Die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG) lehnt die geplanten Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn für Jugendliche unter 18 Jahren ab. Die Große Koalition wird heute einen bundesweit gültigen Mindestlohn von 8,50 Euro verabschieden, welcher zahlreiche Ausnahmen vorsieht.

„Die Ausnahme von Jugendlichen unter 18 Jahren vom Mindestlohn diskriminiert Unter-18-Jährige willkürlich. Die geplanten Ausnahmen vom Mindestlohn verstoßen gegen das Verbot von Altersdiskriminierung und lassen sich weder mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, noch mit der EU-Antidiskriminierungs-Richtlinie noch mit dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz in Einklang bringen“, so Igor Dimitrijoski, Sprecher der Stiftung.

„Jugendliche müssen für die gleiche Arbeit auch den gleichen Lohn wie ihre älteren Kollegen bekommen. Junge Menschen sind keine Arbeitnehmer zweiter Klasse“, so Dimitrijoski. „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – dieser Grundsatz muss unabhängig vom Alter gelten.“