Die SRzG untersucht den schwarz-roten Koalitionsvertrag in einer Serie von Blogbeiträgen. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit dem Thema Alterssicherung.
Das steht im Koalitionsvertrag:
- Im schwarz-roten Koalitionsvertrag ist ein grundsätzliches Festhalten am Nachhaltigkeitsfaktor vorgesehen, aber gleichzeitig eine Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent bis zum Jahr 2031. Die Mehrausgaben, die sich daraus ergeben, sollen mit Steuermitteln ausgeglichen werden (vgl. KoaV S.19). Dies impliziert, dass der Bundeszuschuss enorm steigen wird.
- Die Mütterrente mit drei zusätzlichen Rentenpunkten soll unabhängig vom Geburtsjahr jede Mutter erhalten (vgl. KoaV S.20), was voraussichtlich 4-5 Mrd. Euro Mehrausgaben– zusätzlich zum schon bestehenden Bundeszuschuss von rund 120 Mrd. Euro – kosten wird.
- Neu ist die Idee einer Frühstart-Rente: „Zum 01.01.2026 wollen wir die Frühstart-Rente einführen. Wir wollen für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen. Der in dieser Zeit angesparte Betrag kann anschließend ab dem 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt durch private Einzahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag weiter bespart werden. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein. Das Sparkapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt.“ (KoaV S.19)
- Zudem enthält der Koalitionsvertrag eine Passage zur Reform der Riester-Rente: „Wir werden die bisherige Riester-Rente in ein neues Vorsorgeprodukt überführen, von bürokratischen Hemmnissen befreien und mit dem Verzicht auf zwingende Garantien sowie der Reduzierung der Verwaltungs-, Produkt- und Abschlusskosten reformieren. Wir prüfen eine Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten. Wir wollen dieses neue Produkt mit einer möglichst einfachen staatlichen Förderung für Bezieherinnen und Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen begleiten. Kern der reformierten Riester-Rente wird ein Anlageprodukt sein, das es auch in Form eines Standardproduktes geben soll.“ (KoaV S.48)
- Eine Rentenkommission soll bis zur Mitte der Legislatur eingesetzt werden (vgl. KoaV S.19).
Die Position der SRzG:
Der Koalitionsvertrag verschiebt den Handlungsbedarf in vielen Bereichen und will erst mal wieder eine Kommission (vermutlich hauptsächlich aus aktiven und ehemaligen Beamten zusammengesetzt) einsetzen. Im Koalitionsvertrag werden zwar viele Reformen für die Rentenversicherung angekündigt. Aber wichtiger als das sind die Leerstellen, also die Themen, über die geschwiegen wird.
- Forderungen aus der Wissenschaft werden ignoriert, etwa wenn der Sachverständigenrat (wie die SRzG) die Abschaffung der „Rente mit 63“ fordert. Dabei ist die Forderung nach einer weiteren Anhebung des Renteneintrittsalters nach 2031 alternativlos. Ohne Anhebung würden sich zukünftige Regierungen sehr stark in ihrem finanziellen Handlungsspielraum einengen.
- Statt die Lasten der Alterung auch durch ein sinkendes Rentenniveau aufzufangen, will die Regierung nun den steuerfinanzierten Bundeszuschuss anheben. Die SRzG fordert, dass der Bundeszuschuss genau die beitragsungedeckten Leistungen abdeckt. Die Politik ist zu verpflichten, bei allen beitragsungedeckten Leistungen die Entwicklung der Ausgaben (z.B. für die Mütterrente) und der Einnahmen (Bundeszuschuss) in einer exakten Buchhaltung mit Kostenstellen bei der Deutschen Rentenversicherung zu bilanzieren.
- Der SRzG fehlt jeder Reformeifer bezüglich der Altersversorgung der Parlamentarier selbst. Konkret fordern wir, dass die Abgeordneten § 20 des Abgeordnetengesetzes ändern, wofür keine Zwei-Drittel-Mehrheit, sondern nur eine einfache Mehrheit erforderlich ist.
- Zudem muss der Zustand beendet werden, dass durch das Beamtenversorgungssystem Lasten auf kommende Generationen verschoben werden. Die Überleitung vor allem des Beamtenversorgungssystems in die gesetzliche Rentenversicherung würde einer Art ‚Zuwanderung‘ in die gesetzliche Rentenversicherung gleichkommen, welche diese in der problematischsten Phase, nämlich während des Ruhestandseintritts der Babyboomer, deutlich entlasten könnte.
- Zugute ist den Koalitionären zu halten, dass sie die Flexibilisierung des Renteneintritts mit hohen Anreizen für eine Weiterbeschäftigung umsetzen wollen: Wer über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus arbeitet, kann 2000€ steuerfrei behalten.
- Auch die Idee einer Frühstart-Rente ist aus Sicht der SRzG ein Lichtblick, da sie auch Kinder in einkommensschwachen Familien erreicht. Die SRzG sieht in dem Modell einen guten neuen Ansatz, um Jugendliche zu stärken und ihnen Handlungsmacht zu geben.
Zum Kontext: Die SRzG untersucht den Koalitionsvertrag in einer ausführlichen Stellungnahme auf das Thema Generationengerechtigkeit. Darin fokussiert sie sich auf zentrale Politikfelder wie Begriffliche Verankerung der Generationengerechtigkeit, Institutionelle Reformen, Klimaschutz, Umwelt und Energie, Atomare Endlagerung, Staatsverschuldung und Investitionen, Alterssicherung, Gesundheit und Pflege, Wehrdienst und Bildung.