Es sind nur noch drei Monate bis zum UN-Gipfel der Zukunft, der am 23. und 24. September 2024 in New York stattfinden wird. In diesem Blogbeitrag hatten wir beschrieben, wie die Idee zu diesem Gipfel entstand, was er bewirken soll, und wie die SRzG sich bisher in den Prozess eingebracht hat.

Der Pakt für die Zukunft

Die Veranstalternationen Namibien und Deutschland arbeiten in Zusammenarbeit mit Interessengruppen aus der Zivilgesellschaft und Mitgliedstaaten an einem “Pakt für die Zukunft”. Dieser ist in fünf Teile aufgeteilt:

  1. Nachhaltige Entwicklung und Entwicklungsfinanzierung
  2. Internationaler Frieden und Sicherheit
  3. Wissenschaft, Technologie, Innovation und digitale Kooperation
  4. Jugend und zukünftige Generationen
  5. Transformation der globalen Governance

(Klicke hier für den gesamten Pakt für die Zukunft).

Die SRzG hat schriftliche und mündliche Beiträge zu Abschnitt 4 “Jugend und zukünftige Generationen” dieses Pakts geliefert und betont, dass zukünftige Generationen in diesem Pakt prioritär berücksichtigt werden müssen. Bei unseren Forderungen ging es insbesondere um einen Abschnitt mit einer Verpflichtung für einen jährlichen UN-Tag für Generationengerechtigkeit (oder alternativ einen UN-Tag für zukünftige Generationen). Das Feedback für den Pakt ist etwas ausführlich und wird hier nicht im Detail genannt.

Die Erklärung zu zukünftigen Generationen: Der Anhang zum Pakt

Andererseits wird auf dem Gipfel auch eine “Erklärung zu zukünftigen Generationen” verabschiedet, die von Jamaika und den Niederlanden organisiert wird. Diese Erklärung ist nur auf zukünftige Generationen ausgerichtet, und ist ein Anhang zum Pakt. Dadurch, dass der Pakt verschiedene Zukunftsthemen etwas allgemeiner angeht, sehen wir vor allem großes Potenzial darin, die Vorbereitungen für den UN-Gipfel, und diesen selbst, dafür zu nutzen, dass ein UN-Tag für zukünftige Generationen in der erwähnten Erklärung anerkannt wird.

Die SRzG-Projektmanagerin Lena Winzer hatte die Gelegenheit, mündliches Feedback vor den Mitgestaltern für die Erklärung zu geben sowie in den letzten fünf Monaten schriftliche Beiträge einzureichen. Insbesondere die Erklärung zu zukünftigen Generationen enthält bereits wertvolle Absätze für Maßnahmen sowohl von den Mitgliedstaaten als auch von der UN. In Absatz 36 des ersten Entwurfes der Erklärung wird festgehalten:

“Anerkennend die wichtige beratende und Interessenvertretungsrolle der Vereinten Nationen im Hinblick auf zukünftige Generationen, ermutigen wir:

den Generalsekretär, einen Sondergesandten für zukünftige Generationen zu ernennen;

[und/oder]

beschließen, ein erleichterndes, inklusives jährliches Forum oder hochrangiges Treffen zu zukünftigen Generationen einzurichten, das diese Erklärung alle [fünf Jahre] überprüft, um die Verantwortung der gegenwärtigen Generationen zu bekräftigen und zu aktualisieren, die Bedürfnisse und Interessen zukünftiger Generationen zu wahren, und damit einen lebendigen Pakt zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft zu schaffen;

[und/oder]

beschließen, die Frage zukünftiger Generationen als Tagesordnungspunkt der Generalversammlung aufzunehmen;

[und/oder]

den Generalsekretär zu ersuchen, der Generalversammlung einen jährlichen Bericht über die Umsetzung der Verpflichtungen und die Einbettung langfristigen Denkens im Interesse zukünftiger Generationen im System der Vereinten Nationen vorzulegen.”

(Klicke hier für die gesamte Erklärung zu zukünftigen Generationen).

Wir schlugen bei der letzten Feedbackrunde einige Verbesserungen vor, die Lena Winzer so beschrieb:

“Ich möchte unsere Wertschätzung für die Änderungen an der Erklärung zu zukünftigen Generationen zum Ausdruck bringen und betonen, welch wirklich bemerkenswerte Gelegenheit dies ist so ein Dokument zu verfassen. Besonders begrüßen wir Absatz 36, der die Rolle der Vereinten Nationen im Verhältnis zu zukünftigen Generationen umreißt.

Wir möchten jedoch einige Änderungen hinsichtlich der konkreten Handlungsschritte empfehlen, die die UN ergreifen kann. Erstens schlagen wir vor, dass die UN sich verpflichtet, jeden der vier in Absatz 36 genannten Punkte zu verwirklichen, anstatt sie als optional darzustellen, indem das Wort ‘oder’ verwendet wird.

Ich bin mir bewusst, dass bereits gesagt wurde, dass die Einzelheiten der UN-Aktionspunkte für Absatz 36 noch mit den Mitgliedstaaten diskutiert werden, daher möchte ich nur kurz betonen, dass wir das Engagement für ein inklusives jährliches Forum oder hochrangiges Treffen zu zukünftigen Generationen schätzen und sicherstellen möchten, dass das Forum oder die Treffen tatsächlich jährlich abgehalten werden und dieses Engagement alle zwei Jahre, anstatt des vorgeschlagenen Fünfjahreszeitraums, bekräftigt wird.

Wir schlagen außerdem vor, dass die Dokumente nicht nur die Einreichung der Frage der zukünftigen Generationen als Tagesordnungspunkt der UN Generalversammlung beinhalten sollten, sondern auch einen Vorschlag zur Einführung eines offiziellen UN-Tages für zukünftige Generationen.

Die UN erkennt verschiedene Tage an, um Menschenrechte, Klima oder Jugend zu gedenken (z.B. Weltkindertag – 20. November, Tag der Menschenrechte – 10. Dezember, Internationaler Frauentag – 8. März, Weltwassertag – 22. März, usw.). Dies würde nicht nur eine jährliche Gelegenheit bieten, ein Forum zu veranstalten und für Vertreter, Sonderbeauftragte und Interessengruppen tätig zu werden, sondern auch das Engagement der UN weiter demonstrieren, den Schutz und die Aufmerksamkeit zu würdigen, die zukünftige Generationen sowohl national als auch international verdienen.”

Eine Lesung des zweiten Entwurfs der Erklärung für zukünftiger Generationen steht in den nächsten Wochen an, sowie eine erneute Feedbackrunde der Stakeholders. Wir hoffen weiterhin, dass wir unserem Anlass Gehör verschaffen konnten und werden dann auch wieder an die Organisatoren appellieren den Tag der Generationengerechtigkeit anzuerkennen.

Photo by Matthew TenBruggencate on Unsplash