Der kürzlich erschienene Altersdiskriminierungs-Bericht der Scherf-Kommission hat eine verbreitete Ungleichbehandlung von Jung und Alt im Berufsleben festgestellt, obwohl das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die Altersdiskriminierung verbietet. Viele Löhne und soziale Ansprüche, wie Urlaub und Kündigungsschutz, orientieren sich an einem überkommenen Senioritätsprinzip: Ältere stehen besser da, nur weil sie älter sind. Ihre jüngeren Kollegen sind folglich aufgrund ihres Alters benachteiligt.
Die SRzG begrüßt daher die Forderung der Scherf-Kommission, bestehende tarifliche und betriebliche Senioritätsregelungen zu überprüfen. Zudem fordert die SRzG auch gesetzliche Regelungen wie den Kündigungsschutz auf die Probe zu stellen.
Eine weitere Altersdiskriminierung findet auch bei der Behandlung von Arbeitssuchenden statt. So sieht das Jobcenter härtere Sanktionen für Arbeitssuchende unter 25 Jahren vor. Die stärkere Kürzung der Grundsicherung übt somit einen größeren Druck auf die jungen Menschen aus und zwingt diese verstärkt schlechte und unpassende Arbeit anzunehmen. Diese Ungleichbehandlung ist nicht zu rechtfertigen.