Die SRzG untersucht den schwarz-roten Koalitionsvertrag in einer Serie von Blogbeiträgen. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit dem Thema Staatsverschuldung und Investitionen.
Die Koalitionsverhandlungen begannen am 13. März 2025 und endeten am 9. April 2025. Aber schon ganz zu Beginn hatten die späteren Koalitionäre (zusammen mit B90/Die Grünen) historische Grundgesetzänderungen auf den Weg gebracht, die den Rahmen für die Koalitionsverhandlungen in Deutschland grundsätzlich veränderten: Es wurde ein Infrastruktur-Sondervermögen von 500 Milliarden für 12 Jahre beschlossen.
Das steht im Koalitionsvertrag:
- „Wir werden mit Investitionen in die Infrastruktur dafür sorgen, dass die Bahn wieder pünktlich fährt, die Straßen und Brücken wieder in einem guten Zustand sind, die ärztliche Versorgung gesichert ist und Digitalisierung unseren Alltag erleichtert.“ (KoaV S.2)
- Später wird noch recht allgemein darauf eingegangen, wie mit den 500 Mrd. € investiert werden soll: „Unser Ziel: Deutschland in neuer Geschwindigkeit zu neuer Stärke führen. Mit dem Errichtungsgesetz zum Sondervermögen werden wir klare Ziele und Investitionsfelder definieren, eine Erfolgskontrolle verknüpfen und wo möglich privates Kapital hebeln.“ (KoaV S. 51/52)
- Die Bundesregierung betrachtet die Reform der Schuldenbremse noch nicht als abgeschlossen: „Wir werden eine Expertenkommission unter Beteiligung des Deutschen Bundestages und der Länder einsetzen, die einen Vorschlag für eine Modernisierung der Schuldenbremse entwickelt, die dauerhaft zusätzliche Investitionen in die Stärkung unseres Landes ermöglicht. Auf dieser Grundlage wollen wir die Gesetzgebung bis Ende 2025 abschließen.“ (KoaV S.51)
Die Position der SRzG:
- Die SRzG fordert einen Tilgungsplan für die neu aufgenommenen Schulden, denn eines ist sicher: es werden Zinszahlungen fällig werden. Nur solange das Wirtschaftswachstum höher ist als der Zinssatz zur Zinstilgung, geht die Wette auf. So ein Tilgungsplan für die neu aufgenommenen gigantischen Schulden steht noch aus.
- Deutschland verliert Vorbildwirkung gegenüber anderen EU-Ländern, die solider haushalten, da die bisher moderate Schuldenlast von 62,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts sich womöglich auf über 90 Prozent erhöhen wird.
- Wenn die Infrastruktur-Sonderschuld richtig genutzt wird, beispielsweise für Investitionen in Energienetze, Schienen, Straßen, Bildung und Digitalisierung, dann kann sie eine Chance sein.
- Aus Sicht der SRzG sollte unbedingt vermieden werden, mit dem Geld Löcher in der Beamtenversorgung zu stopfen oder unsinnige Subventionen und Steuersenkungen zu finanzieren.
- Die SRzG fordert, dass kein Erhaltungsaufwand, also Re-Investitionen, über Schulden finanziert wird, sondern wirklich nur zusätzliche Investitionen.
- Die Staatsschuldenquote muss insgesamt gesenkt werden.
- Grundsätzlich steht die SRzG Forderungen einer weiteren Aufweichung der Schuldenbremse in der 21. Legislaturperiode ablehnend gegenüber.
Verlangt eine generationengerechte Politik eine geringe Staatsverschuldung oder Investitionen in eine Zukunfts- und Transformationspolitik? Verlangt sie eine strenge Schuldenbremse oder gar keine? Die Position der SRzG lautet, dass gerade durch Austarieren dieser beiden Teilziele eine generationengerechte Finanz- und Wirtschaftspolitik erfolgt. Auf eine Kurzformel gebracht: niedrige Staatsschuldenquote bei gleichzeitig hoher Investitionsquote!
Zum Kontext: Die SRzG untersucht den Koalitionsvertrag in einer ausführlichen Stellungnahme auf das Thema Generationengerechtigkeit. Darin fokussiert sie sich auf zentrale Politikfelder wie Begriffliche Verankerung der Generationengerechtigkeit, Institutionelle Reformen, Klimaschutz, Umwelt und Energie, Atomare Endlagerung, Staatsverschuldung und Investitionen, Alterssicherung, Gesundheit und Pflege, Wehrdienst und Bildung.