Letzte Woche hat in Bonn die letzte Verhandlungsrunde der Vereinten Nationen für ein neues Klimaabkommen stattgefunden. Für die SRzG waren Botschafterin Anna Halbig und Vorstandsmitglied Anna Braam vor Ort.

Halbig und Braam arbeiten zusammen mit anderen jungen Erwachsenen aus aller Welt daran, Generationengerechtigkeit im neuen Klimaabkommen, das Ende des Jahres bei der UN-Weltklimakonferenz verabschiedet werden soll, zu verankern.

Generationengerechtigkeit bedeutet, dass jede Generation die gleiche Chance zur Erfüllung ihrer Bedürfnisse haben soll. Dies gilt sowohl im intragenerationellen Kontext innerhalb einer Generation zwischen Ländern des globalen Südens und Nordens als auch im intergenerationellen Zusammenhang zwischen den heute Lebenden und den zukünftig Geborenen. Vor dem Hintergrund der Ökologie spielt das letztere Generationenverhältnis eine bedeutsame Rolle. „Es geht darum, den zukünftigen Generationen eine Welt zu hinterlassen, die in mindestens genauso gutem Zustand ist wie diejenige, welche die heutige Generation von ihren Vorfahren geerbt hat“, so SRzG-Vorstandsmitglied Anna Braam.

Die Idee der Generationengerechtigkeit ist bereits in der UN-Klimarahmenkonvention sowie in der Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung festgehalten. „Wir wollen, dass Generationengerechtigkeit auch in das Pariser Abkommen Eingang findet“, fordert SRzG-Botschafterin und Rechtsexpertin Anna Halbig. Noch ist das neue Abkommen nur ein Vertragsentwurf, der sich aus mehreren Textbausteinen zusammensetzt, von denen noch einige heraus gekürzt werden. Am Ende soll ein schlanker, verhandelbarer Text stehen, auf den sich alle Delegationen einigen können.

Eine Woche intensiver Gespräche mit Delegierten, vor allem der AILAC-Gruppe (Chile, Guatemala u.a.), die sich seit Längerem für Generationengerechtigkeit im Pariser Abkommen einsetzt, liegt hinter den beiden SRzG-Mitgliedern. Auf einer von YOUNGO, der UN-Jugendvertretung, ausgerichteten Pressekonferenz unterstrich Anna Braam die Forderung, den Passus ‚intergenerational equity‘ in die Präambel des zu beschließenden Abkommens aufzunehmen. Der am letzten Tag der Bonner Verhandlungsrunde veröffentlichte Entwurf enthält ‚intergenerational equity‘ in Präambel sowie als Option in Artikel 2. Halbig und Braam sind sich einig: „Bleibt es bei der aktuellen Formulierung, wäre das ein Erfolg.“

Medienkontakt:
Anna Braam, Vorstandsmitglied der SRzG
Email: anna.braam@uni-bremen.de, Tel.: 0176/41711926

Anna Halbig, Botschafterin der SRzG
Email: anna@halbig-physio.de, Tel.: 0176/84466163

Hans-Ulrich Kramer, Büroleiter der SRzG
Email: kontakt@srzg.de, Tel.: 0711/28052777