Der Landtag hat heute in erster Lesung über eine Neugestaltung seiner eigenen Altersversor¬gung beraten und möchte dem Versorgungswerk der Landtage von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg beitreten. Vertreter*innen der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG) und des Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V. (BRR) kritisieren die Pläne und fordern, dass die Abgeordneten das jetzige System beibehalten und darin vermehrt die Option nutzen, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzuzahlen.
In der Landtagsdebatte verteidigten die Grünen, CDU und SPD den Gesetzesentwurf, während FDP und AfD ihn kritisierten.
„Beim Beitritt zum Versorgungswerk würden sofort 1,2 Millionen Euro fällig. Bei einem Austritt eines zukünftigen Landtags aus dem Versorgungswerk würde dieses Geld nicht zurückerstattet werden. Die Handlungsfreiheit kommender Landtage wird somit eingeschränkt“, so Maria Lenk, Sprecherin der SRzG und Mitglied der Jungen Rentenkommission.
Da nur das System des Eigenvorsorgebeitrags die Wahlmöglichkeit eröffnet, der GRV beizutreten, fordern die SRzG und der BRR die Abgeordneten auf, es nicht durch das System des Abgeordneten-Versorgungswerkes zu ersetzen, sondern vielmehr den Eigenvorsorgebeitrag anzuheben und den Schutz gegen Erwerbsminderung auszuweiten.
Bernhard Eicher vom BRR erinnert daran, dass das Bürgerforum sich einstimmig für das Modell einer Bürger-Rentenversicherung, inklusive Abgeordnete, ausgesprochen hat. Insofern ist es grob verzerrend, wenn z.B. Nicole Razavi von der CDU behauptet, das Bürgerforum habe das Modell des Abgeordneten-Versorgungswerkes favorisiert. Beim Beitritt zum Versorgungswerk müsste das Land Baden-Württemberg außerdem jährlich einen anteiligen Verwaltungskosten-Beitrag von 180.000 € zahlen. Dieses Geld könnte besser dazu verwendet werden, den Eigenvorsorgebeitrag im heutigen System zu erhöhen.
Der geplante Beitritt zum Abgeordneten-Versorgungswerk entspricht nicht dem Solidargedanken der GRV und schwächt die Deutsche Rentenversicherung als Institution.
„Die Vertreter*innen der Legislative sollten bei ihrer Altersversorgung an die Erfahrungswelt der allermeisten Bürger*innen angekoppelt sein. Dann steigt die Chance, dass sie die gesetzliche Rentenversicherung generationengerecht und sozial gerecht ausgestalten“, so Lenk.