Zu den Kernforderungen der Stiftung Generationengerechtigkeit gehört, dass auch Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Anlässlich des Wahlkampfs zur vorgezogenen Bundestagswahl am 23.2.25 haben wir die Kandidierenden der sieben größten Parteien gefragt: „Sind Sie dafür und werden Sie sich im Fall ihrer Wahl in den nächsten Bundestag dafür einsetzen, dass auch die Mitglieder des Deutschen Bundestages in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden?“ Als Ergänzung sollte eine zweite Schicht ihrer Altersversorgung aus einer Zusatzversorgung kommen, die sich von der Höhe her am Betriebsrentenanspruch in der Privatwirtschaft orientieren sollte (siehe Eingabe Petitionsausschuss des Bundestags).
Dafür haben wir insgesamt 1.091 Mails an Kandidierende der SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD, Die Linke und BSW aus den Landeslisten aller Bundesländer verschickt. Bis zum Stichtag, dem 12. Februar, haben wir 146 Antworten (21 AfD, 9 BSW, 16 CDU/CSU, 14 FDP, 34 Bündnis 90/Die Grünen, 28 Die LINKE und 24 SPD) erhalten. Die Antwortquote lag also bei rund 13 %, wobei aber von einigen Parteien viele Kandidierende antworteten, und von anderen Parteien wenige. Aus früheren Befragungen wissen wir, dass ‚keine Antwort‘ in der Regel mit der Ablehnung des Vorschlags gleichzusetzen ist.
Die Antwortquoten variierten stark: Die Linke hatte mit 32,9 % die höchste, die niedrigste mit 5,4 % bei CDU/CSU. Etwas darüber lagen die FDP mit 8 % und die SPD mit 11,7 %. Bündnis 90/Die Grünen lagen bei 21,2 %. AfD und BSW lagen beide um die 17-18 % (siehe Grafik, Parteien geordnet nach ihrer Stärke im 20. Bundestag).

 

 

 

 

 

 

Zwischen den Zeilen lesen
Auf den ersten Blick klangen die meisten Antworten vielversprechend – schienen die Abgeordneten doch sehr positiv auf unser Anliegen zu reagieren. Da sich die SRzG aber schon einige Jahre mit dem Thema beschäftigt hat, haben wir gelernt, dass es manchmal hilfreich ist, genauer hinzuschauen.
Aussagen wie „Ja, wir sind auch für die Erwerbstätigenversicherung“ klingen zum Beispiel erst einmal gut. In der Realität bedeuten sie jedoch oft „… aber solange die dafür notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Grundgesetzänderung fehlt, lassen wir unsere eigene Altersversorgung unangetastet – obwohl wir sie mit einfacher Mehrheit reformieren könnten.“ Eine solche Koppelung lehnt die SRzG ab. Auch wenn wir langfristig auch für die Erwerbstätigenversicherung sind: Die dafür nötige Zwei-Drittel-Mehrheit ist schlicht in der Legislaturperiode 2025-2029 nicht in Sicht.
Und auch das Beispiel des Sächsischen Landtags ist lehrreich. In Sachsen müssen sich alle neugewählten Abgeordneten zwischen zwei verschiedenen Optionen der Altersvorsorge entscheiden – im Gegensatz zu allen anderen Landtagen. Einerseits können sich Mitglieder des Sächsischen Landtags nach § 13 Absatz 2 des Sächsischen Abgeordnetengesetzes für die sogenannte Abgeordnetenpension entscheiden, oder nach § 13 Absatz 1 für einen Eigenvorsorgebeitrag, den sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen können. Obwohl z.B. Abgeordnete der AfD vor der letzten Wahl zum Sächsischen Landtag (1.9.24) behauptet hatten, dass sie dafür sind, dass auch Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung (gRV) einzahlen, haben sie sich danach, was ihren eigenen Fall angeht, dagegen entschieden. „Wasser zu predigen und Wein zu trinken“ erzeugt nicht gerade Vertrauen.

So positionierten sich die Kandidierenden zur Abschaffung der Abgeordnetenpension
Die Linke: Alle individuellen Rückmeldungen sprachen sich für das Vorhaben aus, die Abgeordneten in die Rentenversicherung einzubeziehen – wobei alle bis auf fünf Personen dies an die Einführung einer allgemeinen Erwerbstätigenversicherung knüpften. Nach Ansicht der SRzG sollte aber, wie oben erwähnt, die Reform der Abgeordnetenpension auch für sich alleine als Ziel verfolgt werden. 2020 hatte die Linksfraktion einen Gesetzentwurf eingebracht, der zwar auch die Reform der Abgeordnetenpension enthalten hatte, aber eben nicht nur. Zusätzlich hatte dieser Gesetzentwurf viele andere Forderungen der Linksfraktion enthalten, wie z.B. die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, von denen man schon vorher wusste, dass sie für andere Parteien unannehmbar waren. Natürlich fand der Gesetzentwurf keine Mehrheit. Beispielhaft hier nun eine Antwort an die SRzG:

Ralf Jaster (Die Linke): „Auf ihre Frage kann es nur ein „JA“ als Antwort geben. Es ist an Absurdität und Zynismus kaum zu überbieten, dass Abgeordnete des Deutschen Bundestags über Rentenbeiträge und die Höhe der Renten bestimmen, aber selbst davon dann überhaupt nicht betroffen sind. Dazu kommt noch, dass die Pensionsansprüche, die ein*e Bundestagsabgeordnete*r in einem Jahr erwirbt mehr als dreimal so hoch sind, wie das Maximum dessen, was ein Mitglied der Gesetzlichen Rentenversicherung in einem Jahr maximal erwerben kann. Vom Vergleich mit den Durchschnittsbeitragszahler*innen ganz zu schweigen.“

AfD: Auch alle Rückmeldungen von Kandidierenden der AfD befürworteten ausdrücklich die Abschaffung der Abgeordnetenpension, da das jetzige System nicht den Prinzipien der Fairness und sozialen Gerechtigkeit entspräche. Die Kandidierenden verwiesen oft auf ihr Wahlprogramm, in der genau diese Abschaffung gefordert wird.

Pierre Lamely (AfD): „Eine Reform, wie von Ihnen beschrieben – mit einer Altersversorgung, die auf gesetzlicher Rente basiert und durch eine kapitalgedeckte Zusatzversorgung ergänzt wird – ist ein notwendiger Schritt zu mehr Gerechtigkeit und Vertrauen in die Politik. Wenn ich in den Bundestag gewählt werde, werde ich mich aktiv dafür einsetzen, dass die Altersvorsorge der Abgeordneten reformiert und an die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst wird, die für den Großteil der Bevölkerung gelten.“

Hier sei allerdings nochmals anzumerken, dass die Mitglieder der AfD-Fraktion im neugewählten Landtag von Sachsen bereits die Möglichkeit hatten, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, aber dies letztlich, nachdem sie erst mal gewählt worden waren, verweigerten.

BSW: Die Kandidierenden des Bündnis Sarah Wagenknecht sprachen sich auch ohne Ausnahme für die Einbeziehung von Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung aus. Allerdings wurde, noch mehr als bei den Antworten der LINKEN, die Abschaffung der Abgeordnetenpension mit der Einführung einer allgemeinen Erwerbstätigenversicherung verknüpft. Ein Wille, die eigenen Privilegien abzuschaffen, selbst wenn dies nicht mit der Einführung einer Erwerbstätigenversicherung zu koppeln ist, war tendenziell eher nicht erkennbar. Einzelne Kandidierende sandten jedoch auch Hoffnung machende Emails, wie die folgende:

Simone Ketterl (BSW): „Ich trete für eine gerechte Altersvorsorge ein, die auch Bundestagsabgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einbezieht. Privilegierte Sonderpensionen für Politikerinnen und Politiker lehne ich ab.“

Bündnis 90/Die Grünen: Die Antworten der Kandidierenden der Grünen verwiesen sehr oft auf ihr Parteiprogramm, in welchem sie eine Bürgerversicherung fordern. Eine Bürgerversicherung geht jedoch noch über eine Erwerbstätigenversicherung hinaus, auf deren schwierige Umsetzung oben bereits eingegangen wurde. Das Pro und Kontra einer Koppelung wurde in mehreren gleichlautenden Emails abgewogen:

Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen): „Wir befinden uns aktuell aber in höchst stürmischen Zeiten. Die freiheitliche Demokratie ist sowohl von außen durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine und die Großmachtfantasien Putins als auch von innen durch die AfD in großer Gefahr. Von zahlreichen Akteuren wird versucht, die demokratischen Institutionen zu delegitimieren, zu destabilisieren, zu demontieren und in ihrer Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen. In einem solchen gesellschaftlichen Klima könnte einerseits eine gelungene Reform der Alterssicherung der Abgeordneten den Rückhalt der Demokratie in der Bevölkerung stabilisieren. Andererseits bietet eine isolierte Debatte um die Abgeordnetenpensionen losgelöst von der Debatte um die Bürgerversicherung große Angriffsflächen, um alles auf ‚Privilegien‘ der Abgeordneten zu verengen und das Parlament als Institution zu beschädigen. Ein wohlüberlegtes Vorgehen, das von einem breiten Konsens der demokratischen Parteien geprägt ist, ist deshalb unerlässlich. Zu einem solchen Konsens sind wir als Grüne bereit.“

Bündnis 90/Die Grünen forderten schon vor den Bundestagswahlen 2021 und 2017 in ihren Wahlprogrammen, dass Abgeordnete in einem ersten Schritt in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Bündnis 90 / Die Grünen: „Die gesetzliche Rentenversicherung wollen wir schrittweise zu einer Bürger*innenversicherung weiterentwickeln, in die perspektivisch alle einbezogen werden (…). In einem ersten Schritt (…) sorgen wir dafür, dass Selbständige ohne obligatorische Absicherung (…) und Abgeordnete verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden.“ Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen (2021): Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2021, hier S. 114.  Auch im Wahlprogramm 2025 werden die Abgeordneten als erste Gruppe genannt, in dieser Formulierung: „Um das Alterssicherungssystem gerechter und zukunftsfest zu machen, wollen wir die gesetzliche Rente schrittweise zu einer Bürgerversicherung weiterentwickeln. Dafür sollen auch Abgeordnete in die gesetzliche Rente einzahlen und auch nicht anderweitig abgesicherte Selbstständige wollen wir unter fairen Bedingungen einbeziehen. Auch Beamt*innen sollen perspektivisch, unter Beibehaltung des Alimentationsprinzips, in die gesetzliche Rente einbezogen werden.“ Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen (2025): Wahlprogramm der Grünen zur Bundestagswahl 2025, hier S. 98.

Einige der 34 Antworten der Grünen, die uns erreichten, relativieren nun diese Forderung, indem sie die vor der Gefahr der Delegitimierung des Parlaments warnen. Die SRzG hat in einem Blogbeitrag argumentiert, dass die angebliche Verhetzungsgefahr nicht als Argument missbraucht werden sollte, Privilegien zu behalten. Vielmehr liegt auf der Hand, dass es dem Ansehen des Bundestags gut tun würde, wenn Wählerschaft und Gewählte im selben System wären, so wie es auch in vielen anderen Ländern der Fall ist.

CDU/CSU: Von der CDU/CSU kam häufig die ausweichende Rückmeldung, dass sie aufgrund des verkürzten Wahlkampfs nicht auf alle eingehenden Nachrichten antworten könnten. Es wird außerdem erwähnt, dass für die Wähler:innen aktuell andere Themen im Vordergrund stehen würden und dass es die Wählerschaft nicht interessiere, wo die Politiker denn einzahlen würden. Außerdem erreichten uns auch einzelne Zuschriften, dass das aktuelle System der Abgeordnetenpension legitim sei. Wir erhielten jedoch auch vereinzelt Nachrichten, die unserem Vorschlag für ein Zwei-Säulen-Modell (gesetzliche Rentenversicherung als erste Schicht, Zusatzversorgung als zweite Schicht) zustimmten. (Die Forderung nach einem solchen Zwei-Schichten-Modell entspricht der Eingabe der SRzG an den Petitionsausschuss des Bundestags).

