Die SRzG setzt sich dafür ein, dass auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wählen dürfen. Leider ist dies in Deutschland zur Zeit noch nicht möglich.
Damit politisch interessierte Kinder und Jugendliche ihre Stimme trotzdem laut und sichtbar ausdrücken können, nimmt die SRzG als eines von zahlreichen bundesweiten Wahllokalen an der U18-Wahl der nächsten Bundestagswahl, einem Projekt für politische Bildung, teil.
Wann findet die U18-Wahl statt? Am Freitag, den 15. September 2017 in der Öffnungszeit der SRzG (9-16 Uhr)
Wer kann mitwählen? Mitwählen können ausnahmslos ALLE Minderjährigen, die sich in Deutschland aufhalten.
Wo kann die Stimme abgegeben werden? Im Büro der SRzG in der Mannspergerstr. 29 in Stuttgart oder anderen bundesweiten Wahllokalen.
Mehr Informationen:
Die Forderungen der SRzG zur Senkung des Wahlalters finden Sie in unserem Positionspapier.
Details zur Kampagne „Wir wollen wählen!“ der SRzG
Informationen zum Projekt U18-Wahl finden Sie auf den Seiten der U18-Wahl.