In Vorbereitung auf die UN-Klimakonferenz im November 2017 in Bonn fanden vom 08.-18. Mai 2017 die Zwischenverhandlungen des UN-Klimagipfels 2017 statt.
An der Konferenz nahmen auch SRzG-Vorstandsmitglied und Sprecherin Anna Braam, Botschafterin Anna Halbig sowie sieben weitere junge Erwachsene teil.
Gegenstand der Zwischenverhandlungen war die Implementierung des Pariser Klimaabkommens, denn mit diesem Klimaabkommen wurde ein wichtiger Meilenstein in der Bekämpfung des Klimawandels erreicht: Zum ersten Mal in der Geschichte konnte sich die internationale Staatengemeinschaft darauf einigen, die Erderwärmung auf unter 2°C zu begrenzen. Doch damit wurde 2015 nur über das Ziel, das Was, entschieden. Nun soll eine Einigung gefunden werden, wie dieses Ziel erreicht werden kann.
Die Stimmung
Die Stimmung unter den Delegierten war von der Ankündigung der US-Administration geprägt, gegebenenfalls aus dem Pariser Klimaabkommen aussteigen zu wollen. Zunächst hatte es geheißen, diese Entscheidung solle am zweiten Verhandlungstag gefällt werden, dann wurde sie jedoch auf Ende Mai, nach dem G7-Gipfel, verschoben. Die US-Delegierten traten in den Verhandlungen eher unscheinbar auf, zahlenmäßig fielen sie kaum ins Gewicht. Beispielsweise war die vietnamesische Delegation mit 14 Personen doppelt so stark besetzt wie die US-Delegation.
Die Ankündigung Trumps brachte jedoch eine überraschende Dynamik in den Prozess: Statt aufgrund der Unsicherheit zu resignieren, schlossen sich die Staaten zusammen. So wurde am letzten Tag der Verhandlungen eine Allianz bekannt gegeben, der mehr als die Hälfte aller Länder weltweit angehören, darunter die EU-Staaten sowie Entwicklungsländer aus Afrika, der Karibik und dem Pazifikraum (die AKP-Staaten). Die EU sicherte zudem 800 Mio. € Hilfe für die vom Klimawandel betroffenen AKP-Staaten zu. Wo bisher eine Spaltung zwischen Industrie- und Entwicklungsländern bestand, führt Trumps Ankündigung nun zu Kooperation und einem so bislang nicht dagewesenen Zusammenschluss.
Mit Blick auf die USA meint EU-Kommissar Canete, das Pariser Klimaabkommen sei „irreversibel und nicht-verhandelbar“. Während die USA weiter (bzw. besser gesagt wieder) die Kohleindustrie fördern, zeigen sich Indien und China als neue Vorreiter – sie übersteigen ihre klimapolitischen Zielvorgaben sogar.
Die Ergebnisse
Die Verhandlungen in Bonn waren technischer Art und drehten sich vorwiegend um die Anpassung an den Klimawandel und die Minderung seiner Folgen. Fortschritte wurden u.a. bei der Ausgestaltung des Facilitative Dialogues erzielt. Dies ist ein Prüfverfahren, mit dessen Hilfe die von den Staaten vorgelegten Klimaschutzziele im kommenden Jahr im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit dem 2-Grad-Ziel untersucht werden und entsprechend erhöht werden sollen. Nur wenn es gelingt, die organisatorischen Vorfragen über die Ausgestaltung des Facilitative Dialogues auch tatsächlich im Vorfeld des Mechanismus zu klären, wird den Staaten 2018 auch Zeit für die inhaltlichen Fragen rund um die Nachbesserung der nationalen Klimaschutzziele verbleiben.
Nachbesserung wird weiterhin beim Anpassungsfonds erwartet. Der unter dem Kyoto-Protokoll verankerte Fonds zur Finanzierung von Projekten zur Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern solle ebenso der Umsetzung der im Pariser Klimaabkommen vereinbarten Ziele dienen – so der Plan. Ohne Nachbesserungen in diesem Bereich hätten viele Länder kaum die Möglichkeit, kurzfristig auch an vergleichsweise geringe Summen heranzukommen, um Projekte zu finanzieren. Bislang fehlt es jedoch noch an festen Zusagen und Regulierungen. Die Diskussion dazu soll Mitte Oktober fortgeführt werden.
Die Arbeit der SRzG-Delegierten
Die Arbeit der SRzG-Delegierten drehte sich in Bonn schwerpunktmäßig um den Bereich “Action for Climate Empowerment”, kurz: ACE.
Unter diesem Begriff sind Maßnahmen zur Bildung rund um das Thema Klimawandel zusammengefasst. Diese Maßnahmen wurden erstmals 1992 in der UN-Klimarahmenkonvention unter Art. 6 vereinbart, wurden 2012 im Doha Work Programme wieder aufgenommen und 2015 letztlich im Pariser Klimaabkommen unter Art. 12 verhandelt. Der Einfachheit halber wird im UN-Kontext über das Paket “Action for Climate Empowerment” gesprochen, das auf sechs Säulen beruht: Bildung, Partizipation, öffentlicher Zugang zu Informationen, öffentliche Trainings, Schaffung öffentlichen Bewusstseins für Klimawandel und internationale Zusammenarbeit. Jedes Land hat zu den genannten Elementen nationale Programme vorzuweisen; im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit soll je einer Person aus einer Länderdelegation oder nationalem Umweltministerium die Funktion einer ACE-Kontaktperson zukommen. Gemeinsam mit der ACE-Arbeitsgruppe der UN-Jugendvertretung YOUNGO arbeiten die SRzG-Delegierten an dem Konzept eines Workshops für die ACE-Kontaktpersonen, um sich während des Klimagipfels im November über Best Practice Beispiele, Herausforderungen und neue Herangehensweisen bei der Implementierung nationaler Programme austauschen zu können.
Ein weiterer Fokus der Jugenddelegierten – über die Zwischenverhandlungen hinaus – liegt auf der Organisation der 13. Jugendkonferenz (Conference of Youth, kurz: COY), die kurz vor Beginn der UN-Klimakonferenz COP 23 vom 2.- 4. November 2017 in Bonn stattfinden wird. Es werden 500 bis 700 TeilnehmerInnen erwartet.
Das bedeutet zunächst einmal einen großen logistischen Aufwand: Konferenz- und Workshopräume müssen her, Möglichkeiten der Unterbringung, Finanzierungen und Programmbeiträge müssen vorab geklärt werden.
Während der Zwischenverhandlungsrunde haben die SRzG-Akkreditierten Clara von Glasow, Julius Schlumberger, Simon Lange und Luja von Köckritz die COY in einer Pressekonferenz vorgestellt.
Mehr Informationen:
Weitere Informationen zur Arbeit von Anna Braam und Anna Halbig bei der UN-Konferenz finden Sie auch im Blog der Klimadelegation oder im Online-Magazin Klimaretter.info.
Mehr Informationen zur Conference of Youth (COY):
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