Sertac Bilgin (CDU/CSU): „Daher stehe ich einer Einbeziehung der Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung offen gegenüber – kombiniert mit einer kapitalgedeckten Zusatzversorgung, wie sie auch in der Privatwirtschaft üblich ist.“

FDP: Die wenigen Rückmeldungen der FDP fielen sehr positiv aus. Dem SRzG-Vorschlag für ein Zwei-Säulen-Modell bei der Altersvorsorge von Abgeordneten wurde zugestimmt. Dabei wird oft auf die zweite Säule abgestellt, die nach Ansicht der FDP‘ler kapitalgedeckt sein sollte (was bei den meisten Vorsorgeprodukten ohnehin der Fall wäre). Manche FDP-Kandidierende gingen aber auch primär auf die erste Säule ein, und nannten die Einbeziehung der MdB in die gesetzliche Rentenversicherung ein wichtiges Reformanliegen für mehr Gerechtigkeit und Solidarität.

Amy Schneider (FDP): „Ich setze mich dafür ein, dass auch Mitglieder des Deutschen Bundestages in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dies wäre ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit und würde das Vertrauen in unser Rentensystem stärken. Sollte ich in den Bundestag gewählt werden, werde ich mich aktiv für diese Reform einsetzen.“

SPD: Alle SPD-Kandidierenden, die auf unsere Anfrage geantwortet haben, sprechen sich einhellig für die Einbeziehung der Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung aus – eine Maßnahme, die aus Solidaritäts- und Gerechtigkeitsgründen längst überfällig wäre. Für die meisten von ihnen ist die Abschaffung der Abgeordnetenpension allerdings an die Einführung einer Erwerbstätigenversicherung geknüpft. Aber eine Erwerbstätigenversicherung wäre mit einer Änderung des Grundgesetzes verbunden, für die keine Zwei-Drittel-Mehrheit nach der Wahl in Sicht ist. Das wissen natürlich auch die SPD-Abgeordneten; insofern sind die Antworten der meisten SPD’ler weniger reformwillig, als es auf den ersten Blick scheint. Teilweise erreichten uns aber auch Antworten, die nicht von einer Kopplung an die Erwerbstätigenversicherung sprachen:

Carolin Wagner (SPD): „Die aktuellen Regelungen zur Altersentschädigungen von Bundestagsabgeordneten halte ich nicht für zeitgemäß. Ich spreche mich daher dafür aus, dass Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die Herausforderungen für die Rentenversicherung sind enorm, es ist daher dringend nötig, dass wir das umlagefinanzierte, solidarische Rentensystem stärken. Dass Abgeordnete sich daran beteiligen, wäre gerecht und würde auch in der Bevölkerung auf eine größere Akzeptanz stoßen als die aktuelle Regelung. Eine ergänzende Absicherung, bspw. ähnlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst, halte ich für sinnvoll. Es muss klar sein, dass eine angemessene Absicherung nach Ausscheiden aus dem Parlament und die Unabhängigkeit des Mandats gewährleistet bleiben.“


Abgleich mit den Wahlprogrammen
CDU/CSU und FDP sprechen die Frage der Altersversorgung von Abgeordneten in ihren Wahlprogrammen nicht an. SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, BSW und AfD fordern den Einbezug der Abgeordneten (synonym: Mandatsträger:innen), sei es nun in einem ersten Schritt, oder zeitgleich mit der Einführung einer Erwerbstätigenversicherung. Wie verhalten sich die Antworten der Kandidierenden bei diesen zuletzt genannten Parteien nun zu den Wahlprogrammen? In den meisten Fällen ist das, was die Kandidierenden auf unsere Frage geantwortet haben, deckungsgleich mit der Partei, der sie angehören.

Auffällig ist, dass die SPD ihren Text im Wahlprogramm zwischen 2021 und 2025 geändert hat.
2021: „Solidarität in der Alterssicherung bedeutet für uns zudem, dass auch die Selbstständigen, Beamtinnen, freien Berufe und Mandatsträgerinnen der gesetzlichen Rentenversicherung angehören. Es ist an der Zeit, die Gesamtheit der Erwerbstätigen in die Rentenversicherung aufzunehmen und die Sondersysteme auf lange Sicht zu überwinden.“ Quelle: SPD (2021): Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2021, hier S. 35.

