Wahlperiode, in der sie dem Landtag angehören, zwischen einer staatlichen Altersentschädigung und einem Beitrag zur Eigenvorsorge wählen. Letzterer ist in Sachsen immer genau so hoch wie der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung (im April 2023: 1.357,80 €).

 

Die Situation in Baden-Württemberg

2008 hatte der Landtag von Baden-Württemberg in einem mutigen Schritt beschlossen, die Abgeordnetenpension (Staatspension) abzuschaffen. Gleichzeitig wurden die Diäten um ein Drittel erhöht und den Abgeordneten zusätzlich eine Pauschale zur individuellen Vorsorge zugesprochen (vor der Abschaffung, s.u., lag dieser bei 1.805 €/Monat). 2017 wollten die Landtagsabgeordneten das 2008 eingeführte System der Eigenvorsorge wieder kippen mit dem Ziel, zur Abgeordnetenpension zurückzukehren (ohne die Diäten zu senken).

Dieses Vorhaben wurde 2017 wegen des starken öffentlichen Gegenwindes fallengelassen. Es wurde eine Unabhängige Expert*innenkommission eingesetzt und ein repräsentativ zusammengesetztes Bürgerforum eingerichtet, die den Landtag in ihrer Entscheidungsfindung beraten sollten. Beide haben Empfehlungen vorgelegt:

Bericht der Unabhängigen Expert*innenkommission zur Altersversorgung der Abgeordneten Baden-Württemberg

Ergebnisse und Dokumentation des Bürgerforums zur Altersversorgung der Abgeordneten Baden-Württemberg

Da die Expert*innenkommission 2019 kein einhelliges Urteil abgab, entschieden die Abgeordneten, dass Baden-Württemberg dem Abgeordneten-Versorgungswerk der Länder Nordrhein-Westfalen und Brandenburg beitritt (hier der Gesetzesentwurf von CDU, Grünen und SPD) eingebracht. Die Abstimmung über den Beitritt zum Versorgungswerk fand am 06.11.2019 statt. Der Beitritt erfolgte zum Dezember 2019.

 

Das kritisierte die SRzG am Beitritt zum Abgeordnetenversorgungswerk

Die SRzG hat sich mehrfach an die Landtagsabgeordneten der Fraktionen gewandt sowie persönliche Gespräche mit den Abgeordneten, Journalist*innen und vereinzelten Mitgliedern der einberufenen Expert*innenkommission geführt. Mittlerweile hat sich eine große Koalition zivilgesellschaftlicher Akteure über alle Generationen hinweg hinter dem Anliegen versammelt.

Ein Beitritt zum Abgeordneten-Versorgungswerk koppelt die Abgeordneten bei ihrer Altersversorgung von der Lebensrealität der allermeisten Menschen ab.

Der Beitritt zum Versorgungswerk ist ein Rückschritt auf dem Weg zu einer solidarischen Bürger*innen-Rentenversicherung.
Die Zahl der Abgeordneten, die freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, stieg in den letzten Jahren. Auf Landesebene spricht vieles dafür, dass sich nach der nächsten Wahl im Frühjahr 2021 eine große Anzahl von neuen Abgeordneten freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern wird. Bleibt es beim heutigen Optionsmodell, so dürften bis 2022 rund ein Drittel der Landtagsabgeordneten Beitragszahler in der DRV geworden sein. Schon in den letzten beiden Legislaturperioden war wegen der Niedrigzinsphase ein ansteigender Trend zur freiwilligen Versicherung in der DRV zu beobachten.

Ein Beitritt grenzt den Handlungsspielraum zukünftiger Abgeordneter bzgl. ihrer Altersversorgung ein.
Alle derzeitigen Mitglieder des Landtags können in ihren bisherigen Altersversorgungssystemen bleiben und sich von der Beitragspflicht zum Abgeordneten-Versorgungswerk befreien lassen. Aber alle künftigen Mitglieder der nächsten Landtage haben jedoch keine Wahl mehr. Sie müssen Mitglieder dieses Versorgungswerks werden. Baden-Württemberg muss 1,2 Mio. Euro an das Versorgungswerk überweisen. Dieses Geld wird auch nicht zurückbezahlt, wenn das Land sein Versorgungssystem ändert. Damit wäre der Weg künftiger baden-württembergischer Landtage in die gesetzliche Rentenversicherung faktisch versperrt.

Das Bürgerforum hat sich langfristig einstimmig für die solidarische Bürger*innen-Rentenversicherung ausgesprochen, in dem alle Bürger*innen, auch die Abgeordneten, versichert sein sollen.
Das ist aufgrund der Bundesgesetzgebung bisher noch nicht möglich. Das Land Baden-Württemberg soll sich außerdem über die Landesgrenzen hinaus für dieses Ziel einsetzen. Solange eine solidarische Bürger*innen-Rentenversicherung noch nicht existiert, schlägt das Bürgerforum gleichberechtigt zwei Modelle vor: Das Versorgungswerk für Abgeordnete oder das Bausteinmodell – in Anlehnung an das Drei-Säulen-System der Altersversorgung.

Grüne und SPD sprechen sich in ihren Parteiprogrammen für eine solidarische Bürger*innen-Rentenversicherung aus, wollen aber hier, dass baden-württembergische Abgeordnete dem Abgeordneten-Versorgungswerk beitreten.

Die SRzG unterstützte daher die damalige Online-Petition „JA zur freiwilligen Versicherung in der DRV für baden-württembergische Landtagsabgeordnete von Dr. Dr. Jörg Tremmel.

Weitere Informationen

Pressemitteilungen:

SRzG fordert baden-württembergische Abgeordnete zum Verbleib in der gesetzlichen Rentenversicherung auf, 02.10.2019

Landtagsdebatte zeigt Nachteile des geplanten Umstiegs auf Abgeordneten-Versorgungswerk auf, 10.10.2019

Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD Baden-Württemberg bezeichnet Abgeordneten-Versorgungswerk als „Umweg“ zu einer solidarischen Rentenversicherung, 23.10.2019