Die Koalition von CDU/CSU und SPD hat sich in ihrem Koalitionsvertrag von 2018 u.a. auf einige Neuregelungen im Bereich Rente geeinigt. Seit Juli 2018 gibt es nun einen ersten Entwurf für ein neues Rentengesetz.
Dieser betont die Bedeutung der gesetzlichen Rentenversicherung für die Absicherung im Alter und den Zusammenhalt der Gesellschaft. Um sicherzustellen, dass die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin „tragfähig, solide und belastbar“ ist, sieht der Entwurf folgende Punkte vor:

1. Die Einführung einer doppelten Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent und den Beitragssatz bei 20 Prozent bis 2025
2. Die Erweiterung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder
3. Die Erhöhung der Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrenten
4. Die Ausweitung der Gleitzone Geringverdienern

Die SRzG begrüßt grundsätzlich das Anliegen, eine tragfähige, solide und belastbare gesetzliche Rentenversicherung sicherzustellen und steht Vorschlägen das Rentenniveau abzusichern, die Finanzierung der Rente nachhaltig zu sichern und die Kosten gerecht auf die Generationen zu verteilen positiv gegenüber. Die vorgesehenen Regelungen sind aber nicht alle dazu geeignet, die Ziele zu erreichen.
Besonders im Fall der Mütterrente verfehlen die Maßnahmen das Ziel einer für alle Generationen gerechten Rentenpolitik. Gerade in Anbetracht der bevorstehenden Arbeit der Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ plädiert die SRzG dafür, die Ergebnisse und Empfehlungen der Rentenkommission abzuwarten und ernst zu nehmen, statt bereits im Voraus neue milliardenschwere Leistungsausweitungen zu beschließen, deren langfristige Finanzierbarkeit ungeklärt ist.

 

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