Schluss mit dem Theater: das Pensionsprivileg in Sachsen-Anhalt muss weg!

Neue IFD Podcast-Folge zum Bürgerforum zur Generationengerechtigkeit
16. Dezember 2025
20. Februar 2026

Der Generationenvertrag des deutschen Rentensystems bildet einen zentralen solidarischen Pfeiler unserer Gesellschaft. Doch die Altersversorgung der Abgeordneten, die sogenannte „Abgeordnetenpension“, weicht von diesem Prinzip grundlegend ab. Während die Mehrheit der abhängig Beschäftigten über viele Jahre hinweg einen Teil ihres Bruttolohns in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, leisten Abgeordnete im Pensionsmodell keine eigenen Beiträge. Ihre späteren Altersbezüge werden stattdessen vollständig aus öffentlichen Steuermitteln nachfolgender Generationen finanziert. Wie diese Versorgung konkret ausgestaltet ist, entscheidet nicht nur der Bund für sich, sondern auch jeder einzelne Landtag selbst, weshalb in Deutschland kein einheitliches System existiert. Letztendlich sind diejenigen, die Entscheidungen über das Rentensystem treffen, nicht Teil desselben – die „Gesetzesmacher:innen“ sind keine „Gesetzesbetroffenen“. Inzwischen haben zwar Länder wie Baden-Württemberg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg ihre Regelungen reformiert und stärker an das Prinzip der Eigenvorsorge angelehnt, doch in zwölf Bundesländern sowie auf Bundesebene gilt weiterhin das Modell der Abgeordnetenpension. (siehe Abb. 1)

Abb. 1: Unterschiedliche Systeme der Altersversorgung in den 16 Landtagen, eigene Darstellung

Man spricht bei der Abgeordnetenpension auch von einer „Leistungsgarantie“. Die Zusage des Staates an ehemalige Abgeordnete ist nicht abhängig von der Demografie oder dem Zinsniveau. Sie ist absolut. Deswegen haben die Abgeordneten ein Privileg. Also wenn z.B. die nächste Generation in Deutschland viel kleiner ist als die vorherige, dann können die Abgeordneten einfach sagen, dass sie das nicht interessiert, während alle Rentner und Rentnerinnen unter einer solchen demografischen Entwicklung leiden. Oder wenn das Zinsniveau in den Keller geht, dann haben alle einen Renditeverlust, die eine private Rentenversicherung abgeschlossen haben, während die Abgeordneten auch hier sagen können: „Interessiert uns nicht! Unsere eigene Altersversorgung ist ja nicht davon betroffen, wie sich die Welt da draußen verändert!“Auch in Sachsen-Anhalt genießen die Landtagsabgeordneten dieses Pensionsprivileg. 
Ein zentrales Merkmal ist dabei der sogenannte „Steigerungssatz“, der bestimmt, wie stark der Pensionsanspruch mit jedem Jahr der Mandatsausübung anwächst. In Sachsen-Anhalt liegt dieser Satz bei jährlich 3 Prozent der jeweiligen Abgeordnetendiät und liegt damit deutlich über dem Niveau des Deutschen Bundestages, wo lediglich 2,5 Prozent angesetzt werden (bei vierjähriger Mandatszeit). Die Erhöhung erfolgt dabei gar direkt mit jedem angefangenen Mandatsjahr, d.h. der Wahltermin kann sich auch noch mal lukrativ auswirken auf die Abgeordnetenpension. Nach einer regulären Wahlperiode von fünf Jahren ergibt sich somit bereits ein Versorgungsanspruch von 15 Prozent der Diät. Besonders anschaulich zeigt sich die Differenz im direkten Zahlenvergleich der erworbenen Ansprüche von Abgeordneten in Sachsen-Anhalt und Arbeitnehmer:innen in ganz Deutschland: Nach gerade einmal zehn Jahren im Landtag haben Abgeordnete in Sachsen-Anhalt einen Anspruch auf eine Pension in Höhe von etwa 2.100 Euro, während Arbeitnehmer:innen in der gesetzlichen Rentenversicherung nach der gleichen Zeit im Durchschnitt mit nur etwa 640 Euro rechnen können. Der hohe Steigerungssatz von 3 Prozent ist zudem rechtlich und politisch äußerst fragwürdig, da das Thüringer Verfassungsgericht in einem wegweisenden Urteil bereits klargestellt hat, dass derart hohe Zuwachsraten bei der Altersentschädigung verfassungsrechtlich problematisch sein können. 
Zusätzlich weisen die Regelungen zum Renteneintrittsalter auf eine privilegierte Position hin. Während für die meisten gesetzlich Rentenversicherten die reguläre Altersgrenze schrittweise auf 67 Jahre steigt, kann sie sich für Landtagsabgeordnete in Sachsen-Anhalt nach zehn Jahren Zugehörigkeit zum Landtag mit jedem weiteren Mandatsjahr um ein Jahr verringern. Hier gilt eine Obergrenze, so dass Parlamentarier:innen im Extremfall bereits mit 63 Jahren eine volle Altersentschädigung beziehen können. 
Im Kontext der nächsten Landtagswahl am 6. September 2026 legt die Stiftung ihren Fokus auf das Pensionsprivileg in Sachsen-Anhalt. Das Ziel ist es, dass die Abgeordneten eine Neuregelung im Abgeordnetengesetz verabschieden, die das bisherige Pensionsprivileg zugunsten einer solidarischen Einbindung in die gesetzliche Rentenversicherung beendet.Den Auftakt dieser Kampagne bildet am 5. März 2026 eine bildstarke und kreative Theaterperformance unter dem Titel „Schluss mit dem Theater“ direkt vor dem Landtagsgebäude in Magdeburg. Durch die Gegenüberstellung von Adelsfiguren und Bürgerlichen soll veranschaulicht werden, wie unzeitgemäß das Pensionsprivileg ist. Eine ähnliche Aktion hat die SRzG schon im Herbst 2025 vor dem Bundestag in Berlin durchgeführt.
Die Landtagswahl am 6. September 2026 eröffnet ein Handlungsspielraum, um eine Reform der Altersversorgung der Abgeordneten in Sachsen-Anhalt anzustoßen. Unter anderem ist auch eine öffentliche Podiumsdiskussion am 24. Juni 2026 geplant, bei Abgeordnete, Expert:innen und Bürger:innen über die konkrete Ausgestaltung einer solidarischeren Altersversorgung debattieren werden. Letztlich geht es darum, dass die „Steuerleute“ an Bord des allgemeinen Systems kommen, damit das Prinzip der Solidarität nicht nur gepredigt, sondern auch aktiv gelebt wird. Nur durch eine solche Angleichung der Lebensrealitäten kann das Vertrauen in die Fairness unseres Sozialstaates gestärkt und die Akzeptanz für notwendige Reformen im Rentensystem langfristig gesichert werden.