Die SRzG hat ein neues Positionspapier veröffentlicht. Der Titel: „Nach dem Atomausstieg: Wie geht es weiter mit der Lagerung des deutschen Atommülls?“
Der Umgang mit Atommüll ist eine tiefgreifende ethische und generationenübergreifende Herausforderung. 2017 hatte das Standortauswahlgesetz die Endlagersuche in Deutschland neu gestartet – mit dem Termin 2031 für die Entscheidung für ein geeignetes Endlager für hochradioaktive Abfälle. Neue Berichte prognostizieren jedoch, dass dieser Entscheidungsprozess frühestens 2046, unter pessimistischen Annahmen sogar erst 2074, abgeschlossen sein könnte. Bei weiteren zwanzig Jahren Bauzeit würden also erst 2066 bzw. 2094 die ersten Abfälle tiefengelagert. Mit diesem neu bekannt gewordenen Zeithorizont stellen sich Fragen der Generationengerechtigkeit neu und anders als bisher. Bis zur Überführung aller hochradioaktiven Abfälle in ein tiefengeologisches Endlager sind diese ein großes Risiko für heutige Generationen. Im Tiefenlager wäre der Atommüll vor Flugzeugabstürzen, Terrorismus und gezielten Bombardements im Kriegsfall sicher. In den 16 oberirdischen Zwischenlagern gilt das Gegenteil. Beton, Stacheldraht und Wachleute können nicht annähernd den gleichen Schutz bieten wie ein Endlager in tiefen geologischen Schichten. Zwischenlager sind nicht für den Krieg bzw. unruhige Zeiten ausgelegt, sondern für den Frieden. Die zuständige Bundesbehörde, das BASE, sagt selbst: „Der Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter beeinhaltet nicht den Schutz des Zwischenlagers gegen kriegerische und militärische Auseinandersetzungen. (…) Eine umfassende Sicherheit kann nur in einem funktionierenden Staat und bei gegebener innerer Sicherheit gewährleistet werden.“ Und weiter: „Zwischenlager sind, wie das Wort andeutet, eine Übergangslösung. Auf lange Sicht können sie nicht den gleichen Schutz gewährleisten, wie ihn ein Endlager in stabilen Gesteinsschichten tief unter der Erde bietet.“ (BASE 2024b: 47)
Ein internationaler Vergleich zeigt, dass einige Länder bereits weiter in ihrer Suche fortgeschritten sind, wodurch ihre Gesetze als Orientierung dienen könnten. Die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG) betont die Dringlichkeit einer termintreuen Endlagersuche und fordert eine Revision des Standortauswahlgesetzes (StandAG). Bliebe das StandAG unverändert in Kraft, so würden wohl noch bis in die 2. Hälfte unseres Jahrhunderts 1250 strahlende Atommüll-Fässer (Castor-Behälter) oberirdisch lagern und die Bevölkerung wäre an 16 verschiedenen Orten in Deutschland gefährdet. Bei einem Tiefenlager, wie in Finnland, wäre die heutige deutsche Bevölkerung, v.a. die heute junge Generation mit ihrer großen Restlebenszeit, sicher.
Die nuklearen Abfälle sind ein gefährliches Erbe gegenüber vielen, vielen noch ungeborenen Menschen. Und sie sind auch, und das ist neu und bisher fast noch undiskutiert, eine Frage der Gerechtigkeit zwischen heute Jungen und heute Alten, denn Fragen der Zwischenlagerung drohen die gesamte Lebensdauer der heute Jungen zu überschatten. Abb.1 zeigt beide Dimensionen der Generationengerechtigkeit auf.