2025: „Wir wollen mehr und langfristig alle Erwerbstätigen in die Solidarität der gesetzlichen Rentenversicherung einbeziehen. Wir wollen zunächst alle Selbstständigen absichern, die oft ein hohes Schutzbedürfnis haben. Dabei kommt es auf gute Lösungen an, die auch bei zunehmenden Wechseln der Beschäftigungsform eine grundlegende Altersabsicherung und eine Versicherung gegen das Risiko der Erwerbsminderung bieten.“ Quelle: SPD (2025): Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025, hier S. 25.

Wir wissen aus Gesprächen mit SPD-Politiker:innen, dass nicht alle glücklich mit dieser Veränderung der Programmatik sind. Das führt zu der Frage, wie sich die Abschaffung der Abgeordnetenpension erreichen lässt. Die SRzG argumentiert, dass dies letztlich eine Frage ist, die Abgeordnete nach ihrem Gewissen beantworten sollten, ohne Fraktionszwang.

Ein Gruppenantrag als Möglichkeit
Bei einem Gruppenantrag kommt der Gesetzentwurf nicht von einer oder mehreren Fraktionen oder der Regierungsmehrheit. Stattdessen kommt er von einer Gruppe von einzelnen Abgeordneten aus verschiedenen Fraktionen, die sich für einen Antrag zusammentun. Diese Gruppe muss ein Fünftel der Mitglieder des Bundestags ausmachen (vgl. §76 Absatz 1, Bundestagsgeschäftsordnung). Es gilt grundsätzlich §13 Absatz 1, BTGO: „Jedes Mitglied des Bundestages folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen seiner Überzeugung und seinem Gewissen.“

Der Politikwissenschaftler Uwe Krahnenpohl schrieb bereits 2001 in seiner Veröffentlichung „Konsens im Konflikt? Inter- und überfraktionelle Initiativen im Deutschen Bundestag. In der Zeitschrift für Parlamentsfragen:

„Gesellschaftliche Konfliktlinien, die gleichsam quer zu den parteipolitischen Fronten liegen, könnten in Zukunft virulenter werden, etwa intergenerationelle Konflikte durch Staatsverschuldung und die ungewisse Zukunft der Systeme sozialer Sicherheit. Ob diese Probleme mit den fraktionsinternen Prozeduren der Konfliktlösung und Kompromisssuche stets effizient bearbeitet werden können, erscheint zumindest zweifelhaft. Dadurch könnte die fraktionsübergreifende Kooperation von Abgeordneten an Bedeutung gewinnen.“


Liebe zukünftige Abgeordnete, lassen sie nicht noch eine Legislaturperiode ungenutzt verstreichen!
Die SRzG weiß aus vielen Einzelgesprächen mit Abgeordneten: Es gibt in allen Fraktionen Zustimmung und Ablehnung einer echten und ehrlich gemeinten Reform der Abgeordnetenpension.

Wie wir in den letzten Jahren gesehen haben, konnten sich die Fraktionen untereinander nicht auf einen Beschluss einigen. Bevor dies in der nächsten Legislaturperiode noch einmal geschieht, fordern wir die künftigen Parlamentarier auf, sich zu einer interfraktionellen Arbeitsgruppe zusammenzuschließen und gemeinsam einen Reformentwurf zu erarbeiten. Anders als bei einer überfraktionellen Arbeitsgruppe würde bei einer interfraktionellen Arbeitsgruppe die Fraktionszugehörigkeit eine geringere Rolle spielen. Die gewählten Abgeordneten des Deutschen Bundestags bekommen mit ihrer Wahl ein freies Mandat – dieses sollten sie zum Wohl des ganzen Volkes ausüben.

Positionspapier der SRzG
Die SRzG fordert in ihrem Positionspapier die schrittweise Einführung einer Erwerbstätigenversicherung. Dabei kann man aber nicht den zweiten Schritt vor dem ersten tun. Im ersten Schritt müssen die Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden. Ein solches Gesetz können sie jederzeit mit einfacher Mehrheit im Bundestag beschließen.