15 Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 17 Jahren haben eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Sie wollen das Mindestwahlalter abschaffen und damit Demokratie und Generationengerechtigkeit stärken. Sie werden unterstützt von der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen, dem „bekanntesten außerparlamentarischen Thinktank in Sachen Generationengerechtigkeit“ (Wirtschaftswoche) sowie der Kinder-Klimaschutzinitiative Plant-for-the-Planet. Rechtlich begleitet werden sie unentgeltlich von Prof. Michael Quaas, einem der „besten Anwälte Deutschlands“ (Handelsblatt-Ranking 2014).
„Bei der Bundestagswahl hat die junge Generation keine Stimme. Millionen Menschen sind pauschal vom Wahlrecht ausgeschlossen, nur weil sie unter 18 Jahre alt sind. Das verletzt die Grundsätze von Demokratie und Generationengerechtigkeit“, sagte Wolfgang Gründinger, Sprecher der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen, bei der Pressekonferenz in Berlin.
In ihrer Wahlprüfbeschwerde fordern die Jugendlichen, die Bundestagswahl 2013 für ungültig zu erklären. Zuvor hatte der Bundestag ihre Beschwerde abgewiesen. Jetzt muss Karlsruhe entscheiden, ob der Einspruch zulässig ist.
„Ich darf erst in zwei Jahren wählen, obwohl ich schon seit sieben Jahren politisch aktiv bin. Wie attraktiv ist das denn?“, kritisierte der 16jährige Mitkläger Felix Finkbeiner, Gründer der Klimaschutzinitiative Plant-for-the-Planet. „Jedes Kind, jeder Jugendliche, der sich in eine Wahlliste eintragen lässt, soll wählen dürfen. Fangen wir in Deutschland damit an. Machen wir politisches Engagement attraktiver und zukunftsfähiger.“
„Kinder haben Rechte. Kinder haben eigene Interessen. Kinder wollen ihr Leben selbst mitgestalten”, sagte die ehemalige Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD), die den Einspruch unterstützt. „Kinder sollen und müssen deshalb auch wählen dürfen. Das Wahlrecht ist ein Grundrecht und steht allen Deutschen zu. Nur wenn wir den Kindern – also der Zukunft – eine Wahlstimme geben, werden auch wir Alten eine Zukunft haben.”
„Im Jahr 2030 werden die Hälfte aller Wähler über 55 Jahre alt sein. Aber auch die junge Generation muss Gehör finden, denn nur dann werden generationenübergreifend gute Lösungen gefunden“, sagte Jens Spahn, CDU-Bundestagsabgeordneter. „Deshalb müssen wir bei Wahlen ein Gegengewicht schaffen. Die Lösung besteht aber glaube ich nicht darin, das Wahlalter zu senken. Ein Familienwahlrecht, bei dem Eltern für und mit ihren Kindern entscheiden, halte ich für sinnvoller.“
„Es ist richtig und notwendig, dass die Regelung jetzt vom Bundesverfassungsgericht auf ihre Verfassungsgemäßheit überprüft wird”, so die Rechtsanwältin Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit, Justizsenatorin a.D. und Ehrenpräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes. „Die Einführung des Wahlrechts ist ein politisches Grundrecht, das mit der Geburt entsteht und nicht entziehbar ist. Wir sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass nicht länger ein Fünftel unseres Wahlvolkes, und das sind die Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, von der Wahl ausgeschlossen werden, weil sie es sind, die in Zukunft von den Entscheidungen betroffen sind, die jetzt und heute gefällt werden.”