Der Umgang mit Atommüll ist eine tiefgreifende ethische und generationenübergreifende Herausforderung. 2017 hatte das Standortauswahlgesetz die Endlagersuche in Deutschland neu gestartet – mit dem Ziel einer Standortentscheidung für ein geeignetes Endlager für hochradioaktive Abfälle bis 2031 zu erreichen. Neue Berichte prognostizieren jedoch, dass dieser Entscheidungsprozess frühestens 2066, unter pessimistischen Annahmen sogar erst 2094, abgeschlossen sein könnte. Mit diesem neu bekannt gewordenen Zeithorizont stellen sich Fragen der Generationengerechtigkeit neu und anders als bisher. Bis zur Überführung aller hochradioaktiven Abfälle in ein tiefengeologisches Endlager sind diese ein großes Risiko für heutige Generationen. Im Tiefenlager wäre der Atommüll vor Flugzeugabstürzen, Terrorismus und gezielten Bombardements im Kriegsfall sicher. In den 16 oberirdischen Zwischenlagern gilt das Gegenteil. Beton, Stacheldraht und Wachleute können nicht annähernd den gleichen Schutz bieten wie ein Endlager in tiefen geologischen Schichten. Zwischenlager sind nicht für den Krieg bzw. unruhige Zeiten ausgelegt, sondern für den Frieden. Die zuständige Bundesbehörde, das BASE, sagt selbst: „Der Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter beeinhaltet nicht den Schutz des Zwischenlagers gegen kriegerische und militärische Auseinandersetzungen. (…) Eine umfassende Sicherheit kann nur in einem funktionierenden Staat und bei gegebener innerer Sicherheit gewährleistet werden.“ Und weiter: „Zwischenlager sind, wie das Wort andeutet, eine Übergangslösung. Auf lange Sicht können sie nicht den gleichen Schutz gewährleisten, wie ihn ein Endlager in stabilen Gesteinsschichten tief unter der Erde bietet.“ (BASE 2024b: 47)
Ein internationaler Vergleich zeigt, dass einige Länder bereits weiter in ihrer Suche fortgeschritten sind, wodurch ihre Gesetze als Orientierung dienen könnten. Die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG) betont die Dringlichkeit einer termintreuen Endlagersuche und fordert eine Revision des Standortauswahlgesetzes (StandAG). Bliebe das StandAG unverändert in Kraft, so würden wohl noch bis in die 2. Hälfte unseres Jahrhunderts 1250 strahlende Atommüll-Fässer (Castor-Behälter) oberirdisch lagern und die Bevölkerung wäre an 16 verschiedenen Orten in Deutschland gefährdet. Bei einem Tiefenlager, wie in Finnland, wäre die heutige deutsche Bevölkerung, v.a. die heute junge Generation mit ihrer großen Restlebenszeit, sicher.
Die nuklearen Abfälle sind ein gefährliches Erbe gegenüber vielen, vielen noch ungeborenen Menschen. Und sie sind auch, und das ist neu und bisher fast noch undiskutiert, eine Frage der Gerechtigkeit zwischen heute Jungen und heute Alten, denn Fragen der Zwischenlagerung drohen die gesamte Lebensdauer der heute Jungen zu überschatten. Abb.1 zeigt beide Dimensionen der Generationengerechtigkeit auf.
Der Atommüll soll bis zu einer Million Jahre sicher unter der Erde verwahrt werden. Angesichts dieser immensen Zeitspannen ist es durchaus wahrscheinlich, dass in einigen Jahrhunderten die dann lebenden Menschen ganz andere nationale Grenzen und politische Rahmenbedingungen, aber auch technische Möglichkeiten haben werden. Dann bestünde die Möglichkeit, ein zweites und besseres Endlager zu errichten. Für die heute in Deutschland lebende junge Generation drängt hingegen die Zeit, die unhaltbare Zwischenlagerung durch eine Standortfestlegung bis 2031 und ein Endlager, das bis 2050 fertig wird, zu beenden.
Neben diesem grundsätzlichen Umdenken muss zudem das Management der Zwischenlager überprüft und verbessert werden.
