Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Katarina Barley, hat im Zuge der „Fridays for Future“ Proteste eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre gefordert. So sollen mehr junge Menschen in den politischen Prozess einbezogen werden.
Die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG) begrüßt diesen Vorstoß der Bundesjustizministerin, fordert aber noch weitere politische Maßnahmen wie beispielsweise eine Nachwuchsquote bei der Aufstellung von Listen, eine neue strukturelle Aufstellung der Parteien sowie ein Wahlrecht qua Eintragung.

„Es ist zu begrüßen, dass Katarina Barley ein bundesweites Wahlalter ab 16 Jahren fordert. Die Klimaproteste der Jugendlichen zeigen wie wenig junge Menschen im derzeitigen politischen System beteiligt und gehört werden. Insgesamt sind junge Menschen heute kaum noch in der Politik repräsentiert. Weder in der Bundesregierung, noch in Parlamenten oder in den Parteien spielt die Perspektive der Jungen eine angemessene Rolle. Allerdings reicht es da nicht nur einfach das Wahlalter auf 16 Jahre zu senken. Wir brauchen auch Parteistrukturen, in denen junge Menschen mitarbeiten wollen. Und wir brauchen Parlamente, in denen junge Menschen auch wieder eine Stimme haben“, so Yannick Haan, Vorstandsmitglied der SRzG.

Die SRzG fordert daher die schnelle Umsetzung einer Reihe weitgehender Reformen:

– Partei-Arbeitsweisen ändern:
Um für junge Menschen attraktiver zu werden, müssen Parteien ihre Arbeitsweisen überdenken. Dazu gehört z.B. das Ortsprinzip abzuschaffen und Zwischenstufen zwischen Mitgliedschaft und Nicht-Mitgliedschaft einzuführen.
– Nachwuchsquote bei der Aufstellung von Kandidaten*innen:
Obwohl der Bevölkerungsanteil der unter-35-jährigen bei gut einem Drittel liegt, sind junge Menschen kaum in den Parlamenten vertreten. Wir fordern daher eine Nachwuchsquote bei der Vergabe von Listenplätzen, bei der jeder fünfte Listenplatz an einen Kandidaten oder eine Kandidatin unter 35 Jahre geht.

– Künftig drei Posten für Minister*innen in der Bundesregierung mit unter 35-Jährigen besetzen:
Bei 15 vorgesehenen Ministerien entsprächen drei Minister*innenposten 20 Prozent. Damit käme die Bundesregierung ihrem Auftrag nach symbolischer Repräsentation in der Bevölkerung auch bei jungen Menschen nach.

– Wahlrecht qua Eintragung für alle wahlwilligen Jugendlichen und älteren Kinder:
Demokratie muss man früh erlernen. Doch derzeit darf man erst mit 18 Jahren an Wahlen teilnehmen.
„Es ist jetzt an der Zeit, dass wir diese Unterrepräsentation junger Menschen im politischen System der Bundesrepublik endlich beenden!“, fordert Haan. Der Vorschlag der SRzG sieht vor, dass auch junge Menschen unter einer regulären Altersgrenze von z.B. 16 Jahren mitwählen dürfen, wenn sie sich zuvor eigenständig im Wahlamt registriert haben.

Mehr Informationen zu den Forderungen der SRzG finden Sie in unseren Positionspapieren
Wahlrecht für Jugendliche und ältere Kinder,
Nachwuchsquoten in Parteien und Parlamenten und
Die generationengerechte Partei

 

Pressekontakt:
Yannick Haan, Vorstandsmitglied der SRzG

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