Ein Wahlrecht für Kinder und Jugendliche

 

Kinder und Jugendliche dürfen bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres nicht wählen. Das ist ungefähr ein Fünftel der deutschen Bevölkerung, das vom Wahlrecht ausgenommen ist und das somit ihr wichtigstes politisches Grundrecht nicht ausüben darf. Dabei ist von einer Senkung des Wahlalters eine Stärkung generationengerechter Politik zu erwarten, denn:
Wenn der Stellenwert der Zielgruppe Jungwähler steigt, verschieben sich auch die Themen. Ältere Bürger verfolgen andere sozialpolitische Präferenzen als jüngere, wie wissenschaftliche Untersuchungen belegen. Ältere, vor allem wenn kinderlos, befürworten etwa wesentlich seltener eine Erhöhung des Kindergelds, Steuererleichterungen für Eltern oder öffentliche Kinderbetreuung. Ein Beispiel: Dass ein 65-Jähriger eine Erhöhung des Kindergeldes befürwortet, ist um 85% weniger wahrscheinlich als die Zustimmung eines 20-Jährigen; die Befürwortung von flexibleren Arbeitszeiten für Eltern ist um 50% geringer. Gleichzeitig sprechen sich Ältere vermehrt für eine Rentenpolitik aus, welche die jüngere Generation belastet. Es gibt außerdem gute Gründe für die Annahme, dass Klima-, Umwelt- und Naturschutz, Schule und Ausbildung, Medien-, Kultur- und Netzpolitik an Gewicht gewinnen und stärker nach den Ansichten der Jugendlichen gestaltet werden würden. Außerdem ist die Verleihung des Wahlrechts ein Signal an  junge Menschen, dass man sie ernst nimmt und an der Gemeinschaft teilhaben lassen möchte. Diese abweichenden Politikpräferenzen fallen umso mehr ins Gewicht, je mehr die deutsche Bevölkerung eine demografische Alterung durchläuft.

Die SRzG fordert ein Wahlrecht auch für junge Menschen, sobald sie wählen wollen und können – unabhängig vom Alter. Sie wird sich daher im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 und darüber hinaus weiter für eine Senkung des Wahlalters einsetzen.

 

Wir wollen wählen

Auch bei der Bundestagswahl 2013 hatten Kinder und Jugendliche keine Stimme. Millionen Menschen in Deutschland sind pauschal vom Wahlrecht ausgeschlossen – nur weil sie unter 18 Jahre alt sind. Weil das die Grundsätze von Demokratie und Volkssouveränität verletzt, hat die SRzG gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen die Initiative „Wir wollen wählen!“ gestartet:

Im Jahr 2014 reichten 15 Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 17 Jahren eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht zur Abschaffung des Mindestwahlalters ein, um damit Demokratie und Generationengerechtigkeit zu stärken. Sie wurden unterstützt von der SRzG, sowie der Kinderinitiative Plant-for-the-Planet. Rechtlich begleitete sie vom Anwalt Prof. Michael Quaas.
Der Wahleinspruch wurde am 8. Mai 2014 vom Bundestag abgewiesen. Anschließend reichte die SRzG 2014 eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.
Aus Anlass der Einreichung der Verfassungsbeschwerde fand am 15. Juli 2014 eine Pressekonferenz in Berlin statt, an der SRzG-Sprecher Wolfgang Gründinger, Renate Schmidt (Bundesfamilienministerin a.D.), Jens Spahn (CDU-Bundestagsabgeordneter), Felix Finkbeiner (Mitkläger; Plant-for-the-Planet) und Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit (Senatorin für Justiz a.D.) zu den Journalisten Frage und Antwort standen.
Nach langen Beratungen wiesen die Richter im April 2016 die Beschwerde ab.




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Weitere Informationen

Zurückweisung des Wahleinspruchs durch den Bundestag (12.05.2014) – PDF
Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (07.07.2014) – PDF
Antwort des Bundesverfassungsgerichts (02.02.2016) – PDF

 

Unsere Positionen

Positionspapier: Wahlrecht ohne Altersgrenze

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Weiterlesen

Auch Jugendliche wollen wählen! – Gastbeitrag von Wolfgang Gründinger in ZEITonline
Interview mit Prof. Dr. Michael Quaas in der Legal Tribune
Kinder- Aktivist Felix Finkbeiner zum Kinderwahlrecht – Interview im Deutschlandfunk

 

Medienecho (Auswahl)

SPIEGEL online(15.07.2014): Felix Finkbeiner: „Auch eine Elfjährige hat eine Meinung“
Süddeutsche Zeitung (14.07.2014): Kinder-Aktivist Felix Finkbeiner: „Wir wollen wählen!“
taz (13.07.2014): Kinder an die Urnen
SPIEGEL online (13.07.2014):Kinder ziehen für das Wahlrecht vor das Bundesverfassungsgericht