Der staatliche Schuldenberg erklimmt immer neue Rekordhöhen: von knapp 18% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Jahr 1970 auf über 66% im Jahr 2008 und schließlich auf knapp 82% im Jahr 2011 – der höchste Stand der Schuldenquote in Friedenszeiten.
Zur Staatsverschuldung trugen verschiedene gesamtwirtschaftliche Faktoren bei: die Kosten der in den 1908er Jahren anschwellenden Arbeitslosigkeit, die Finanzierung der Deutschen Einheit seit 1990 und schließlich die wirtschaftlichen Verwerfungen im Schatten der Banken-, Finanz- und Währungskrise seit 2007.
Neben diesen externen Ursachen verleitet der politische Wettbewerb zur Kreditfinanzierung von Staatsausgaben. Da die Zinslasten erst in Zukunft spürbar werden, die positiven Folgen von Ausgaben für Soziales oder Subventionen hingegen bereits die heutige Wählerschaft befriedigen, entstehen strukturelle Anreize, kurzfristige Mehrausgaben und „Wahlgeschenke“ über Schulden zu finanzieren.
Empirische Untersuchungen in vielen Demokratien belegen, dass die Neuverschuldung umso höher ausfällt, je mehr Parteien in der Regierungskoalition vertreten sind, je unterschiedlicher die Programme der Koalitionspartner sind, je wahrscheinlicher die Abwahl einer Regierung und je kürzer die durchschnittliche Amtszeit einer Regierung ist. Kurz: Je schwächer eine Regierung, desto stärker ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie ihren Machterhalt mit Hilfe zusätzlicher Kredite „erkauft“.
Zudem kann ein hoher Schuldenstand eine bedenkliche Schuldenspirale einleiten, wenn die höheren Zinslasten zu einer höheren Kreditaufnahme zwingen, die jedoch die Verschuldung erhöht und zusätzliche Zinsforderungen auslöst, die wiederum durch neue Schulden beglichen werden – ein Teufelskreis aus wachsendem Schuldenberg und wachsenden Zinslasten, der sich aus sich selbst heraus ernährt. Der Anstieg der Schuldenquote in den letzten beiden Jahrzehnten hängt wesentlich mit der hohen Zinsbelastung zusammen.
Folgen
Die hohe Staatsverschuldung bewirkt eine soziale und intergenerationelle Umverteilung. Die von der Allgemeinheit finanzierten Zinsen fließen an die eher wohlhabenden Kapitalbesitzer. Zugleich stehen jeder neuen Regierung immer weniger finanzielle Spielräume zur Verfügung, um Gesellschaft aktiv zu gestalten und nicht nur den Mangel zu verwalten.
Eine kurzsichtige Finanzpolitik müssen wir morgen teuer bezahlen. Die Erblasten schränken den finanziellen Spielraum der Politik immer weiter ein. Der diskretionäre Haushaltsspielraum, der nicht bereits durch den Schuldendienst und langfristig wirkende Entscheidungen der Vorgängerregierungen gebunden ist, schrumpft seit den 1970ern.
Je tiefer der Staat sich in die Schuldenfalle hineinbegibt, umso mehr steigt die Abhängigkeit von den Entwicklungen auf dem Finanzmarkt. Die Entscheidungsmacht verschiebt sich von den demokratisch legitimierten Parlamenten zu den anonymen Kräften der auf kurzfristige Renditemaximierung ausgerichteten Kapitalmärkte.
Ziele
Ziel generationengerechter Finanzpolitik ist eine gerechte Lastenverteilung zwischen den Generationen. Dies muss nicht die völlige Tilgung der Staatsschulden oder ein absolutes Verschuldungsverbot bedeuten. Es gilt vielmehr zu differenzieren, wie öffentliche Schulden durch eine Doppelstrategie aus weniger Ausgaben und höheren Einnahmen abgebaut werden können.
Eine Generation darf durch ihre Finanzpolitik nicht mehr Kapital (aller Art) verzehren, als sie neu aufbaut. Nach Möglichkeit sollte sie die gesamte Generationenbilanz verbessern, d.h. mehr hinterlassen als sie selbst von ihrer Vorgängergeneration empfangen hat. Es kommt nicht nur auf Finanzvermögen an, sondern auch auf Umweltkapital usw.
