Von Ellen Wagner und Fenja Strunk, SRzG-Praktikantinnen.

Für die derzeitige Altersvorsorge im Bundestag herrscht in der Bevölkerung wenig Akzeptanz und Verständnis. Nun hat sich eine Gruppe von Abgeordneten in einem gemeinsamen Vorstoß dafür ausgesprochen den Sonderstatus der Bundestagsabgeordneten bei der Altersvorsorge zu beenden. Die Sonderregelung der Abgeordnetenpension kostet den Bund mehr als 50 Millionen Euro im Jahr und soll die Unabhängigkeit der Parlamentarier*innen sichern. Fünf Abgeordnete mehrerer Fraktionen fordern zu Beginn der kommenden Wahlperiode eine interfraktionelle Arbeitsgruppe einzusetzen, welche das Ziel haben soll einen Reformvorschlag auszuarbeiten. Wie dieser aussehen soll, darüber ist man sich noch nicht einig. Kapschack, Birkwald und Kurth von SPD, Linken und Grünen plädieren für eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung neben einer ergänzenden Absicherung, vergleichbar mit der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst. Linnemann und Vogel von CDU und FDP hingegen sprechen sich für komplette Entscheidungsfreiheit über die Form der Altersversorgung aus (vgl. Zeit Online 2021).

Was ist an der jetzigen Abgeordnetenpension zu kritisieren?

Seit Jahren schon fordert die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG) den Sonderstatus der Bundes- und Landtagsabgeordneten (wobei nicht alle Landtage betroffen sind) aufzulösen. Im Spezifischen bezieht sich die Kritik der Abgeordnetenpension auf drei Bereiche, wegen welchen sie abzulehnen ist:

  1. Politisch: Abgeordnete des Bundestages sind bei der Altersvorsorge von der Erfahrungswelt der Bürger*innen abgekoppelt. Durch die Angleichung des Systems sind die Vertreter*innen des Volkes selbst von den von ihnen verabschiedeten Altersversorgungsgesetzen betroffen („Good governance“-Argument).
  2. Ökonomisch: Abgeordnetenpension verstößt gegen das Prinzip der Periodengleichheit (welches an das Prinzip der Generationengerechtigkeit angelehnt ist). Die Altersvorsorgekosten werden für die Abgeordneten nicht in der Periode, in der sie anfallen, finanziert, sondern stattdessen einem künftigen Staatsvolk aufgebürdet.
  3. Juristisch: Urteile des Verfassungsgerichts (z.B. Diätenurteil 1975) zeigen die Unterschiede zwischen der Altersversorgung von Abgeordneten und Beamten auf.

 

Wie kann dieses Problem gelöst werden?

Um diese Probleme zu lösen, muss das Altersvorsorgesystem für Parlamentarier*innen reformiert werden. Durch die Einführung eines Eigenvorsorgebeitrages wären die Abgeordneten in mehrfacher Hinsicht näher an der Lebensrealität ihrer Mitbürger*innen. Außerdem hätten die Bundes- und Landtagsabgeordneten dank der Nutzung oder Anlage des Vorsorgebeitrags komplette Wahlfreiheit bei der Entscheidung über ihre Pension. Insofern werden den Bundestagsabgeordneten im Rahmen dieses neuen Systems keine genauen Vorgaben gesetzt.

Im Spezifischen fordert die SRzG:

„Die SRzG spricht sich dafür aus, dass der Bundestag sowie die betroffenen Landtage das System der Abgeordnetenpension (dort wo es noch vorhanden ist) zu Gunsten eines Eigenvorsorgebeitrags aufzugeben. Sie plädiert dafür, diesen Beitrag so hoch anzusetzen, dass die zentrale Bedeutung der parlamentarischen Arbeit für die Demokratie gewürdigt wird. Bezüglich seiner Höhe schlägt die SRzG einen künftigen Eigenvorsorgebeitrag von 2000€/Monat in den Landtagen der Flächenstaaten und von 2500€/Monat im Bundestag vor. Dies ist sofort umsetzbar.“ (Positionspapier SRzG 2020)

Wie sieht die Situation jetzt im Land- und Bundestag aus?

