Seit Wochen hält ein Rentenstreit die Republik in Atem und gefährdet inzwischen sogar die Koalition. In diesem Zusammenhang soll nun auch bereits am 7. Dezember 2025 eine Rentenkommission aus Fachleuten berufen werden, früher als ursprünglich geplant. Es bleibt abzuwarten, welches Mandat die Kommission bekommen wird. Aber wenn das Thema einer Ausweitung des Versichertenkreises ausgespart würde, so wäre dies ein Skandal. Erst kürzlich zeigte ein Fernsehbericht, warum (wie in fast allen anderen Ländern) auch die deutschen Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollten. Das ist schlicht eine Frage des Führungsstils.
Um eine Reform des Altersversorgungssystems der Spitzenpolitiker zu diskutieren, gab es bereits 2011 eine Kommission von Sachverständigen unter der Leitung von Bundesjustizminister a.D. Schmidt-Jortzig. Fünf der elf Mitglieder kamen zu der Auffassung, dass Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollten. Fünf Mitglieder der Kommission votierten für die Beibehaltung des beamtenanalogen Versorgungssystems für Abgeordnete („Abgeordnetenpension“). Ein Mitglied plädierte für eine komplette private Vorsorge (hier geht’s zum kompletten Bericht, dort ab S. 22). Diese Uneinigkeit der Kommission nutzten die Abgeordneten, um einfach alles beim Alten zu belassen.
Interessant ist nun, dass diejenigen Kommissionsmitglieder, die das Pensionsprivileg der Abgeordneten beibehalten wollten, also Herr Funke, Frau Prof. Dr. Schmahl, Herr Dr. h. c. Schultze, Herr Spranger und Herr Prof. Dr. Zeh, selbst von der Beamtenaltersversorgung (oder der analogen Regelung für Abgeordnete und Richter) profitierten, sei es als aktiver Bundestagsabgeordneter, als ehemaliger Bundestagsabgeordneter, als ehemaliges Mitglied des Niedersächsischen Landtages, als verbeamtete:r Professor:in oder als Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. (siehe Abschnitt II „Mitglieder der Kommission, sowie Fußnote 99 auf S. 25 im Bericht).
„Das Sein bestimmt das Bewusstsein“, ist ein Spruch, der hier nicht ganz fehl am Platz ist. Daher, liebe Abgeordnete des heutigen Bundestags, wenn Sie nun eine neue Rentenkommission einsetzen, dann berufen Sie bitte nicht nur aktuelle oder ehemalige Beamte, Richter und Abgeordnete dort hinein. Wie wäre es denn, wenn sich das Verhältnis von Beamten zu Nicht-Beamten am Verhältnis in der Bevölkerung orientieren würde, also neun von zehn Kommissionsmitglieder ohne Beamtenstatus?
Tiefergehend interessiert? Hier geht’s zu den Positionspapieren Erwerbstätigenversicherung und Renten- und Pensionsreform allgemein.



