In keinem anderen Landtag, und auch nicht im Bundestag, erhalten die Abgeordneten eine so üppige Pension wie im Bayerischen Landtag. Angesichts des Wertes parlamentarischer Repräsentation muss eine Altersversorgung ausreichend großzügig sein, um spätere Versorgungslücken auszuschließen. Aber es sollten Rentenansprüche und keine Pensionsansprüche sein. Dies fordern SPD und Bündnis 90/Die Grünen selbst in ihren Parteiprogrammen. Die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG) hat alle Kandidatinnen und Kandidaten für die bayerische Landtagswahl am 8. Oktober 2023 bezüglich ihrer Position zur Abgeordnetenpension im Bayerischen Landtag angeschrieben.
Bei der SPD lehnten Achim Fißl, Florian Freund, Volkmar Halbleib, Markus Kabutschka, Markus Käser, Florian Schardt, Siegfried Sibinger sowie Katja Weitzel die Abgeordnetenpension ab. So schreibt z.B. Florian Schardt: „Die Altersversorgung bayerischer Landtagsabgeordneter ist im bundesweiten Vergleich zu großzügig. Ich wäre dafür offen, mich nach der Wahl einer Initiative anzuschließen, die die aktuelle Vergütung intensiv auf den Prüfstand stellt.“ Mehrere Kandidierende der SPD kündigen dazu einen Antrag nach der Wahl an. Für eine zweite Säule der Altersversorgung der bayerischen Abgeordneten schlägt Siegfried Sibinger vor, dass Fonds aufgesetzt werden, um Projekte zum Ausbau erneuerbarer Energien zu finanzieren.

Bei Bündnis 90/Die Grünen äußerten sich Cemel Bozuğlu, Markus Büchler, Max Deisenhofer, Daniel Elsner, Isabel Fischer, Susann Freiburg, Barbara Fuchs, Claudia Köhler, Wolfgang Lenhard, Tobias Martin, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Julia Post, Hannah Quaas, Tim-Luca Rosenheimer, Stephanie Schuhknecht, Katharina Schulze, Florian Siekmann, Ursula Sowa, Martin Stümpfig, Monika Tremel, Gabriele Triebel sowie Christian Zwanziger übereinstimmend mit der Pressestelle der Grünen: „Die Aussicht, sich und die eigene Familie im Alter versorgt zu sehen, gewährleistet die politische und finanzielle Unabhängigkeit der Abgeordneten. Auch sollte die Übernahme eines Parlamentsmandats ohne Rücksicht auf das Vermögen allen Bürger*innen offen stehen. Dafür bedarf es aber keiner Abgeordnetenpension, wie sie derzeit im Bayerischen Abgeordnetengesetz geregelt ist. (…) Um sozialen Zusammenhalt zu stärken und die Kluft zwischen Pension und Rente zu schließen, müssen alle Optionen auf den Tisch, auch eine Reform der Altersentschädigung der Abgeordneten.“

Bei der FDP sprachen sich Ulrich Bode, Britta Hundesrügge, Justus Meixner, Sascha Renner, Julika Sandt, Axel Schöll und Christoph Skutella für die Abschaffung der Abgeordnetenpension aus. So halten Britta Hundesrügge, Julia Sandt und Christoph Skutella eine Lösung nach schleswig-holsteinischem Modell für sinnvoll, während Justus Meixner, Sascha Renner und Axel Schöll betonen, wie wichtig es sei, dass Politiker in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen wie der übergroße Rest der Bevölkerung auch.

Die gesamte CSU, sowie Alexander Zellner (FDP) und Werner Weigand (Freie Wähler) äußerten sich gegen eine Abschaffung der Abgeordnetenpension. Von den Freien Wählern kamen wenige individuelle Antworten. Deren Pressestelle fasste nur die Rechtslage zusammen. Diese Rechtslage billigt dem Gesetzgeber Gestaltungsfreiheit zu – sonst hätten andere Bundesländer die Abgeordnetenpension ja auch gar nicht schon abschaffen können.

Aus Sicht der Stiftung Generationengerechtigkeit ist es bemerkenswert, dass Kandidierende von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen sowie der FDP das derzeitige System der Altersversorgung der bayerischen Abgeordneten in Frage stellen. Sollten die entsprechenden Kandidierenden in den nächsten Landtag einziehen, so dürfte die üppige Abgeordnetenpension Gegenstand parlamentarischer Debatten werden. Aus Sicht der SRzG ist das überfällig. Regierende und Regierte sollten im gleichen Boot sitzen. Es ist eine Frage der Solidarität, dass Abgeordnete im gleichen System sind wie die Mehrheit der Wählerschaft. Gerecht wäre für die Altersversorgung von Parlamentariern die gesetzliche Rentenversicherung als erste Schicht sowie eine private Zusatzversorgung als zweite Schicht.


Hinweis: Die kompletten Antworten der Kandidatinnen und Kandidaten können hier eingesehen werden.