Am 04.06.2018 tagte in Berlin zum ersten Mal die Junge Rentenkommission, der auch die SRzG angehört.
Die Junge Rentenkommission wurde durch die Jungen Unternehmer ins Leben gerufen und setzt sich aus jungen Expertinnen und Experten zusammen. Innerhalb eines Jahres wird die überparteiliche Junge Rentenkommission Vorschläge erarbeiten, wie die Alterssicherung generationengerecht reformiert werden kann und diese Vorschläge des Bundesarbeitsministerium vorlegen.
Anlass war die Gründung der Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ der Bundesregierung am 06.06.2018.
Sie ist damit beauftragt „Wege zu einer nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der Alterssicherungssysteme ab dem Jahr 2025 zu finden und damit das Fundament zu schaffen für einen neuen, verlässlichen Generationenvertrag.“ (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) Die Rentenkommission soll ihren Bericht bis März 2020 vorlegen.
Der Rentenkommission der Bundesregierung gehören Vertreter der Sozialpartner, der Politik und der Wissenschaft. Das Durchschnittsalter der Kommissionsmitglieder liegt bei 56 Jahren. Keines der Mitglieder der „Senior“-Kommission ist unter 40 Jahren alt. Und doch soll diese Rentenkommission einen „verlässlichen Generationenvertrag“ ausarbeiten. Dabei scheint es einleuchtend, dass ein solcher Generationenvertrag zwischen der beitragszahlenden und der rentenbeziehenden Generation auch die jüngeren Beitragszahlenden bis 40 einbeziehen sollte.
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Position der SRzG zu einer generationengerechten Reform der Gesetzlichen Rentenversicherung