Der Bundestag hat die Wahlbeschwerde von neun Kindern und Jugendlichen abgewiesen, die sie gemeinsam mit der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen eingereicht hatten. Sie beklagen, dass jungen Menschen die Teilnahme an der Bundestagswahl aufgrund ihres Alters verwehrt bleibe und dies die Grundsätze von Demokratie, Volkssouveränität und Generationengerechtigkeit verletze.
Die Initiatoren der Kampagne „Wir wollen wählen!“ wollen nun vor dem Bundesverfassungsgericht Klage einreichen, in der Hoffnung, dass die Wahlaltersgrenze für nichtig erklärt wird. „Junge Menschen müssen wählen dürfen, sobald sie dies selbst wollen und können, und zwar unabhängig von ihrem Alter. Die junge Generation darf nicht länger von der demokratischen Mitbestimmung ausgeschlossen werden, gerade wenn es um ihre eigene Zukunft geht. Auch ihnen steht das elementarste aller Bürgerrechte zu. Hunderttausende junge Menschen sind längst bereit dafür“, so Wolfgang Gründinger, Sprecher der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen.