
Die Stiftung Generationengerechtigkeit (SRzG) spricht sich in einem neuen Impulspapier für die Einführung einer ‚gesellschaftlichen Pflichtzeit‘ aus, die generationengerecht und geschlechtergerecht ausgestaltet und angemessen bezahlt ist. Sie sollte zwei Jahre lang sein, wovon idealerweise ein Jahr vor dem Eintritt ins Berufsleben/Studium, und ein Jahr nach dem Ende des Berufslebens abgeleistet wird.
In Bezug auf Generationengerechtigkeit betont die SRzG, dass der Pflichtdienst sowohl von jüngeren als auch von älteren Menschen geleistet werden sollte. Das SRzG-Modell unterscheidet sich somit grundsätzlich von solchen Modellen, die gerontokratisch einfach nur die jungen Menschen in die Pflicht nehmen wollen.
In Bezug auf Geschlechtergerechtigkeit betont die SRzG, dass der Pflichtdienst sich nicht nur auf Männer beschränken darf.
Die SRzG ist überzeugt, dass eine gesellschaftliche Pflichtzeit dazu beitragen könnte, den Zusammenhalt in der Gesellschaft und zwischen den Generationen zu stärken. Wenn z.B. Studierende gemeinsam mit Rentner:innen im Katastrophenschutz oder bei der Tafel aushelfen, entstehen neue Begegnungen und Kooperationen. Die SRzG ist überzeugt, dass durch solche generationenübergreifenden Aktivitäten ein Austausch zwischen Jung und Alt entstehen kann, der die Kluft zwischen den Generationen verringert und für unsere Gesellschaft gewinnbringend wäre.
Durch diese Pflichtzeit könnte der Personalmangel im sozialen Bereich gemildert und die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und der EU gestärkt werden. Aber nicht nur die Gesellschaft, sondern auch jede:r einzelne Pflichtzeitleistende würde davon profitieren. Denn eine gesellschaftliche Pflichtzeit gibt Sinn und Orientierung und überwindet das Denken in Filterblasen.
Hier geht’s zum neuen Impulspapier der SRzG.