Im Bundestag wurde vor kurzem der Antrag „Für die Einführung eines inklusiven Wahlrechts“ der Koalitionsfraktionen angenommen und dadurch der Kreis der Wahlberechtigten erweitert. Zu Beginn dieser Woche entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Neuregelung bereits für die anstehende Europa-Wahl in Kraft treten soll.
Allerdings bleibt weiterhin einer wichtigen Gruppe von Deutschen die Mitsprache in der Politik pauschal verwehrt: der jungen Generation, die durch das Mindestwahlalter ausgeschlossen wird.
Die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG) schlägt vor, dass auch junge Menschen unter 18 Jahren mitwählen dürfen, wenn sie sich zuvor eigenständig im Wahlamt registriert haben.
In Hinblick auf die demografischen und gesellschaftlichen Entwicklungen wäre es dringend notwendig, der jungen Generation frühestmöglich eine Stimme in der Politik zu geben. „Es ist jetzt an der Zeit, dass wir diese Unterrepräsentation junger Menschen im politischen System der Bundesrepublik endlich beenden!“, fordert Yannick Haan, Vorstandsmitglied der SRzG.
Die Aufhebung des Wahlrechtsausschlusses für Betreute wurde von der Bundestagsmehrheit hauptsächlich damit begründet, dass sonst ein Verstoß gegen den Wahlgrundsatz der Allgemeinheit vorläge. Die Grundsätze der allgemeinen und gleichen Wahl sprechen aber auch eindeutig für das Wahlrecht für Jugendliche und ältere Kinder. Alle Staatsbürger*innen sollten das Stimmrecht besitzen und nicht durch eine Wahlaltersgrenze ausgeschlossen werden.
Mehr Informationen zur Forderung der SRzG finden Sie in unserem Positionspapier
Wahlrecht für Jugendliche und ältere Kinder