Am 12. Dezember 2015 fiel der Hammer: Laurent Fabius, der Präsident der UN-Klimakonferenz, verabschiedete das Pariser UN-Klimaabkommen, alle 195 Staaten haben den neuen Vertrag angenommen. Darin einigten sich die Vertragsparteien u. a. auf Maßnahmen, welche die Klimaerwärmung auf unter 2 Grad Celsius, nach Möglichkeit sogar auf unter 1,5 Grad Celsius begrenzen sollen, auf einen Ausstieg aus den fossilen Energieträgern bis zur zweiten Hälfte des Jahrhunderts, den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien sowie einen Ambitionsmechanismus, der die nationalen Emissionsreduktionsziele weiter anheben soll.
Zu begrüßen ist die Erwähnung von Generationengerechtigkeit („Intergenerational Equity“) im Pariser Abkommen. Dazu haben auch SRzG-Vorstandsmitglied Anna Braam und SRzG-Botschafterin Anna Halbig als Mitglieder der Arbeitsgruppe „Inteq“ (Kurzform für Intergenerational Equity) innerhalb der UN-Jugendvertretung YOUNGO beigetragen. „Wir haben es geschafft, der internationalen Klimapolitik einen moralischen Kompass für die Zukunft zu verleihen“, freut sich Anna Halbig. Auf dieser ethischen Grundlage aufbauend gilt es nun, konkrete Maßnahmen zur Minderung des Klimawandels und Anpassungsstrategien zu entwickeln. Daneben sind auch andere Gerechtigkeitsaspekte in der Präambel verankert wie Menschenrechte, die Rechte indigener Völker und Frauenrechte.
Da das Pariser Abkommen erst 2020 in Kraft treten wird, sind bis dahin weitere Maßnahmen unerlässlich, um eine Begrenzung der Erderwärmung auf maximal 2 Grad Celsius noch erreichen zu können. Die derzeitigen freiwilligen Klimaschutzversprechen, die die einzelnen Länder vor dem Klimagipfel eingereicht haben, begrenzen die Erwärmung des Klimas nur auf 3 Grad Celsius, eine Nachbesserung dieser nationalen Ziele ist daher dringend geboten. Diesem Umstand trägt das neue Klimaabkommen Rechnung: Ab 2018 werden alle fünf Jahre die Klimaschutzziele überprüft und im Rahmen eines Ambitionsmechanismus gesteigert.
Dass man sich auf eine globale Dekarbonisierung erst ab der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts einigen konnte, bedauert Anna Braam, Vorstandsmitglied der SRzG und Mitglied im Jugendbündnis Zukunftsenergie: „Gerade für die am stärksten vom Klimawandel betroffenen Staaten hätte es eine Zusage in Richtung Dekarbonisierung bis 2050 geben müssen.“
Auch im Bereich „Klimabedingter Verluste und Schäden“ wäre eine deutlichere Sprache notwendig gewesen. Lange Zeit war ungewiss, ob der Bereich überhaupt Erwähnung im Klimaabkommen finden wird. Nun hat er zwar einen eigenen Abschnitt im Vertrag bekommen, dies allerdings ohne den Bezug, Verluste und Schäden in den am stärksten betroffenen Ländern durch Kompensationszahlungen von den größten Verursachern des Klimawandels auszugleichen.
Fazit: Das neue Klimaabkommen ist nicht perfekt, weist aber den Weg in eine kohlefreie Zukunft.