von Wolfgang Gründinger, SRzG-Botschafter.
Bei der Bundestagswahl 2021 galt ein Mindestalter von 18 Jahren, um mitwählen zu können. Weil sie nicht wahlberechtigt waren, haben zwei junge Mitglieder von Fridays for Future die Bundestagswahl angefochten. Am 13.10.2021 reichten Franziska Wessel und Linus Steinmetz, beide 17 Jahre alt, einen offiziellen Wahleinspruch beim zuständigen Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags ein. Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses, der CDU-Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Patrick Sensburg MdB, nahm persönlich den Einspruch entgegen.
“Der Ausschluss junger Menschen vom Wahlvolk lässt sich nicht in Einklang mit den demokratischen Prinzipien der Volkssouveränität und des allgemeinen und gleichen Wahlrechts bringen. Das Mindestwahlalter ist daher abzuschaffen”, schreiben Franziska Wessel und Linus Steinmetz in ihrem Wahleinspruch.
Franziska Wessel, Schülerin, führt aus: “Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus! Auch wir Jugendliche gehören zum Volk und haben das gleiche Recht auf Mitbestimmung.” Linus Steinmetz, Schüler, der schon bei der erfolgreichen „Klimaklage“ vor dem Bundesverfassungsgericht dabei gewesen war, ergänzt: “Wir junge Menschen werden das Jahr 2050 noch erleben. Wir sind von den heutigen Entscheidungen am stärksten und längsten betroffen, aber dürfen nicht mitbestimmen. Wir haben ein Recht auf Demokratie!”
Unterstützt werden die jungen Menschen in ihrem Anliegen von der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG), bei diesem Projekt vertreten durch Dr. Wolfgang Gründinger. Die SRzG hatte bereits 2014 zahlreiche Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 17 Jahren dabei unterstützt, eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht zur Abschaffung des Mindestwahlalters einzureichen.
Die SRzG fordert in ihrem Positionspapier „Wahlrecht für Jugendliche und ältere Kinder“:
Die Minderheit der jungen Wähler*innen läuft aufgrund der großen Mehrheit der älteren Wähler*innen Gefahr, bei den Bundestagswahlen nicht ausreichend gehört zu werden. Die Politik orientiert sich überwiegend an den Interessen und Forderungen der Älteren, obwohl die Zukunft der jungen Generation von den aktuellen Wahlen entscheidend beeinflusst wird. Die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen empfiehlt, das Wahlrecht ohne Altersgrenze durch ein so genanntes „Wahlrecht durch Eintragung“ umzusetzen: Jeder Mensch erhält das Wahlrecht, unabhängig vom Alter. Dabei bleibt ein reguläres Mindestalter erhalten. Jüngere können jedoch ebenfalls an Wahlen teilnehmen, wenn sie sich selbstständig beim Wahlamt ins Wahlregister eintragen lassen. Vorstellbar ist, dass unterhalb der regulären Altersgrenze die Briefwahl verboten wird, um die persönliche Wahlausübung zu gewährleisten. Dadurch würden rund 1,7 bis 2 Millionen bisher nicht stimmberechtigte Deutsche das Stimmrecht erhalten.