Die SRzG untersucht den schwarz-roten Koalitionsvertrag in einer Serie von Blogbeiträgen. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit den geplanten (und den nicht geplanten, aber notwendigen) institutionellen Reformen, um unser demokratisches System zukunftsverträglich zu machen.
Das steht dazu im Koalitionsvertrag:
- Das Bundestagswahlrecht soll geändert werden. In dem Zusammenhang wird geprüft, ob 16-Jährige zukünftig wählen dürfen sollten (vgl. S. 142). Das kann als vorsichtiger Zwischenschritt zu einer inklusiveren Wahlbeteiligung verstanden werden. Allerdings ist diese Formulierung ungenauer als im vorherigen Koalitionsvertrags. Dort hieß es unmissverständlich: „Wir werden das aktive Wahlalter für die Wahlen zum Europäischen Parlament auf 16 Jahre senken. Wir wollen das Grundgesetz ändern, um das aktive Wahlalter für die Wahl zum Deutschen Bundestag auf 16 Jahre zu senken.“ (S. 10).
- Zivilgesellschaftliche Bürgerräte des Bundestags sollen fortgeführt werden (vgl. S. 59). Diese Fortführung ist positiv zu sehen. Solche Formate sollen auf kommunaler und regionaler Ebene ausgeweitet werden. Konkrete thematische Vorhaben werden im Koalitionsvertrag aber nicht erwähnt.
- Der parlamentarische Beirat für Nachhaltige Entwicklung soll gestärkt werden (vgl. S. 37). Dieses Vorhaben bewertet die SRzG ebenfalls positiv. Doch Details zur Umsetzung werden nicht erwähnt.
Einige positive Ansätze lassen sich also identifizieren. Allerdings bleiben diese hinter den SRzG-Forderungen zurück. Im Vergleich mit dem Koalitionsvertrag der vorherigen Legislaturperiode ist der aktuelle teilweise sogar rückschrittlich. Die SRzG bewertet nicht nur, was im Koalitionsvertrag steht, sondern auch, was nicht darin steht.
Das fordert die SRzG:
- Die SRzG fordert einen politikfeldübergreifenden, institutionalisierten Zukunftsrat. Es gibt im Koalitionsvertrag keinen Hinweis darauf.
- Die SRzG fordert, Generationengerechtigkeit stärker als bisher im Grundgesetz zu verankern. Der Koalitionsvertrag enthält dazu keinen Ansatz. Ein solcher wäre aber nötig, um politische Entscheidungen zukunftsorientierter zu gestalten und kommende Generationen mitzudenken.
- Der aktuelle Koalitionsvertrag erwähnt außerdem keine Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre. Dabei kennen alle Bundesländer bereits eine fünfjährige Legislaturperiode. Eine um ein Jahr verlängerte Amtszeit des Bundestags könnte die politische Arbeit langfristiger ausrichten und den vorherrschenden Dauerwahlkampf entschärfen.
Zum Kontext: Die SRzG untersucht den Koalitionsvertrag in einer ausführlichen Stellungnahme auf das Thema Generationengerechtigkeit. Darin fokussiert sie sich auf zentrale Politikfelder wie Begriffliche Verankerung der Generationengerechtigkeit, Institutionelle Reformen, Klimaschutz, Umwelt und Energie, Atomare Endlagerung, Staatsverschuldung und Investitionen, Alterssicherung, Gesundheit und Pflege, Wehrdienst und Bildung.