SRzG diskutiert mit MdBs des Familienausschusses zum Thema Jugend- und Nachwuchsquoten
Vertreterinnen und Vertreter der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG) präsentierten Mitgliedern des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bei einer Anhörung im Deutschen Bundestag am 27. Januar 2016 ihre Vorstellungen zur Einführung von Jugend- und Nachwuchsquoten im gesellschaftlichen und politischen Raum.
Konkret fordert die SRzG, dass jeder 5. Platz auf Parteilisten mit einem/einer Bewerber/in zwischen 18 und 35 Jahren besetzt werden muss. Hintergrund ist der, dass der Anteil der 18- bis 35-Jährigen an der deutschen Gesamtbevölkerung 20 Prozent ist. Eine in dieser Form ausgestaltete Nachwuchsquote würde garantieren, dass junge Bewerberinnen und Bewerber tatsächlich auch auf aussichtsreichen Listenplätzen landen. Wünschenswert wäre, dass auch 20 Prozent der Abgeordneten jedes parlamentarischen Gremiums zwischen 18 und 35 Jahren alt sind. Außerdem ist auch eine 20-Prozent-Quote in den Kabinetten von Bund und Ländern erstrebenswert.
Während eine Jugendquote auf gesellschaftliche, wirtschaftliche und mediale Foren bezogen ist und lediglich eine obere Altersgrenze von 35 Jahren kennt, soll eine Nachwuchsquote den Zugang zum politischen System regeln. Gekoppelt an das passive Wahlrecht, sieht sie eine Altersuntergrenze von 18 Jahren vor. Die Obergrenze liegt bei 35 Jahren.
Die SRzG-Vertreter wiesen die neun MdBs mit ihrem Vorsitzenden Paul Lehrieder (CDU/CSU) darauf hin, dass im aktuellen Bundestag gerade einmal 32 von 630 Bundestagsabgeordneten unter 35 Jahren alt sind (ca. 5 Prozent). Es gibt also eine eindeutige Repräsentationslücke im Hinblick auf die Interessen junger Menschen. Die demografische Entwicklung mit der prognostizierten Alterung der Gesellschaft wird dafür sorgen, dass die Interessen junger Menschen in den nächsten Jahrzehnten weiter marginalisiert werden. Eine Nachwuchsquote hat nach Ansicht der SRzG viele positive Folgewirkungen: So kommen etwa die frischen Ideen der jungen Generation auf die politische Agenda und helfen, politische Entscheidungen zu verbessern („wisdom of many“). „Es gibt einige Themenfelder, auf denen junge Abgeordnete politische Akzente setzen könnten, wie etwa die Netzpolitik“, betonte SRzG-Botschafter Yannick Haan. Die Partizipation und das Interesse der jungen Generation am politischen Geschehen dürften ebenfalls zunehmen: So ist davon auszugehen, dass Nachwuchsquoten indirekt einen positiven Effekt auf die Wahlbeteiligung junger Menschen haben würden. Momentan ist die Wahlbeteiligung der Jungen deutlich niedriger als die der mittleren Jahrgänge und der Alten. Durch eine Nachwuchsquote würde auch ein Ausgleich zwischen den Generationen geschaffen, politische Gleichheit würde gestärkt. „Wir wollen kein Gegeneinander der Generationen, sondern deren Miteinander“, machte SRzG-Vorstandsmitglied Anna Braam deutlich.
Die SRzG wird sich weiterhin für Nachwuchs- und Jugendquoten einsetzen, gerade auch auf Länder- und auf kommunaler Ebene. Ein entsprechendes Positionspapier für das Land Baden-Württemberg wird bereits auf Grundlage des allgemeinen Positionspapiers der SRzG zu diesem Themenfeld erarbeitet. Die SRzG strebt an, ihre Vorstellungen auch im baden-württembergischen Landtag vorstellen zu dürfen.