Die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG) prämierte am Dienstag die „Rente mit 63“ mit dem Legislativpreis in der Kategorie „Ungerechtechtes Gesetz für nachrückende Generationen“.
Die Jury des Legislativpreises kam zu dem Schluss, dass mit dem milliardenteuren Rentengesetz fast ausschließlich Männer der Jahrgänge 1953-63 profitieren, die bereits über die höchsten Alterseinkommen der Republik verfügen – sie kommt also weder den von Altersarmut bedrohten noch körperlich besonders schwer arbeitenden Gruppen zugute. Sie hat damit auch einen beträchtlichen Rückschritt in den Reformanstrengungen der letzten Jahre getätigt. Denn einer zunehmenden Zahl an Ruheständlern stehen immer weniger Beitragszahler gegenüber. Und dieser Trend wird sich in den nächsten Jahren fortsetzen. Dies ist eine Belastung für das Rentenversicherungssystem, auf das die Rente 63 keine Antwort.
„Die Rente mit 63 ist ein Paradebeispiel für kurzsichtiges Handeln der Entscheidungsträger“, so Anna Braam (SRzG). „Durch den demographischen Wandel steht der Generationenvertrag ohnehin auf demn Prüfstand, eine einseitige Reform zugunsten der aktuellen Rentnergeneration bleibt daher unverständlich. Das Renteneintrittsalter sollte an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Und um die Rentenkassen finanziell zu entlasten, empfiehlt sich eine schrittweise Erweiterung der Basis der Breitragszahlenden um Abgeordnete, Selbstständige und Beamte“, empfiehlt Braam. „Nutzen heute, Kosten morgen“, fasst Laudator Prof. Dr. Eilfort (Stiftung Marktwirtschaft) das Gesetz zusammen. Politiker ließen sich zunehmend dazu verleiten, kurzatmige Entscheidungen zu fällen. Die Kosten tragen nachrückende Generationen. So auch in dieser, einer der generationenungerechtesten aller Legislaturperioden, meint Eilfort. Das Gesetz ist somit auch ein Geschenk an diejenigen, die heute bereits kurz vor dem Ruhestand sind. Vermeintlich attraktiver werden solche Entscheidungen, wenn man sich vor Augen führt, dass bei der Bundestagswahl 2017 die Mehrheit der Wähler über 55 Jahre alt sein wird.
Dies ist auch in den Parteizentralen bekannt. Deshalb müssen junge Menschen zur Wahl gehen/ ihr Wahlrecht nutzen. „Junge Menschen können es sich nicht mehr erlauben inaktiv zu sein“, so Eilfort. Ein generationenübergreifender Dialog und ein Engagement junger Menschen seien unverzichtbar.
Die SRzG prämiert am Ende jeder Legislaturperiode das Gesetz, dass eine Ungerechtigkeit gegenüber nachrückenden Generationen schafft sowie das Gesetz, das nachrückende Generationen besonders entlastet bzw. schützt mit dem Legislativ-Preis und seinem negativen Pendant.
Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung berichtete über die Preisverleihung: hier
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Infomaterial Gesetz „Rente mit 63“