2008 waren die staatlich alimentierten Pensionen in Baden-Württemberg erfreulicherweise gestrichen worden. Dies war damals allseits begrüßt worden, denn vorher hatten die Regierenden einerseits den Regierten in Sonntagsreden immer wieder erklärt, dass die staatliche Rente nicht mehr ausreiche und Privatvorsorge betrieben werden müsse, andererseits hatten sie selbst eine lukrative Staatspension bezogen. Seitdem gibt es für alle Parlamentarier, die nach 2006 ins Parlament kamen, einen Fixbetrag, der privat für das Alter anzulegen war. Aktuell sind das monatlich 1679€.
In dem aktuellen Rentenpositionspapier der SRzG heißt es diesbezüglich: „Der Einbezug der Politiker in die gesetzliche Rentenversicherung wäre der größte Vertrauensbeweis, dass die Renten wirklich sicher sind. Wenn Politiker und Volk ‚im selben Boot‘ säßen, wäre das Vertrauen in die Worte der Volksvertreter zur Lage der Rentenversicherung ungleich höher und würde dem Gerechtigkeitsempfinden der Bürger entsprechen.“
Als Ausgleich für die Reform ihrer Altersbezüge hatten sich die Mitglieder des Landtags (MdL) 2008 eine Diätenerhöhung um fast ein Drittel auf 7616€ genehmigt – und zwar alle Parlamentarier, auch diejenigen, die schon vor 2006 in den Landtag gekommen und von der Reform der Altersversorgung gar nicht betroffen waren.
Nun soll die Reform der Altersversorgung wieder rückgängig gemacht werden. Wichtig zu wissen ist, dass der Anstoß für die Reform vor allem von jungen bzw. neugewählten MdL kam. Angesichts der andauernden Niedrigzinsphase können sie sich ausrechnen, dass ihre Altersversorgung deutlich unter der ihrer älteren MdL-KollegInnen liegen wird. Wer die Staatspension bezieht, hat nach der durchschnittlichen Verbleibzeit im Parlament eine Monatsrente von 2470€. Wer den Höchstbetrag von 1187€ in die gesetzliche Rente einzahlt, der hat im Alter einen Rentenanspruch von 813€. Kurzum: 2470€ versus 813€. Zwar soll die private Vorsorge als Wahlmöglichkeit für die MdL erhalten bleiben, aber diese Wahl ist unattraktiv.
Die jungen MdL machen gerade eine Erfahrung, die junge Menschen im Volk auch machen – nämlich, dass die private, kapitalgedeckte Rentenvorsorge durch die dauerhaft niedrigen Zinsen massiv erschwert wird.
Der Vorschlag der SRzG kombiniert den Grundsatz, dass erstens Regierende und Regierte im gleichen Rentensystem zu bleiben haben in innovativer Weise mit zweitens dem Ziel der Gleichstellung junger bzw. nach der Reform gewählter MdL.
Das erste Argument wird ausführlich im Positionspapier der SRzG zum Thema Rente ausgeführt: Der Reformeifer von den PolitikerInnen bei der gesetzlichen Rentenversicherung lässt stark nach, wenn sie von den Auswirkungen der Problemen dieser Rentenversicherung nicht selbst betroffen sind. Wenn PolitikerInnen, wie einige andere unsolidarische Gruppen, vom System der gesetzlichen Rente abgekoppelt werden, verstärkt dies die Entfremdung von Volk und Politikern und kann von Populisten instrumentalisiert werden. Auch deshalb ist ein eigenständiges Versorgungswerk, wie es etwa für Ärzte, Apotheker und andere gutsituierte Gruppen existiert, für die Mitglieder des Landtags strikt abzulehnen.
Hinsichtlich der Gleichstellung ‚neuerer‘ Abgeordneter besteht in der Tat derzeit wegen der voraussichtlichen Höhe der Altersversorgung eine starke Ungleichbehandlung zwischen MdL („Gerechtigkeitslücke“). Die SRzG fordert: „Für die neu gewählten (tendenziell jüngeren) MdL wird ein höherer Fixbetrag für die Altersversorgung festgelegt, ohne aber einen Systemwechsel (also einer Rückkehr ins System der Staatsrente) vorzunehmen. Dieser Betrag sollte somit von aktuell 1679 Euro/Monat auf 2000€ pro Monat steigen.“
Dieser Vorschlag folgt zwei Grundprinzipien: Gleiches Altersversorgungssystem für Regierende und Regierte und Gleichstellung von jüngeren und älteren Abgeordneten im Landtag von Baden-Württemberg. Die einheitliche Versicherung für alle Erwerbstätigen bleibt das Fernziel. Dies ist übrigens auch Beschlusslage der SPD. Eigentlich.
Die SRzG hat Kontakt mit anderen Organisationen aufgenommen, um die Möglichkeit eines gemeinsamen Volksantrags zu prüfen.
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