„Warum leben die Abgeordneten eigentlich nicht auch in unserer Welt?“ Diese Frage stand im Zentrum der Inszenierung, die die SRzG am 05.03. auf dem Erhard-Hübener-Platz in unmittelbarer Nähe des Magdeburger Landtags aufgeführt hat. Das Theaterstück der Stiftung stand unter dem Motto „Schluss mit dem Theater: Das Pensionsprivileg für Abgeordnete in Sachsen-Anhalt muss weg“. Gefordert wurde eine grundlegende Reform der Abgeordnetenpensionen, also des heutigen Systems der Altersversorgung der Mitglieder des Landtags. Die etwa vierminütige Aufführung stellte den symbolischen Kontrast zwischen einer privilegierten politischen Klasse in historischen Adelskostümen und den Bürgerinnen und Bürgern, die das deutsche Rentensystem tragen, dar. Ironisch und überzeichnend kritisierte die Performance die unzeitgemäße und rechtlich fragwürdige Sonderversorgung der Abgeordneten im 21. Jahrhundert. Einen MDF.1 Beitrag zu unserem Anliegen findet man hier (ab Minute 1:45). Zusätzlich hat die Magdeburger Volksstime einen Titelbericht über die Theateraktion veröffentlicht.
Anlass für den Protest ist die bevorstehende Landtagswahl am 6. September. Im Vorfeld setzt die SRzG sich dafür ein, dass sich die Mitglieder des Landtags ab der nächsten Wahlperiode in die gesetzliche Rentenversicherung integrieren. Denn der Generationenvertrag des deutschen Rentensystems bildet einen zentralen solidarischen Pfeiler unserer Gesellschaft. Von diesem Prinzip weicht die Altersversorgung der Abgeordneten, die sogenannte „Abgeordnetenpension“, grundlegend ab. Nach der bisherigen Regelung zahlen Abgeordnete keine eigenen Beiträge. Ihre späteren Altersbezüge werden stattdessen vollständig aus öffentlichen Steuermitteln nachfolgender Generationen finanziert. Wie diese Versorgung konkret ausgestaltet ist, entscheidet jeder einzelne Landtag selbst, weshalb in Deutschland kein einheitliches System existiert. Inzwischen haben zwar Länder wie Baden-Württemberg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg ihre Regelungen reformiert und stärker an das Prinzip der Eigenvorsorge angelehnt, doch in zwölf Bundesländern, darunter auch in Sachsen-Anhalt, sowie auf Bundesebene gilt weiterhin das Modell der Abgeordnetenpension (siehe Abb. 1).

Ein Privileg ist die Abgeordnetenpension deshalb, weil sie absolut unantastbar ist. Das heißt, sie ist unabhängig vom demografischen Wandel oder der Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus. Wenn z.B. die nächste Generation in Deutschland viel kleiner ist als die vorherige, dann können die Abgeordneten einfach sagen, dass sie das nicht interessiert, während alle Rentner und Rentnerinnen unter einer solchen demografischen Entwicklung leiden. Oder wenn das Zinsniveau in den Keller geht, dann haben alle einen Renditeverlust, die eine private Rentenversicherung abgeschlossen haben, während die Abgeordneten auch hier sagen können: „Interessiert uns nicht! Unsere eigene Altersversorgung ist ja nicht davon betroffen, wie sich die Welt da draußen verändert!“ Damit ist ein „Privileg“ nach der Definition des französischen Politischen Philosophen Emmanuel‑Joseph Sieyès vorhanden: Ein Privileg liegt vor, wenn eine Gruppe (erfolgreich) für sich in Anspruch nimmt, dass für sie nicht das allgemeine Recht gilt. Die Angehörigen dieser Gruppe argumentieren, dass Ihnen ein Sonderrecht zusteht.[1]
Ein zentrales Merkmal ist dabei der sogenannte „Steigerungssatz“, der bestimmt, wie stark der Pensionsanspruch mit jedem Jahr der Mandatsausübung anwächst. Die Pension in Sachsen-Anhalt wächst pro Mandatsjahr um 3,0 % und damit stärker als in vielen anderen Ländern und sogar im Bundestag. Besonders krass: Nach jeweils einer Legislaturperiode hat ein Bundestagsabgeordneter weniger Pensionsanspruch als ein Abgeordneter aus Sachsen-Anhalt (siehe Abb. 2).

