„Abgeordnete rein in die gesetzliche Rentenversicherung (gRV)“ ist eine Kernforderung der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG). Der Einbezug von Abgeordneten in die gRV ist ein entscheidender Schritt in Richtung einer Erwerbstätigenversicherung und wird von verschiedenen politischen Parteien (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, BSW und AfD), sowie diversen Verbänden (z.B. DGB, SoVD, VdK, Der Paritätische, Volkssolidarität, AWO) gefordert.
Doch was hat sich zuletzt getan, und warum ist jetzt der richtige Moment, Druck auszuüben? In den nächsten Wochen besteht mit einer Regierung aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen (beide Parteien haben wie erwähnt diese Forderung im Parteiprogramm) eine besondere Chance, dass diese Parteien einen Gesetzentwurf fraktionsübergreifend in den Bundestag einbringen, wenn die Zivilgesellschaft Druck macht. Jetzt ist ein Zeitfenster, in dem die Parteien konkrete Schritte einleiten sollten, um ihre Versprechen vor den Neuwahlen umzusetzen. Aus Sicht der SRzG kommt den Vertreter:innen dieser Parteien, die den Einbezug der Abgeordneten in die gRV fordern, eine besondere Verantwortung zu, sich für die Umsetzung dieser Forderung einzusetzen und für Solidarität zwischen Abgeordneten und Bürger:innen zu sorgen.
Unsere Petition auf Change.org wurde mittlerweile von über 170.000 Menschen unterzeichnet – ein starkes Zeichen für den Rückhalt in der Bevölkerung. Parallel dazu setzen wir uns aktiv dafür ein, die Forderung noch vor den Neuwahlen auf die politische Agenda zu bringen, sei es durch Kontakte zu Politiker:innen oder die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen. Jetzt braucht es den Druck der Zivilgesellschaft. Hier kann man unsere Petition unterzeichnen und den Wandel unterstützen.
Wer Veränderungen bewirken möchte, muss zunächst die Reformmöglichkeiten für die Altersversorgung der Abgeordneten verstehen – und wissen, wie diese konkret umgesetzt werden können. Zu diesem Zweck veröffentlicht die SRzG auf der oben erwähnten Website auch immer wieder Blogbeiträge, die sich mit einzelnen komplizierteren Aspekten des Themas befassen. Im Folgenden gibt es einen Überblick der wichtigsten neuen Beiträge:
Ein Blick über die Grenze: Vorbild Österreich
Österreich zeigt, dass der Einbezug von Abgeordneten in die österreichische gRV im politischen Alltag umsetzbar ist. Dort wurde das Sondersystem für Politiker:innen bereits 1997 reformiert. Danach bestanden zunächst das alte und neue System sowie Übergangsregelungen nebeneinander. Mittlerweile gibt es keine aktiven Abgeordneten mit Anspruch auf das alte Pensionsmodell mehr. Die Volksvertreter:innen zahlen also in die allgemeine Sozialversicherung ein.
Wie kam es zu einer politischen Einigung auf ein Gesetz, das die Privilegien der Abgeordneten selbst betrifft? 1996 beauftragte der Nationalrat eine unabhängige Expert:innenkommission damit eine Einkommenspyramide für alle politischen Funktionen zu erstellen. Danach gab es einen Kompromiss von SPÖ, ÖVP, Grünen und Liberalen (ohne die rechtspopulistische FPÖ), der unter anderem „die Abschaffung aller bezügerechtlichen Pensionen“ beinhaltete. Einige Argumente der Abgeordneten lauteten:
„[Die Lösung] ist vielleicht nicht 100prozentig perfekt, […] aber ich meine, sie ist ein wichtiger Meilenstein zu einem objektiven, transparenten Bezügesystem […]. Es wird so eine steuerliche und pensionsrechtliche Gleichstellung von Politikern und Bürgern geschaffen“ (Helmut Kukacka (ÖVP) S.121).
„Wir meinen aber, dass diese Regelung insgesamt dem modernen Politikerbild gerechter wird. […] In der Bevölkerung soll die Meinung herrschen: Da gibt es Politiker, die arbeiten, da gibt es Politiker, die keine Sonderrechte haben, da gibt es Politiker, die sich für die Republik ins Zeug legen“ (Dr. Andreas Khol (ÖVP) S.56).
„Wenn künftig ein Abgeordneter zum Nationalrat aus dem Hohen Hause ausscheidet, ist der Bund sämtlicher Verpflichtungen diesem Abgeordneten gegenüber ledig.“ (Dr. Peter Kostelka (SPÖ) S.42).
„Es ging uns vor allem darum, […] dass Politiker und Politikerinnen mit gutem Beispiel vorangehen und Eigenverantwortung zeigen“ (Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum) S.48).
Die SRzG findet: Es ist höchste Zeit, dass Deutschland dem Beispiel Österreichs folgt! Hier geht es zum kompletten Beitrag.
Periodengerechtigkeit im Fokus: Das Beispiel Sachsen
In Sachsen ist es zur Zeit möglich, nach § 13 Absatz 1 des Sächsischen Abgeordnetengesetzes für einen Eigenvorsorgebeitrag zu optieren und diesen freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, anstatt die sogenannte Abgeordnetenpension zu bekommen. Das unterscheidet Sachsen von allen anderen Landtagen. Also: In Sachsen können die Abgeordneten nicht als Pflichtmitglieder in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – dafür müsste erst der Bund mit seiner Gesetzgebungskompetenz über das Sozialgesetzbuch die Voraussetzungen schaffen.
Von den beiden Möglichkeiten, die die Abgeordneten in Sachsen haben, plädiert die SRzG stark für den Eigenvorsorgebeitrag. Denn dieser ist eine periodengleiche Form der Finanzierung der Altersversorgung für die MdL in Sachsen. Das bedeutet, dass jede Bürgerschaft die Kosten für „ihre“ Abgeordneten selbst trägt. Es werden keine Lasten vom Heute ins Morgen verschoben.
Würden sich die neugewählten Mitglieder des 8. Sächsischen Landtags (MdL) für die „Abgeordnetenpension“ entscheiden, so würden sie sich für ein nachgelagertes Finanzierungssystem der Altersvorsorge entscheiden. Dabei fallen die Kosten erst an, sobald die Abgeordneten in den Ruhestand eingetreten sind. Dies ist vorteilhaft für die aktuelle Bürgerschaft, da während der laufenden Legislaturperiode keine Kosten für die Altersversorgung der Abgeordneten des 8. Landtags anfallen. Allerdings werden die Kosten damit auf eine spätere Bürgerschaft, sprich: Generation, übertragen.
Wie genau das nachgelagerte und periodengleiche Finanzierungsmodell in Sachsen funktioniert – und wie das mit Generationengerechtigkeit zusammen hängt – kann man hier im Beitrag nachlesen.
Es gibt viele gute Gründe, den Einbezug von Abgeordneten in die gRV zu fordern – von Fairness und Solidarität bis hin zu einer generationengerechteren Rentenpolitik. Die Gelegenheit für Veränderung ist jetzt! Gemeinsam können wir eine solidarische Rentenreform erreichen!