Die SRzG lobt die bisher einzigartige Entscheidung des obersten kolumbianischen Gerichtshofes, erstmalig den zukünftigen Generationen das Recht auf eine unversehrte Umwelt zuzusichern.
In einer Sammelklage forderten 25 Kinder und Jugendliche die kolumbianische Regierung auf, die Lebensgrundlage zukünftiger Generationen besser zu schützen. Konkret bezogen sie sich dabei auf die Abholzung des kolumbianischen Regenwaldes. Die Rodung der Waldfläche – allein im Jahr 2016 mussten 2000 Quadratkilometer weichen, Tendenz steigend – stellt die treibende Kraft für den Treibhauseffekt dar. Das Urteil des Gerichtshofes verpflichtet die Regierung, die Abholzung des Regenwaldes bis 2020 komplett einzustellen. Der kolumbianische Regenwald steht damit fortan als Rechtssubjekt unter dem gleichen Schutz wie eine natürliche Person, ein nahezu einmaliger Gerichtsbeschluss. Elementar ist jedoch vor allem die Begründung des Gerichts im aktuellen Fall, nämlich die Anerkennung von elementaren Grundrechten einer zukünftigen Generation als Selbstzweck.
„Zukünftige Generationen – und damit ihre Lebensgrundlage – müssen auch in Deutschland und letztlich international unveräußerliche Rechte zugesprochen bekommen.“, so SRzG-Sprecherin Anna Braam. Tatsächlich nimmt das Grundgesetz bisher nur Bezug auf ökologische Generationengerechtigkeit und verpflichtet sich zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen“. Eine solche vage Erklärung reicht nicht aus, wenn es um die Zukunft unserer Kinder geht. „Wir brauchen eine konkrete und unumstößliche Anerkennung der Rechte zukünftiger Generationen, damit nicht weiter auf die Kosten unserer Nachkommen gelebt werden kann!“, so Braam weiter.