2008 waren die staatlich alimentierten Pensionen in Baden-Württemberg erfreulicherweise gestrichen worden. Dies war damals allseits begrüßt wor­den, denn vorher hatten die Regierenden einerseits den Regierten in Sonn­tags­reden immer wieder erklärt, dass die staatliche Rente nicht mehr ausrei­che und Privatvorsorge betrieben werden müsse, andererseits hatten sie selbst eine lukrative Staatspension bezogen. Seitdem gibt es für alle Parla­menta­rier, die nach 2006 ins Parlament kamen, einen Fixbetrag, der privat für das Alter anzulegen war. Aktuell sind das monatlich 1679€.
In dem aktuellen Rentenpositionspapier der SRzG heißt es diesbezüglich: „Der Einbezug der Politiker in die gesetzliche Rentenversicherung wäre der größte Vertrauensbeweis, dass die Renten wirklich sicher sind. Wenn Politi­ker und Volk ‚im selben Boot‘ säßen, wäre das Vertrauen in die Worte der Volksvertreter zur Lage der Rentenver­sicherung ungleich höher und würde dem Gerechtigkeitsempfinden der Bürger entsprechen.“
Als Ausgleich für die Reform ihrer Altersbezüge hatten sich die Mitglieder des Landtags (MdL) 2008 eine Diätenerhöhung um fast ein Drittel auf 7616€ genehmigt – und zwar alle Parlamentarier, auch diejenigen, die schon vor 2006 in den Landtag gekommen und von der Reform der Altersversor­gung gar nicht betroffen waren.
Nun soll die Reform der Altersversorgung wieder rückgängig gemacht wer­den. Wichtig zu wissen ist, dass der Anstoß für die Reform vor allem von jungen bzw. neugewählten MdL kam. Angesichts der andauernden Niedrig­zinsphase können sie sich ausrechnen, dass ihre Altersversorgung deutlich unter der ihrer älteren MdL-KollegInnen liegen wird. Wer die Staatspension bezieht, hat nach der durchschnittlichen Verbleibzeit im Parlament eine Monatsrente von 2470€. Wer den Höchstbetrag von 1187€ in die gesetzliche Rente einzahlt, der hat im Alter einen Rentenanspruch von 813€. Kurzum: 2470€ versus 813€. Zwar soll die private Vorsorge als Wahlmöglichkeit für die MdL erhalten bleiben, aber diese Wahl ist unattraktiv.
Die jungen MdL machen gerade eine Erfahrung, die junge Men­schen im Volk auch machen – nämlich, dass die private, kapitalgedeckte Rentenvor­sorge durch die dauerhaft niedrigen Zinsen massiv erschwert wird.

Der Vorschlag der SRzG kombiniert den Grundsatz, dass erstens Regie­rende und Regierte im gleichen Rentensystem zu bleiben haben in innovati­ver Weise mit zweitens dem Ziel der Gleichstellung junger bzw. nach der Reform gewählter MdL.
Das erste Argument wird ausführlich im Positionspapier der SRzG zum Thema Rente ausgeführt: Der Reformeifer von den PolitikerInnen bei der gesetzlichen Ren­tenversicherung lässt stark nach, wenn sie von den Aus­wirkungen der Problemen dieser Rentenversicherung nicht selbst betroffen sind. Wenn PolitikerInnen, wie einige andere unsolidarische Gruppen, vom System der ge­setzlichen Rente abgekoppelt werden, verstärkt dies die Ent­fremdung von Volk und Politikern und kann von Populisten instrumentali­siert werden. Auch deshalb ist ein eigenständiges Versorgungswerk, wie es etwa für Ärzte, Apotheker und andere gutsituierte Gruppen existiert, für die Mitglie­der des Landtags strikt abzulehnen.
Hinsichtlich der Gleichstellung ‚neuerer‘ Abgeordneter besteht in der Tat derzeit wegen der voraussichtlichen Höhe der Altersversorgung eine starke Ungleichbehandlung zwischen MdL („Gerechtigkeitslücke“). Die SRzG fordert: „Für die neu gewählten (tendenziell jüngeren) MdL wird ein höherer Fixbetrag für die Altersversorgung festgelegt, ohne aber einen Systemwechsel (also einer Rückkehr ins System der Staatsrente) vorzuneh­men. Dieser Be­trag sollte somit von aktuell 1679 Euro/Monat auf 2000€ pro Monat steigen.“
Dieser Vorschlag folgt zwei Grundprinzipien: Gleiches Altersversorgungs­system für Regierende und Regierte und Gleichstellung von jüngeren und älteren Abgeordneten im Landtag von Baden-Württemberg. Die einheitliche Versicherung für alle Erwerbstätigen bleibt das Fernziel. Dies ist übrigens auch Beschlusslage der SPD. Eigentlich.
Die SRzG hat Kontakt mit anderen Organisationen aufgenommen, um die Möglichkeit eines gemeinsamen Volksantrags zu prüfen.
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