Der erste Generationengerechtigkeits-Preis 2001/2002 beschäftigte sich mit der Fragestellung „Wie kann ökologische Generationengerechtigkeit im Grundgesetz stärker verankert werden als bisher?“ Hintergrund der Ausschreibung war die ungeklärte Vertretung der künftigen Generationen in der deutschen Demokratie. Das Grundgesetz definiert nur die Rechte der bereits Geborenen, also der heute lebenden Generationen. Der Schutz des Grundgesetzes wirkt nicht in die Zukunft. Es ist ethisch nicht vertretbar, wenn heute lebende Generationen die ökologischen und ökonomischen Ressourcen des Landes aufbrauchen, so dass für spätere Generationen nichts mehr übrig bleibt. Deshalb ist es notwendig, die gefährdeten Rechte nachrückender Generationen durch eine Weiterentwicklung des Grundgesetzes zu garantieren.
Der Wettbewerb stand unter Schirmherrschaft der Bundesministerin der Justiz, Frau Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, die den drei Gewinnern des Wettbewerbs ein Praktikum im Bundesministerium der Justiz anbot.

 

Siegerarbeiten

Den 1. Preis teilten sich:
Doris Armbruster
und Anemon Bölling
2. Preis: Dr. Johannes Rux
Die Arbeiten wurden in gekürzter Fassung im „Handbuch Generationengerechtigkeit“ veröffentlicht.

 

Preisverleihung

Die Preisverleihung fand im Rahmen des Symposiums „Was ist Generationengerechtigkeit?“ am 5.-7. Juli 2002 im Schloss Tutzing statt.Etwa 80 Wissenschaftler, Journalisten und weitere Interessierte folgten der Einladung, die spannende Inhalte versprach: Podiumsdiskussionen über die Verankerung von Generationengerechtigkeit im Grundgesetz sowie über die Definition des Begriffs im Allgemeinen, ein breites Workshopangebot und die Verleihung des ersten Generationengerechtigkeits-Preises.

Die Veranstaltung wurde von der Haniel-Stiftung, der Zeit-Stiftung und der Stiftung Mitarbeit gefördert.