Die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG) beschreibt in ihren ausführlichen Positionspapieren, wie langfristig generationengerechte Politik in verschiedenen Politikfeldern aussehen würden. Daraus haben wir sechs Kernforderungen ausgewählt.
Helfen Sie uns jetzt mit Ihrer Fördermitgliedschaft, diese sechs Forderungen Wirklichkeit werden zu lassen!
Generationengerechtigkeit verwirklichen
Sechs Kernforderungen der SRzG für die aktuelle Legislaturperiode
Stand: 07.02.2024
1.) Umwelt- und Klimapolitik:
Energiewende konsequent voranbringen!
2.) Rentenpolitik:
Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen!
3.) Finanzpolitik:
Schuldenbremse einhalten! Aber um ein Investitionsgebot ergänzen!
4.) Arbeitswelt:
Senioritätsprinzip abschaffen!
5.) Jugend- und Demokratiepolitik:
Wahlwilligen Jugendlichen eine Stimme geben!
6.) Zukunftspolitik:
Einen Zukunftsrat als Vertretung künftiger Generationen einrichten!
Die SRzG setzt sich dafür ein, dass
…die Energiewende konsequent vorangetrieben wird.
Die ökologischen Belastungsgrenzen des Planeten sind längst überschritten. Auch die deutschen Klimaziele werden verfehlt. Der Staat trägt die Verantwortung, die natürlichen Lebensgrundlagen für kommende Generationen zu schützen. Dazu gehören insbesondere ein überzeugter Klimaschutz und der Ausbau der erneuerbaren Energien.
Die in Deutschland begonnene Energiewende hat das Potenzial, einen vorbildlichen Weg auch für viele andere Länder aufzuzeigen. Dazu muss hierzulande jedoch der Ausstieg aus der Atomenergie und den fossilen Energien – bei gleichzeitigem Einstieg in erneuerbare Energien – erfolgreich bewältigt werden. Konkret bedeutet das: Energiespeicher, Erdwärme und Solarthermie müssen konsequent gefördert und die Vernetzung dezentraler Energiequellen zu „virtuellen Kraftwerken“ muss vorangetrieben werden. In den Bereichen Verkehr und Wärme müssen Effizienz, Verbrauchsreduktion und Ausbau regenerativer Energien deutlich beschleunigt werden. Dazu gehören wesentlich bessere Bedingungen für Elektromobilität und ökologische Gebäudesanierung.
Derzeit hakt das Jahrhundertprojekt „Energiewende“: Stromtrassen von Nord nach Süd fehlen; es wird nicht genug an neuen Speichertechnologien, an „virtuellen Kraftwerken“, an Erdwärme und Solarthermie geforscht; die Zahl der zugelassenen Elektroautos steigt nur sehr langsam; die Gebäudesanierung und andere Energiesparmaßnahmen kommen nicht so schnell voran wie nötig. Die SRzG fordert eine Aufarbeitung der gemachten Fehler und Unterlassungen, und setzt sich für eine rasche Beseitigung der Hindernisse ein, damit die Energiewende konsequenter als bisher vorangebracht und in absehbarer Zeit abgeschlossen werden kann.
Positionspapier der SRzG zu Klimapolitik
…Abgeordnete des Bundestags und der Landtage in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.
Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland steht angesichts des demografischen Wandels vor großen Herausforderungen: Sie muss generationengerechter, sozial gerechter und transparenter werden. Als ersten Schritt, der beschleunigend auf alle anderen nötigen Reformen wirken wird, fordert die SRzG, dass die MdB sowie die Abgeordnete aller Landtage in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Erst wenn die Gewählten und die Wählerschaft in ganz Deutschland im gleichen Boot sitzen, werden Gesetze beschlossen werden, die den dringenden Reformbedarf der Rentenversicherung anpacken.
Positionspapier der SRzG zur Rente
…die Schuldenbremsen in Deutschland auf Ebene von Bund und Ländern strikt eingehalten werden. Das solide Haushalten darf jedoch nicht dazu führen, dass Investitionen ausbleiben.
Hohe Staatsverschuldung bewirkt eine intergenerationelle und soziale Umverteilung. Die von der Allgemeinheit finanzierten Zinsen fließen an die eher wohlhabenden Kapitalbesitzer. Zugleich stehen jeder neuen Regierung immer weniger finanzielle Spielräume zur Verfügung, um die Gesellschaft aktiv zu gestalten und nicht nur den Mangel zu verwalten.
