„Das Wahlrecht ab 16 in Bremen war ein voller Erfolg“, erklärte Wolfgang Gründinger, der Sprecher der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG), anlässlich der Veröffentlichung der amtlichen Wahlergebnisse der Bremer Bürgerschaftswahl im Mai.
Demnach haben 48,6 Prozent der 16-21jährigen an der Wahl teilgenommen – mehr als noch 2007, als die 16- und 17jährigen nicht wählen durften. Die gestiegene Wahlbeteiligung der Jungen ist offenbar auf die neu hinzugekommene Gruppe der Erstwähler im Alter von 16 und 17 Jahren zurückzuführen. Eine separate Erhebung für diese Altersgruppe wird von der Wahlstatistik nicht vorgenommen. Die Wahlbeteiligung jüngerer Wähler insgesamt lag damit zwar unter dem allgemeinen Durchschnitt von 53,6 Prozent, sie war jedoch höher, als viele vermutet hatten. Die SRzG hält die absolute Höhe der Wahlbeteiligung ohnehin nicht für entscheidend. „Es handelt sich um ein Bürgerrecht, dessen Gewährleistung ein Wert an sich ist – auch wenn das Recht am Ende nur von einer Minderheit genutzt würde.“
„Die meisten 16- und 17jährigen gehen noch zur Schule. Das ist ein Segen für die politische Bildung: Das erste Wählen ist der beste Anlass, Wahlen und Demokratie zum Thema in den Schulen zu machen“, so Gründinger.
Wen die jungen Menschen gewählt haben, lässt sich aufgrund des Wahlgeheimnisses selbstverständlich nicht amtlich feststellen. Es gibt als Indiz allerdings die Juniorwahl, die im Vorfeld der Bürgerschaftswahlen an den Bremer Schulen durchgeführt wurde: Dabei sind die Grünen mit 32,9 Prozent stärkste Kraft vor der SPD mit 31,7 Prozent geworden. „Die Befürchtung, dass junge Wähler zu extremistischen Parteien neigen, hat sich als falsch erwiesen“, so Gründinger.
Die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen tritt dafür ein, das Wahlalter konsequent auch in anderen Bundesländern und auf Bundesebene zu senken. „Die Teilnahme an Wahlen soll nicht mehr an ein willkürliches Mindestalter gebunden sein“, so Gründinger. „Sobald ein junger Mensch von seinem Grundrecht auf demokratische Mitsprache Gebrauch machen will, sollte er das tun dürfen – egal, welches Alter er hat.“