Stiftung Generationengerechtigkeit fordert ein doppeltes Gesellschaftsjahr

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Die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG) stimmt dem Bundeskanzler zu, wenn er sagt: „Wir sind nicht im Krieg, aber wir leben auch nicht mehr im Frieden.“ Das zeigt auch der versuchte Anschlag mit einer Sprengstoff-Drohne am Flughafen Leipzig/Halle im August 2026, für dessen Ausübung die Bundesregierung Russland verantwortlich macht. Die Bundesregierung hat deswegen auch ein neues Wehrdienstgesetz verabschiedet, dass wieder stärker auf eine Pflichtdienst setzt, ohne diesen aber jetzt schon einzuführen. 

Die Einführung der Wehrdienstreform zum Jahresbeginn 2026 hatte die SRzG bereits kritisch kommentiert. Angesichts erster Evaluationen dieser Reform bekräftigt die SRzG ihre Forderung nach einem grundsätzlichen anderen Modell und hat dazu ihr Positionspapier aktualisiert.

Die SRzG befürwortet die Einführung eines Sozial-bzw. Wehrdienstes in Form einer insgesamt zweijährigen, aber auf zwei Lebensanschnitte verteilten Dienstpflicht (kurz: doppeltes Gesellschaftsjahr). Es sollte dabei möglich sein, in jungen Jahren Sozialdienst zu machen und in späteren Jahren Wehrdienst, oder umgekehrt. Genauso sollte es aber auch möglich sein, zwei Mal die gleiche Art von Dienst für jeweils ein Jahr zu leisten.

Das von uns vorgeschlagene Modell erfüllt folgende Kriterien:

  1. Generationengerechtigkeit: Bei dem Modell der SRzG soll der Pflichtdienst sowohl von Menschen in ihrer jungen Lebensphase als auch von Menschen in ihrer älteren Lebensphase geleistet werden – idealerweise ein Jahr vor dem Beginn der Ausbildung bzw. des Studiums, und ein Jahr nach dem Ende der Berufsphase bzw. vor dem Renteneintritt. Auch die Anfang 2026 eingeführte Wehrerfassung darf es nicht nur für junge Menschen geben.
  2. Geschlechtergerechtigkeit: Frauen sind in zahlreichen EU-Staaten, sowie in Norwegen und Israel, in die jeweiligen Sozial-/Wehrdienstmodelle genauso einbezogen wie Männer. Auch in Deutschland sollten beide Geschlechter herangezogen werden und die gleiche Wahl haben zwischen Bundeswehr, Zivilschutz, sozialem oder ökologischem Bereich. Niemand sollte in dieser Hinsicht wegen seines Geschlechts bevorzugt oder benachteiligt werden. Denkbar ist, dass Frauen sich Schwangerschaftszeiten anrechnen lassen können.
  3. Angemessene Entschädigung: Die Dienstzeit soll mit angemessener Vergütung und renten­rechtlicher Anerkennung erfolgen. Der Sozialdienst sollte dabei nicht wesentlich schlechter bezahlt werden als der Wehrdienst.

Aus dem ‚doppelten Gesellschaftsjahr‘ ergeben sich folgende Vorteile:

  • Gewährleistung der Verteidigungsfähigkeit; Schutz der Souveränität Deutschlands/der EU
  • Minderung von Mängeln im sozialen Bereich; Erledigung von mehr Aufgaben als bisher
  • Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts zwischen Jung und Alt
  • Sinnvolle Lernerfahrungen und Orientierung für junge Menschen
  • Bekämpfung der sozialen Isolation älterer Menschen

Es bedarf einer offenen gesellschaftlichen Debatte zwischen Jung und Alt, wie eine Dienstpflicht als neuer Generationenvertrag für alle Generationen fair umgesetzt werden kann. Das SRzG-Modell unter¬scheidet sich grundsätzlich von solchen Modellen, die gerontokratisch einfach nur die jungen Menschen in die Pflicht nehmen wollen. Es darf nicht dazu kommen, dass die Älteren die Jungen in die Schützengräben oder in Suppenküchen schicken, und das ganze von der Seitenlinie beobachten. Selbst ein bestmöglich ausgestalteter Pflichtdienst kann auch unangenehme Aspekte haben – und immer ist er ein Eingriff in die Lebenszeit derjenigen, die andere Pläne haben. Nur gemeinsam und solidarisch können die Generationen gesamtgesellschaftliche Aufgaben bewältigen, nach dem Motto: „Geteiltes Leid ist halbes Leid“.