Neben externen Ursachen verleitet der politische Wettbewerb zur Kreditfinanzierung von Staatsausgaben. Da die Zinslasten erst in Zukunft spürbar werden, die Ausgaben für Soziales und Subventionen hingegen bereits die heutige Wählerschaft befriedigen werden Wahlgeschenke oft über Schulden finanziert. Die SRzG begrüßt daher die Schuldenbremsen, die im Zuge der Finanzkrise 2007 in Deutschland und zahlreichen anderen europäischen Ländern eingeführt wurden. Schuldenbremsen müssen aber um Investitionsgebote ergänzt werden. Nur so kann verhindert werden, dass die an sich richtigen Bemühungen um ausgeglichene Haushalte zur Folge haben, dass an Zukunftsinvestitionen gespart wird. Ohne Investitionsgebote führen Schuldenbremsen dazu, dass notwendige Investitionen in Infrastruktur und Bildung verschoben oder ganz gestrichen werden. Darüber hinaus wurde in einigen Bundesländern der Aufbau von Rücklagen für die steigenden Pensionsverpflichtungen reduziert oder sogar die bestehenden Fonds aufgelöst.
Ziel von Schuldenbremsen muss das „Sparen für die Zukunft“, nicht das „Sparen an der Zukunft“ sein.
Positionspapier der SRzG zu Staatsfinanzen
…das Senioritätsprinzip abgeschafft wird.
Das Senioritätsprinzip bindet in der Arbeitswelt Privilegien alleine an das Erreichen eines bestimmten Lebensalters. Es sollte bei Regelungen in der Arbeitswelt wie Kündigungsschutz, Urlaubsansprüche, Abfindungen usw. genauso wenig Anwendung finden wie die Hautfarbe, die sexuelle Orientierung oder das Geschlecht. Während die Betriebszugehörigkeit ein sinnvolles Kriterium ist, ist Alterdiskriminierung aufgrund des Gleichbehandlungsgebotes abzulehnen. Das Kündigungsschutzgesetz (§1 Abs. 3) erwähnt bei betriebsbedingten Kündigungen neben sinnvollen anderen Kriterien leider immer noch das Lebensalter. Daher wird bei ansonsten gleicher Lage zwangsläufig jüngeren Arbeitnehmern gekündigt. Dies trägt zum ‚Generational Pay Gap‘ und zu vielfach unterbrochenen Erwerbsbiografien jüngerer Arbeitnehmern bei.
Ein einseitig starker Kündigungsschutz für Ältere ist unfair gegenüber Jüngeren, die sich eine Existenz aufbauen müssen und sichere Perspektiven brauchen. Junge Menschen können außerdem bei Verlust des Arbeitsplatzes meist noch nicht auf ein Sparvermögen zurückgreifen. Sofern das Lebensalter Auswirkungen hat, wer ordentlich unkündbar ist, so ist es besonders problematisch. Das Kriterium Lebensalter ist aus dem Kündigungsschutzgesetz zu streichen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist explizit auf den Kündigungsschutz auszuweiten. Das Verbot der Diskriminierung nach Lebensalter ist im Gleichheitsgebot des Grundgesetzes zu verankern.
Positionspapier der SRzG zum Arbeitsmarkt
… Jugendliche künftig bei Wahlen eine Stimme haben.
Die SRzG setzt sich dafür ein, dass sich die geschätzt 2 Millionen wahlwilligen Unter-18-Jährigen an Wahlen beteiligen können. Die Volkssouveränität wird verletzt, wenn deutsche StaatsbürgerInnen allein aufgrund ihres Alters vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. Ein Wahlrecht für Jugendliche und ältere Kinder nach dem SRzG-Modell bedeutet nicht, dass Klein-kinder oder gar Säuglinge zum Urnengang verpflichtet werden. Vielmehr soll es den jungen Menschen frei stehen, ihr Wahlrecht auszuüben, sobald sie dies wollen und eigenständig können. Praktisch geregelt werden kann dies durch den Fortbestand einer allgemeinen Altersgrenze, wobei aber auch jüngere Bürger das Wahlrecht ausüben können, wenn sie sich eigenständig beim Wahlamt eintragen („Wahlrecht durch Eintragung“).
Positionspapier der SRzG zum Wahlrecht für Jugendliche und ältere Kinder
…die Interessen künftiger, noch ungeborener Generationen von Erwachsenen durch einen Zukunftsrat vertreten zu lassen.
Alle Demokratien stehen einem strukturellen Problem gegenüber: Sie neigen dazu, die Gegenwart der Zukunft vorzuziehen. Wahlvolk und gewählte Politikerinnen und Politiker streben kurzzeitige Vorteile an, in deren Genuss sie zumindest während ihrer Lebensspanne kommen. Kosten und Risiken werden dagegen tendenziell in die Zukunft verlagert.
Als Antwort darauf braucht es eine neue Institution, um auch die Interessen künftiger Generationen zu formulieren und zu vertreten.
Positionspapier der SRzG zu Bausteinen für eine zukunftsgerechte Demokratie