SRzG begrüßt Vorschläge des Sachverständigenrates für Umweltfragen für die Einrichtung eines Generationengerechtigkeits-Rates

Obwohl die verheerenden Auswirkungen der Klimakrise schon lange bekannt sind, unternimmt die Politik bisher zu wenig, um dieser entgegenzuwirken. Dabei hängt es von den heute ergriffenen oder unterlassenen Maßnahmen ab, welchen Planeten wir zukünftigen Generationen überlassen.

Die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG) fordert daher weitgehende institutionelle Reformen, die generationengerechtes Handeln im politischen Prozess verankern. Sie begrüßt, dass der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) in seinem neuesten Sondergutachten vorschlägt, unter anderem einen „Rat für Generationengerechtigkeit“ zu etablieren. Damit greift der SRU ein langjähriges Kernthema der SRzG auf.
Tatsächlich betrifft die Kurzsichtigkeit in der Gesetzgebung nicht nur Umweltthemen, sondern auch andere Politikfelder wie die Rente. Gründe dafür sind u. a., dass die Interessen der jungen Generation nicht ausreichend und die der zukünftigen Generationen überhaupt nicht im politischen System repräsentiert sind. „Gegenwartsaufgaben, Wahlkampf und kurzfristige Erfolge haben oft Vorfahrt vor Zukunftsbelangen. Wer wiedergewählt werden möchte, bevorzugt schnelle Erfolge vor nachhaltigen Ansätzen, die dem Wähler kurzfristig wehtun könnten“, so SRzG-Vorstandsmitglied Dr. Michael Rose.

Der Rat für Generationengerechtigkeit, wie der SRU ihn fordert, soll „jungen und künftigen Generationen im politischen System der Wahlperioden und der Parteiendemokratie eine Stimme geben“ (SRU) und hierfür verfassungsrechtlich verankert und demokratisch legitimiert sein. Er soll politikfeldübergreifend arbeiten und zu Gesetzentwürfen Stellung beziehen zu können. Sieht der Rat die Interessen zukünftiger Generationen oder die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie in Gefahr, soll er das Recht haben, den Gesetzgebungsprozess mithilfe eines begrenzten aufschiebenden Vetos zu pausieren. Auch die SRzG fordert im Positionspapier „Sieben Bausteine für eine zukunftsgerechtere Demokratie“ einen Zukunftsrat, der dem Vorschlag der SRU sehr ähnlich ist. Allerdings verzichtet sie ausdrücklich auf ein suspensives Vetorecht, das den politischen Betrieb weiter verlangsamen könnte. Vielmehr setzt der SRzG-Vorschlag auf eine öffentliche Antwort- und Begründungspflicht der Bundesregierung auf Empfehlungen des Zukunftsrats.

Der SRU führt in seinem Gutachten noch zahlreiche weitere Maßnahmen an, die die Zukunftsverantwortung in der Politik stärken sollen. So schlägt er unter anderem vor, die Nachhaltigkeitsprüfung für Gesetzesentwürfe transparenter zu machen und den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung aufzuwerten. Der Parlamentarische Beirat soll in der Geschäftsordnung des Bundestags verankert werden und eigenständig substanzielle Nachhaltigkeitsprüfungen einzelner Gesetzesentwürfe vornehmen können. Auch diese Vorschläge überschneiden sich mit denen der SRzG. „Wir unterstützen die Forderungen des SRU. Die Politik sollte die Vorschläge des von ihr selbst eingesetzten Expertenrates ernst nehmen“, bekräftigt Dr. Michael Rose.

Die SRzG empfiehlt noch weitreichendere Maßnahmen, um Generationengerechtigkeit und Weitsicht in der Politik zu verankern. Dazu gehören ein Indikatorensystem für Zukunftsgerechtigkeit innerhalb der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, ein Zukunftsmanifest der Bundesregierung und die Einführung eines jährlichen Zukunftstags sowie lokaler Bürgerräte für die Zukunft.

 

Das Positionspapier der SRzG zum Download finden Sie hier.
Das Gutachten des SRU zum Download finden Sie hier.

 

Für Presseanfragen stehen zur Verfügung:
Dr. Michael Rose, Vorstand
Jonathan Hoffmann, SRzG-Botschafter

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