In den nächsten zehn Jahren gehen die geburtenstarken Baby-Boomer-Jahrgänge in Rente. Die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generatio­nen (SRzG) fordert angesichts des demografischen Wandels generatio­nengerechte Reformen im deutschen Rentensystem, aber auch in den Versorgungssystemen von Abgeordneten und Beamten.

Um das Rentensystem demografiefest zu machen, fordert die SRzG im Einzelnen:

1. Finanzielle Lücken in der Rentenkasse sind auf Beitragszahlende und Rentner*innen verteilen

2. Der Nachhaltigkeitsfaktor, der einst zu diesem Zweck in die Renten­formel eingefügt worden war, ist schnellstmöglich wieder in Kraft set­zen. Er ist so zu verändern, dass er das tatsächliche Verhältnis von Bei­tragszahlenden und Rentnern (etwa 2:1) zum Ausdruck bringt!

3. Die Rentenformel ist bis Mitte der 2020er Jahre so verändern, dass sich die Regelaltersgrenze automatisch an die Lebenserwartung an­passt! Von drei zusätzlichen Lebensjahren sollten zwei für zusätzliche Lebensarbeit und eines für zusätzlichen Ruhestand verwendet werden.

4. Der Bundeszuschuss muss genau die beitragsungedeckten Leistungen abdecken! Die Politik muss bei all diesen Leistungen die Entwicklung der Ausgaben und des Bundeszuschusses in einer exakten Buchhaltung mit Kostenstellen bei der Deutschen Rentenversicherung bilanzieren!

5. Die Riester-Rente muss revitalisiert werden. Sie ist zu einem kleinen Anteil von einer freiwilligen in eine verpflichtende Altersvorsorge zu überführen.

6. Schrittweise muss eine Erwerbstätigenversicherung eingeführt wer­den. Da alle Versuche, diese einzuführen, in der Vergangenheit schei­terten, fordert die SRzG eine konkrete Reihenfolge, in der bisher ausge­nommene Berufsgruppen einbezogen werden.

  • Zunächst ist das System der Abgeordnetenpension im Bundestag und allen betroffenen Landtagen abzuschaffen. Hier gibt es keine Rechtshürden.
  • Bei den heutigen Pensionären sind Anpassungsmaßnahmen vor­nehmen, die dazu führen, dass das Pensionsniveau der Beamten im Ru­hestand analog zum Rentenniveau der gesetzlich Versicherten absinkt!
  • Ab 2022 erhalten neu Verbeamtete einen Eigenvorsorgebeitrag, den sie in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen können.

 

Alle Forderungen im Positionspapier der SRzG