Im Juni 2023 hat die SRzG bei der privaten Petitionsplattform Change.org die Petition „Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung!“ gestartet, bis Ende Februar 2024 haben dort rund 167.000 Menschen unterschrieben (Chronologie der Ereignisse). Das ist ein gewaltiger Erfolg – aber nicht genug. Denn wir haben bisher nicht erreicht, was wir hätten erreichen müssen, damit eine einfache Mehrheit im aktuellen Deutschen Bundestag die Abgeordnetenpension abschafft und durch ein besseres, solidarischeres System ersetzt. Wir brauchen mehr Abgeordnete, die uns zuhören, mehr Presseöffentlichkeit, mehr Unterstützung. Dabei kann uns Artikel 17 Grundgesetz helfen:
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Hier wird das Petitionsrecht beschrieben, eines der wichtigsten Rechte in einer Demokratie. Über Petitionen können Bürger:innen den Abgeordneten deutlich machen, was für sie wichtig ist und welche Gesetze im allgemeinen Interesse verändert werden sollten. Oft wollen Politiker:innen die Themen setzen, über die in den Medien gesprochen und Wahlkampf geführt werden soll. Das Petitionsrecht wirkt dem entgegen – denn hier ergreifen die Bürger:innen die Initiative.
In dem Moment, in dem eine Petition auf der Internetplattform veröffentlicht wird, beginnt die vierwöchige Mitzeichnungsfrist. Der Zeitpunkt wurde von der Stiftung Generationengerechtigkeit auf Samstag, den 9. März 2024, 12 Uhr, festgelegt. Bitte unternehmen Sie vorher nichts. Sie werden hier bei Change.org durch eine neue Mitteilung informiert, sobald die SRzG den Petitionstext im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag eingereicht hat und welche ID-Nummer der Bundestags-Petition zugewiesen wurde. Bis dahin, also zum 9. März, wird die SRzG noch intensiv um Unterstützung bei großen Verbänden werben, die wie wir schon lange fordern, dass Abgeordnete auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Der Petitionsausschuss des Bundestages wird sich mit unserem Anliegen öffentlich und mit persönlicher Anhörung befassen, wenn es uns gelingt, innerhalb von vier Wochen (also zwischen dem 9. März und dem 8. April 2024) das Quorum von 50.000 Unterschriften zu erreichen. Gemeinsam können wir diese Hürde überspringen! Wenn nur ein Drittel der über 160.000 Menschen, die bei Change.org unterschrieben haben, mitmachen, so ist das Quorum (die geforderte Mindestzahl an Unterschriften) erreicht.
Bei einer ePetition müssen Sie bei der Registrierung auf der Bundestagswebseite Ihre Adresse und Email angeben (elektronischer Ersatz der Unterschrift). Sie können dann aber bei der Mitzeichnung einer Petition anonym (d.h. nur mit einer Nummer gekennzeichnet) unterschreiben, siehe Screenshot 1. Auch eine Unterstützung per Post oder Fax ist innerhalb der Mitzeichnungsfrist möglich.
Die Petition bei Change.org bleibt davon unberührt und läuft weiter wie bisher. Sie wird nicht aufgegeben, sondern ergänzt. Change.org ist und bleibt die einzige Möglichkeit der SRzG, die Unterstützer:innen der Petition per Email zu erreichen und so Aktionen wie die heute angekündigte Aktion einer baldigen Einreichung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags zeitlich zu koordinieren.
Noch einige Infos zu Petitionen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages:
- Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags kann sich die zuständigen Rentenexperten aus den einzelnen Fraktionen einladen. Auch die Petenten können nach Berlin eingeladen werden, um ihr Anliegen zu begründen. Der Ausschuss kann auch darauf bestehen, dass Staatssekretäre oder die Minister selbst in seinen Sitzungen erscheinen, um Rede und Antwort zu stehen. Am Ende legt der Petitionsausschuss dem Plenum des Bundestages eine Beschlussempfehlung vor.
- In einem Diskussionsforum auf der Webseite des Deutschen Bundestags kann jede digital eingebrachte Petition (ePetition) diskutiert werden.
- Der Petitionsausschuss kann verschiedene Arten von Beschlussempfehlungen aussprechen. Im günstigsten Fall signalisiert der Petitionsausschuss der Bundesregierung, dass er das Anliegen als begründet ansieht und dass eine Abhilfe notwendig ist, was eine Antwort der Bundesregierung innerhalb einer festgelegten Frist (6 Wochen) erfordert.