Rente ist zum Symbolthema geworden: Symbol dafür, ob Jung und Alt zu fairen Einigungen kom­men können, oder ob der Gesellschaft ein Generationenkonflikt bevorsteht. Angesichts von demografischem Wandel und Arbeitslosigkeit steigt der Finanzierungs­bedarf stark an. Immer mehr Rentnerinnen und Rentnern stehen immer weni­ger Beitragszahlende gegenüber. Die Last kann nicht von einer Generation allein getra­gen werden, weder allein von den Jüngeren noch allein von den Älteren. Beide Genera­tio­nen müssen sich, wenn Erwerbs- und Alters­struktur un­günsti­ger werden, die Belastungen teilen.

Die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen plädiert dafür, den im Umlage­verfahren organisierten Generationen­­vertrag beizubehalten. Das heißt aber nicht, dass keine Reformen notwendig wären. Ganz im Gegenteil: Das heu­tige System der gesetzlichen Rentenversicherung ist in zweierlei Hinsicht reformbedürftig. Es muss Gerechtigkeit zwischen den Generationen (intergenerationelle Gerechtigkeit) und innerhalb der Generationen (soziale Gerechtigkeit)  sichern. Beide Gerechtigkeitsdimensionen können nicht losgelöst voneinander betrachtet werden.

Die Belastungen für die Rentenkassen, etwa durch den demografischen Wandel oder durch Arbeitslosigkeit, müssen solidarisch von beiden Generationen getragen werden. Ebenso sollten beide Generationen entlastet werden, wenn sich die Verhältnisse wieder bessern. Dies hat die SRzG bereits vor 15 Jahren gefordert und mit ihrem Konzept der „Teilungslösung“ vom ifo-Institut durchrechnen lassen: Die Beiträge dürfen demnach nur erhöht werden, wenn die Rentenanpassung im selben Ausmaß sinkt. Bereits in Gesprächen mit Bundesminister Walter Riester warb die Stiftung für eine solche Teilungslösung, den die Regierung jedoch nicht übernahm, sondern einen wesentlich komplexeren und willkürlichen Abschlagsfaktor einführte.

In den nächsten zehn Jahren gehen die geburtenstarken Baby-Boomer-Jahrgänge in Rente. Die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG) fordert angesichts dieses demografischen Wandels, generationengerechte Reformen im deutschen Rentensystem, aber auch in den Versorgungssystemen von Abgeordneten und Beamten. Sie fordert im Einzelnen:

1. Finanzielle Lücken in der Rentenkasse, die z.B. durch den demografischen Wandel entstehen, auf Beitragszahlende und Rentner*innen verteilen!

2. Nachhaltigkeitsfaktor schnellstmöglich wieder in Kraft setzen.
In einem zweiten Schritt ist der Nachhaltigkeitsfaktor so zu verändern, dass er das tatsächliche Verhältnis von Beitragszahlenden und Rentnern (etwa 2:1) zum Ausdruck bringt!

3. Rentenformel bis Mitte der 2020er Jahre so verändern, dass sich die Regelaltersgrenze automatisch an die Lebenserwartung anpasst! Diese veränderte Rentenformel sollte ab 2031 in Kraft treten

4. Bundeszuschuss muss genau die beitragsungedeckten Leistungen abdecken!
Die Politik muss bei allen beitragsungedeckten Leistungen die Entwicklung der Ausgaben (z.B. für die Mütterrente) und der Einnahmen (Bundeszuschuss) in einer exakten Buchhaltung mit Kostenstellen bei der Deutschen Rentenversicherung bilanzieren!

5. Riester-Rente revitalisieren!
Und zu einem kleineren Anteil von einer freiwilligen in eine verpflichtende Altersvorsorge überführen.

6. Erwerbstätigenversicherung einführen!
Da alle Versuche, diese einzuführen, in der Vergangenheit scheiterten, fordert die SRzG konkrete Zwischenschritte für Beamte und Abgeordnete:

6.1. Anpassungsmaßnahmen vornehmen, die dazu führen, dass das Pensionsniveau der Beamten analog zum Rentenniveau der gesetzlich Versicherten absinkt!

6.2. Komplette Veränderung des Altersversorgungssystems für Beamte!
Neu Verbeamtete erhalten ab 2022 einen Eigenvorsorgebeitrag, den sie in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen können

6.3. System des Eigenvorsorgebeitrags einführen!
System der Abgeordnetenpension im Bundestag und allen betroffenen Landtagen aufgeben!

 

Unsere Positionen im Detail: Positionspapier Renten und Pensionen (2020)

 

Unsere Positionen

Positionspapier: Rente und Pensionen (März 2020)

Positionspapier: Die Teilungslösung der SRzG Eine Reformierung nach den Prinzipien der Generationengerechtigkeit und Transparenz (Januar 2001)

Stellungnahme zu Gesetzesentwurf über Leistungsverbesserung und Stabilisierung der GRV (2018)

Das Rentenpaket 2014. Eine Kurzstellungnahme der SRzG (Stand: April 2014)

 

 

 

 

 

 

 



 

 

 

Medienecho

NDR Info: Was wird aus der Rente?
Phoenix-Runde: Immer länger arbeiten – Mit 69 in Rente?
SPIEGEL-Artikel: Die Wutlosen – Warum die junge Generation die Rentenreformen widerstandslos hinnimmt
Wirtschaftswoche: Parteien ködern die Rentner
Handelsblatt: Widerstand gegen GroKo-Rentenpläne – „Dieses Rentenpaket ist nicht gerecht“
Welt: Rente in der „Republik der Zukunftsatheisten“

Weiterlesen

Blogbeitrag der SRzG-Praktikantinnen Ellen Wagner und Fenja Strunk (15.7.2021): Sonderstatus Abgeordnetenpension-bald ein System der Vergangenheit?

ZEIT-Gastbeitrag von SRzG-Sprecher Wolfgang Gründinger (7.4.2014): Renten für die Babyboomer

Externe Informationen

FAZ: Das Armutsrisiko von Senioren ist besonders niedrig, 8.2.2017

 

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