Die SRzG fordert die Politik, speziell den Bundestag, den Bundesrat und die Deutsche Bundesregierung, zu folgenden Reformen sowohl beim Weiterbetrieb der Zwischenlager als auch bei der Suche nach einem Standort für das Endlager für hochradioaktive Abfälle auf:
Teil 1: Weiterbetrieb der Zwischenlager
1. Neubewertung der Sicherheitslage: Seit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine bzw. der Unterstützung westlicher Staaten für die Ukraine, wähnt sich Russland im Krieg mit dem Westen und hat die hybride Kriegsführung verstärkt, auch gegen Ziele in Deutschland. Die verantwortlichen Stellen in Deutschland sollten überprüfen, ob die vor dem Krieg entwickelten Sicherheitskonzepte angepasst werden müssen.
2. Befähigung der Bevölkerung zu einer dauerhaften Überwachung der Strahlungsdosen, um Gesundheitsgefährdungen auszuschließen. Die Bevölkerung muss in die Lage versetzt werden, in den oberirdischen Zwischenlagern in den nächsten Jahren bzw. Jahrzehnten selbst Messungen durchzuführen. Es sind ‚Bürgermessstellen‘ dort einzurichten, um Bürger:innen einen direkten Zugang zur aktiven Messung von Radioaktivität in Ihrer Umwelt zu ermöglichen. Damit würden Wissensbestände vor Ort gebündelt und Messexpertise aufgebaut. Speziell die Ausbildung an den Schulen der Region im Bereich Radioaktivität muss unterstützt werden.
Teil 2: Endlager-Suche
3. Reform des Standortauswahlgesetzes (StandAG): Das Zieldatum für die Standortsuche, also 2031, ist stärker als bisher gesetzlich zu verankern. Im StandAG §1, Absatz 5 steht bisher nur, dass das Zieldatum 2031 „angestrebt“ wird. Dies ist zu ändern in: „Die Festlegung des Standortes soll bis spätestens im Jahr 2031 erfolgen. Dafür sind die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.“ Im intensiven Dialog müsste dann nach Beschleunigungspotenzialen gesucht werden. Das Zieljahr muss den Zeitplan für die Zwischenziele vorgeben.
4. Echte Beteiligung ermöglichen: Auf dem Papier eröffnet das StandAG weitreichende Beteiligungsmöglichkeiten, gerade auch für die junge Generation. Aber mit dem geplanten Überbordwerfen des bisherigen Zeitplans bis 2031 kommt es zum echten Test: Wird die Forderung der jungen Generation, intensiv nach Beschleunigungspotenzialen zu suchen, ernst genommen und umgesetzt? Oder setzen die heute Älteren die Rahmendaten fest, und die junge Generation kann dann innerhalb dieses Rahmens „scheinpartizipieren“, ohne jedoch am Rahmen selbst rütteln zu können?
5. Übertägige Erkundung von sechs Standorten: In Phase II der Standortauswahl sind laut BGE zwei Szenarien möglich. Sie SRzG spricht sich klar für das erste Szenario aus, also die Erkundung von sechs Standortregionen, um diese Phase auf zehn Jahre begrenzen. Damit wäre Deutschland so gründlich wie die Schweiz, die ja allgemein als sehr gründlich gilt. GB prüft nur drei Standorte übertägig.
6. Untertägige Erkundung mit einem Bergwerk: In Phase III der Standortauswahl sind laut BGE ebenfalls wieder zwei Szenarien möglich. Nur der favorisierte Standort sollte untertägig durch ein Bergwerk erkundet werden. Der zweitplatzierte Standort sollte parallel durch Bohrungen erkundet werden. Damit lässt sich Zeit einsparen im Vergleich zum parallelen Bau zweier Bergwerke. Wenn der unerwartete Fall eintritt, dass das eine errichtete Bergwerk zeigt, dass die Lagerung an diesem Standort nicht sinnvoll wäre, dann hätte man schon die Bohrungen (also die Vorarbeiten) für das zweite Bergwerk geleistet.