Ihre Fördermitgliedschaft ist entscheidend, damit die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen sich weiter effektiv und unabhängig für Generationengerechtigkeit einsetzen kann!

Mit Ihrem Mitgliedsbeitrag…

♥ helfen Sie uns, zukünftigen Generationen eine Stimme zu geben.
♥ ermöglichen Sie es uns, unterrepräsentierte Themen auf die Agenda zu setzen.
♥ fördern Sie politisches und soziales Engagement von jungen Menschen in Deutschland.
♥ erhalten Sie den regelmäßigen Newsletter der SRzG.
♥ sind Sie Teil der Bewegung und werden zu besonderen Veranstaltungen und Vorträgen eingeladen.
♥ beeindrucken Sie auch das Finanzamt. Ihr Mitgliedsbeitrag ist absetzbar.

Fördermitglied zu werden ist ganz einfach. Füllen Sie unser PDF-Formular aus um Fördermitglied zu werden. Wir sind als gemeinnützig anerkannt und alle Spenden sind steuerlich absetzbar.

Mindestbeitrag:
50 € im Jahr
Emäßigt (Unter-30-Jährige): 25 € im Jahr
Unternehmen/Organisationen: 100 € im Jahr






    Vorname:

    Nachname:

    Straße und Hausnummer

    PLZ

    Ort

    E-Mail-Adresse

    Telefonnummer

    Geburtsdatum

    Die Höhe des Beitrags pro Jahr soll jedes Fördermitglied je nach Leistungsfähigkeit selbst festlegen:

    Sie könne auch alternativ einen individuellen Beitrag festlegen:
    Euro/Jahr

    Ja, hiermit ermächtige ich die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen, meinen Förderbeitrag als jährliche Spende zu Lasten meines Kontos mittels Lastschrift bis auf Widerruf einzuziehen. Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens der kontoführenden Bank keine Verpflichtung zur Einlösung.

    IBAN.:

    BIC:

    Name der Bank:

    Wie sind Sie auf uns aufmerksam geworden?

    Was Sie uns sonst noch mitteilen wollen (z.B. besondere Interessen, Mitgliedschaft in anderen Organisationen/Parteien,…):

    Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils zum 1. März eines Jahres eingezogen bzw. müssen bis zu diesem Termin überwiesen werden. Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, bitten wir Sie, von der Möglichkeit der Einzugsermächtigung Gebrauch zu machen. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist jederzeit möglich – schriftlich oder mit einem kurzen Anruf. Ihre Kündigung gilt jeweils zum 31. Dezember.
    Keine Angst vor unerwünschter Werbung: Die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen nutzt die Daten ausschließlich zu Zwecken der Mitgliederverwaltung. Wir geben die Daten nicht an Dritte weiter.

     

    Sie haben Fragen? Wir helfen gerne!

    Sie erreichen uns montags-freitags 9-14 Uhr unter
    Tel.: 0711 / 28052777
    E-Mail: kontakt@srzg.de
    Fax: 03212 / 2805277