Am Sonntag wählt die hessische Landesbevölkerung ein neues Parlament. Vor lauter bundesweiter Aufregung über diese „Schicksalswahl für die Große Koalition“ fällt dabei eine wichtige Entscheidung unter den Tisch, über die die Hess*innen am Sonntag abstimmen: Nämlich über die Verankerung des Staatsziels zur stärkeren Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in der Landesverfassung (Art. 26c).
Bei politischem Handeln – sei es in Form von Renten- oder Umweltgesetzen, um nur ein paar zu nennen – wird in der Regel vergessen, die Auswirkungen auf die Entwicklungs- und Verwirklichungsmöglichkeiten künftiger Generationen zu berücksichtigen. Die hessische Landesverfassung verpflichtet die Regierenden derzeit zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 26a) sowie zur Begrenzung der Staatsverschuldung (Art. 141). Mit der Erweiterung um Artikel 26c soll das „jeder Generation zustehende Recht auf Entwicklung im Sinne des Nachhaltigkeitsgrundsatzes“ über den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und finanzielle Handlungsspielräume hinaus festgeschrieben und auf alle staatlichen und kommunalen Handlungsfelder erstreckt werden.
Die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG) begrüßt diesen Gesetzesentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP und hofft, dass die Wähler*innen diesem Vorhaben zustimmen werden.
„Eine solche Verfassungsänderung hätte einen ungemeinen Symbolcharakter. Sie würde den Gesetzgeber dazu verpflichten, bei seinen Entscheidungen das Prinzip der Generationengerechtigkeit zu berücksichtigen“, so Sprecherin Anna Braam. „Zwar begründet das Verfassungsziel keinen Anspruch auf bestimmte politische Maßnahmen. Aber es ist gerade in Zeiten, in denen politische Entscheidungen von Kurzsichtigkeit geprägt sind, ein Schritt in die richtige Richtung. Wir erhoffen uns vom hessischen Beispiel einen Impuls für eine ähnliche Änderung auf Bundesebene.“