Die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen lehnt Ausnahmen beim Mindestlohn für Schüler und Studierende ab. Dies hatten mehrere namhafte Politiker gefordert, wie die bayerische Wirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) und Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU).
„Nach Ansicht mancher Politiker müssten junge Menschen nicht von ihrem Lohn leben, weswegen sie für weniger als den Mindestlohn arbeiten sollen. Mit dieser Logik müssten aber auch die erwerbstätigen Partner gutverdienender Ehegatten vom Mindestlohn ausgeschlossen werden“, so Wolfgang Gründinger, Sprecher der Stiftung. „Die geplanten Ausnahmen vom Mindestlohn verstoßen gegen das Verbot von Altersdiskriminierung und lassen sich weder mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, noch mit der EU-Antidiskriminierungs-Richtlinie noch mit dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz in Einklang bringen.“ Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags bestätigt diese rechtlichen Bedenken.
„Junge Menschen sind keine Arbeitnehmer zweiter Klasse“, so Gründinger. „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – dieser Grundsatz muss unabhängig vom Alter gelten.“