Die bloße Höhe der absoluten Staatsverschuldung oder das bloße Haushaltsdefizit sagen isoliert betrachtet noch nichts über das Leistungsverhältnis zwischen den Generationen aus. Wenn die Wirtschaft schneller wächst als die Verschuldung, kann die Schuldenlast von der stärkeren Wirtschaft leichter geschultert werden. Aussagekräftigere Indikatoren sind die Schuldenstandsquote, d.h. die Relation der Verschuldung zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, sowie die Zins-Steuer-Quote und die Zins-Ausgaben-Quote, d.h. der Anteil der Zinslasten am Steueraufkommen bzw. an den Ausgaben.Da aber das Zinsniveau aufgrund externer Faktoren schwankt, können auch diese Quoten in die Irre führen. So lag die Zins-Steuer-Quote 2002 bei 14,9% bei einem Schuldenstand von 61%, während 2010 die Zins-Steuer-Quote auf 10,9% gesunken war, obwohl zugleich der Schuldenstand auf 83% angestiegen war.
Staatliche Kreditaufnahme kann unter dem intergenerationellen Gerechtigkeitsgebot durchaus gerechtfertigt sein, wenn damit Zukunftsinvestitionen getätigt werden, von denen nachrückende Generationen profitieren. Diese „goldene Regel“ hat sich erfahrungsgemäß jedoch als lückenhaft erwiesen, da unter einem unscharf definierten Investitionsbegriff zahlreiche Ausgaben mit fraglicher Zukunftswirkung subsumiert werden konnten und die Abnutzung der Investitionsgüter (Abschreibungen) nicht buchhalterisch erfasst wurde.
Ein zweiter legitimer Grund für Staatsverschuldung ist antizyklische Konjunktursteuerung, d.h. die Aufnahme von Schulden zur Bekämpfung einer wirtschaftlichen Rezession. Ein solches „deficit spending“ ist volkswirtschaftlich vernünftig, erfordert jedoch eine zeitnahe Begleichung der Schulden im Aufschwung. Jedoch besteht erfahrungsgemäß bei anziehender Konjunktur kein politischer Anreiz mehr, die erlittenen Schulden wieder abzutragen und sparsam zu haushalten. Vielmehr wird die bessere konjunkturelle Lage als Chance begriffen, das jeweilige politische Klientel zu versorgen. So türmte sich mit jeder Rezession ein Schuldensockel auf.
Eine generationengerechte Finanzpolitik muss sowohl bei der Einnahmen- als auch der Ausgabenseite ansetzen: durch kluges Sparen auf der einen Seite und eine intelligente Erhöhung der Einnahmen auf der anderen Seite. Zudem müssen die politischen Akteure die 2009 eingeführte Schuldenbremse auch wirklich betätigen.
Die Schuldenbremse im Grundgesetz
Die im Frühjahr 2009 im Zuge der Föderalismusreform II beschlossenen Änderungen in der Finanzverfassung des Grundgesetzes, deren Herzstück die Verankerung des Prinzips eines strukturell ausgeglichenen Haushalts ist, sind im Grundsatz zu begrüßen. Diese so genannte „Schuldenbremse“ ist der erste ernstzunehmende Schritt zur Begrenzung der Staatsschuld, nachdem Regierungen, Parlamente und Gerichte die langfristigen Folgen auf kommende Generationen lange Jahre ignoriert haben.
Es kommt nun darauf an, wie die neuen Regeln in Bund und Ländern implementiert und bei der Haushaltspolitik umgesetzt werden. Diesen Prozess wird die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen kritisch und konstruktiv begleiten.
Unsere Positionen
Weiterlesen
Die Schuldenbremse – Evaluation im nationalen und internationalen Kontext
Wissenschaftliche Beiträge des Generationengerechtigkeits-Preises 2011/2012
Die deutsche Schuldenbremse: Weg aus der permanenten Neuverschuldung
Dr. Gisela Meister-Scheufelen, Mitglied des Stiftungsbeirats, gibt einen Überblick über Hintergründe, Zustandekommen und mögliche Auswirkungen der neuen Schuldenbegrenzungsregeln.
Journal für Generationengerechtigkeit, Ausgabe: Nachhaltige Finanzpolitik
Zeitschrift mit Beiträgen u.a. des ehem. Bundesfinanzministers Hans Eichel, 2002
Medienecho
FOCUS: Generation der Zahlmeister
FOCUS: Warum noch sparen?
FOCUS: Die Vorsorge Krise – Was Experten raten
Externe Informationen
Bertelsmann-Stiftung: Schulden- und Investitionsregel: Zwei Seiten einer Medaille?! (2017)
Zur Diskussion um die Verstetigung öffentlicher Investitionen in Deutschland