Aus diesem abgekoppelten System ergeben sich hohe Pensionsansprüche. Ein:e Abgeordnete:r in Sachsen-Anhalt hat mit 2.621 € nach zwei Legislaturperioden (zehn Jahre) eine deutlich höhere Altersversorgung als ein:e Arbeiter:in oder ein:e Angestellte:r mit gleichem Einkommen nach 10 Jahren, die:der gerade mal einen Rentenanspruch von 816 € erwirbt. (Der:die durchschnittliche Rentner:in mit 408 € nach zehn Jahren Einzahlungen soll hier gar nicht der Maßstab sein). Ein:e Abgeordnete:r, der:die 23 Jahre im Landtag war, bekommt 6.028 € monatlich. Der höchstmögliche Rentenauszahlungsbetrag liegt zur Zeit bei 90 x 40,79€ , also 3.761,10€ pro Monat – er wird aber nach 45 Jahren erreicht, nicht nach 23 Jahren (siehe Abb. 3).

Der hohe Steigerungssatz von 3 Prozent ist zudem rechtlich und politisch äußerst fragwürdig, da das Thüringer Verfassungsgericht in einem wegweisenden Urteil bereits klargestellt hat, dass derart hohe Zuwachsraten bei der Altersentschädigung verfassungsrechtlich problematisch sein können. Auch andere Regelungen im Abgeordnetengesetz weisen auf eine privilegierte Position hin. Während für die meisten gesetzlich Rentenversicherten die reguläre Altersgrenze schrittweise auf 67 Jahre steigt, kann sie sich für Landtagsabgeordnete in Sachsen-Anhalt nach zehn Jahren Zugehörigkeit zum Landtag mit jedem weiteren Mandatsjahr um ein Jahr verringern (§17, (1), Satz 2). Hier gilt eine Grenze, so dass Parlamentarier:innen im Extremfall bereits mit 63 Jahren eine volle Altersentschädigung beziehen können.
Viele weitere Argumente wurden von den Schauspieler:innen angeführt. Hier geht es zum vollständigen Skript des Theaterstücks. Außerdem findet man hier das volle Theaterstück zum Ansehen auf YouTube.
Der konkrete Reformvorschlag der Stiftung sieht vor, dass die Abgeordneten künftig einen monatlichen Vorsorgebeitrag zur Finanzierung einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer anderen eigenen Altersvorsorge erhalten. Dieser Beitrag soll dem Höchstbeitrag der allgemeinen Rentenversicherung entsprechen. Letztlich geht es darum, dass die „Steuerleute“ an Bord des allgemeinen Systems kommen, damit das Prinzip der Solidarität nicht nur gepredigt, sondern auch aktiv gelebt wird. Nur durch eine solche Angleichung der Lebensrealitäten kann das Vertrauen in die Fairness unseres Sozialstaates gestärkt und die Akzeptanz für notwendige Reformen im Rentensystem langfristig gesichert werden.
Dass die Abschaffung der Abgeordnetenpension (Pensionsprivileg) in der Bevölkerung breiten Rückhalt findet, unterstreicht die zugehörige Online-Petition auf Change.org, die mittlerweile von über 176.000 Personen unterzeichnet wurde.
[1] Diese Definition findet sich in Sieyès Streitschrift „Qu’est‑ce que le Tiers‑État?“(„Was ist der Dritte Stand?“, 1789), wo es wörtlich heißt „Als privilegiert bezeichne ich jeden, der aus dem gemeinsamen Recht heraustritt – entweder weil er behauptet, nicht vollständig dem allgemeinen Recht zu unterliegen, oder weil er exklusive Rechte verlangt.“ (eigene Übersetzung).