Die Abgeordnetenpension wird heutzutage noch in 11 Bundesländern und dem Bundestag eingesetzt und ist in vielen Punkten nicht zeitgerecht. Die derzeitige Altersvorsorge der Abgeordneten in allen deutschen Bundesländern ist der folgenden Grafik aus dem Positionspapier „Pension und Rente“ (SRzG 2020) zu entnehmen:

Zur weiteren Erklärung werden im Folgenden die drei in der Grafik dargestellten Systeme kurz erläutert (vgl. Tremmel 2019: 332-340):

  1. Die Abgeordnetenpension (blau): Dieses System der Abgeordnetenversorgung folgt der Logik der Beamtenversorgung, welche eine unmittelbare staatliche Leistungszusage garantiert. Im Detail finden sich allerdings noch einige Unterschiede (je nach Bundesland z.B. linearer Anstieg der Versorgungssätze der Abgeordneten bis zum Höchstversorgungssatz; „Sockel-Modell“; Renteneintrittsalter; Gegenfinanzierung).
  2. Der Vorsorgebeitrag (rot): Monatlicher Eigenvorsorgebeitrag, mit dem die Altersvorsorge selbst organisiert werden soll. Abgeordnete haben Wahlfreiheit bei der Anlage des Vorsorgebeitrags (Option 1: gesetzliche Rentenversicherung, Option 2: Private Rentenverträge, Option 3: Berufsständige Versorgungswerke).
  3. Das Versorgungswerk (gelb): Selbstverwaltungskörperschaft der Abgeordneten. Komplett kapitalgedecktes Altersversorgungssystem, bei dem die Beiträge jedes Abgeordneten nach einem individuellen Anwartschaftsdeckungsverfahren (auf einem individuellen Konto) verwaltet werden. Es gibt feste monatliche Pflichtbeiträge und zusätzlich können Abgeordnete freiwillige Beiträge entrichten.

 

Wie sieht die Zukunft der Altersvorsorge der Abgeordneten aus?

Den Vorschlag der interfraktionellen Arbeitsgruppe befürwortet die SRzG und hofft auf einen Reformvorschlag, bei welchem die Entscheidungsfreiheit der Anlage ihrer Altersvorsorge nicht genommen wird. Der Reformvorschlag sollte sich an dem Modell der Eigenvorsorge orientieren und die damit verbundenen Vorteile berücksichtigen. SRzG fordert, dass nachrückende Generationen in der vorgeschlagenen Arbeitsgruppe nicht außer Acht gelassen werden, sondern in die Entscheidungsfindung miteinbezogen werden und das Gesamtwohl der Bevölkerung im Interesse der geforderten Arbeitsgruppe liegt. Die Interessen Einzelner sollten bei dieser Reform wenig bis keinen Platz einnehmen. Des Weiteren fordert die SRzG die Reform der Pension in den Landtagen. Auch hier sollten Vorschläge zur Änderung des Altersvorsorgesystems entwickelt werden. Die Suche nach einer Lösung, für sowohl die Landtage wie auch den Bundestag, soll generationengerecht verlaufen und den Abgeordneten selbst nicht die Wahlfreiheit bei der Anlage ihrer Altersvorsorge nehmen. Das System der Eigenvorsorge kann genau diese Möglichkeit liefern.

 

Quellen:

Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (2020): Rente und Pensionen. SRzG Positionspapier. URL: https://generationengerechtigkeit.info/wp-content/uploads/2020/12/SRzG-PP_Rente-und-Pensionen-Dez-2020.pdf, letzter Abruf am 09.07.2021.

Tremmel, Jörg (2019): Der Eigenvorsorgebeitrag als Alternative zur beamtenrechtsähnlichen Versorgung für Abgeordnete. Zu den Ergebnissen der Kommission im Baden-Württembergischen Landtag. In: Zeitschrift für Parlamentsfragen 50, H. 2, S. 327-350.

Zeit Online (03.07.2021): Ende des Renten-Sonderstatus für Abgeordnete gefordert. URL: https://www.zeit.de/news/2021-07/03/ende-des-renten-sonderstatus-fuer-abgeordnete-gefordert, letzter Abruf am 14.07.2021.