Alterssicherung in Deutschland

Generationenvertrag Rente: Fairness für Jung und Alt sichern

Das Rentensystem ist der zentrale Generationenvertrag unserer Gesellschaft – und steht vor großen Herausforderungen durch den demografischen Wandel. Der 2004 eingeführte Nachhaltigkeitsfaktor sorgt für eine faire Lastenverteilung zwischen Beitragszahlenden und Rentner:innen. Seine Abschaffung, die im Rentenpaket der Ampel-Koalition vorgesehen war, würde junge Generationen überfordern und den sozialen Ausgleich gefährden, da die Last dann von ihnen allein getragen werden würde.

Rente und Pensionen sind zwei Baustellen, die zusammen angegangen werden müssen. Nach dem gescheiterten Rentenpaket 2024 bleibt der dringendste Reformbedarf: die Einbeziehung aller Versorgungssysteme – besonders der Beamtenpensionen – in ein gerechtes, solidarisches System. Den ersten Schritt müssen dabei die Abgeordneten selbst machen, die bisher nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen sind. Wenn auf ein kollektives Sicherungssystem schwierige Zeiten zukommen, und das ist mit dem Ruhestandseintritt der Babyboomer-Generation der Fall, dann ist Solidarität besonders wichtig. Aktuell sind sie von den Folgen eigener Rentenbeschlüsse ausgenommen – das untergräbt Glaubwürdigkeit und Gerechtigkeit. Es darf nicht sein, dass dieses Thema in der von der schwarz-roten Koalition geplanten Rentenkommission ausgespart wird. Die SRzG fordert, diesen ‚blinden Fleck‘ zu beseitigen.

Die ‚Gesetzesmacher‘ müssen auch zu ‚Gesetzesbetroffenen‘ werden. Konkret fordern wir, dass die Abgeordneten § 20 des Abgeordnetengesetzes ändern, wofür keine Zwei-Drittel-Mehrheit, sondern nur eine einfache Mehrheit erforderlich ist.

Unsere Forderungen auf einen Blick

Finanzielle Lücken als Folge des demografischen Wandels sollen auf Beitragszahlende und Renter:innen verteilt werden

 Der Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel, der genau dies leisten soll, muss erhalten bleiben. Der Nach­haltigkeitsfaktor wurde mit dem Rentenpaket 2018 zunächst bis 2025 ausgesetzt. Auf­grund des Scheiterns des Rentenpaketes II im Herbst 2024 wäre der Nachhaltigkeitsfaktor 2025 wieder in Kraft gesetzt. Im schwarz-roten Koalitionsvertrag ist zwar ein grundsätzliches Festhalten am Nachhaltigkeitsfaktor vorgesehen, aber gleichzeitig eine Stablisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent bis zum Jahr 2031. Die Mehrausgaben, die sich daraus ergeben, sollen mit Steuermitteln ausgeglichen werden, was den Bundeszuschuss zweckentfremdet.

 

Der Bundeszuschuss muss genau die beitragsungedeckten Leistungen abdecken

 Die Poli­tik ist zu verpflichten, bei allen beitragsungedeckten Leistungen die Entwicklung der Ausgaben (z.B. für die Mütterrente) und der Einnahmen (Bundeszuschuss) in einer exak­ten Buchhaltung mit Kostenstellen bei der Deutschen Rentenversicherung zu bilanzie­ren.

Veränderung der Rentenformel

Die Rentenformel sollte so verändert werden, dass eine weitere Zunahme der Lebenserwartung automatisch auch die Regelaltersgrenze anhebt und eine Abnahme der Lebenserwartung automatisch die Regelaltersgrenze senkt. Diese veränderte Rentenformel sollte ab 2031 in Kraft treten. Das Umlageverfahren lebt davon, dass das Verhältnis der Arbeits- und der Ruhestandsjahre nicht aus dem Takt gerät.

Einführung einer staatlich verwalteten, verpflichtenden Aktienrente mit einem Beitragssatz von 1 Prozent

Eine komplette Umstellung unserer Umlagesystems auf ein kapitalgedecktes Altersversorgungssystem kommt schon wegen der Übergangsproblematik nicht in Frage. Es wäre auch nicht per se generationengerechter als das heutige Umlagesystem. Jedes Alterssicherungssystem, egal ob Umlageverfahren oder Kapitaldeckungsverfahren, ist unterschiedlichen Risiken ausgesetzt, daher ist eine Mischung am besten.

Einbezug der Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung

Statt durch eine Abgeordnetenpension würde die Altersversorgung dann, sobald ehemalige Abgeordnete das Ruhestandsalter erreichen, aus Rentenzahlungen (statt wie bisher Pensionszahlungen) bestehen. Eine zweite Schicht ihrer Altersversorgung sollte aus einer kapitalgedeckten Zusatzversorgung (VBL-U) kommen, die sich in der Höhe am Betriebsrentenanspruch in der Privatwirtschaft orientieren sollte. Das Abgeordnetengesetz ist entsprechend zu ändern (einfache Mehrheit reicht dafür aus).

Einbezug der künftigen Jahrgänge der Beamtenschaft in die gesetzliche Rentenversicherung

Für diese Forderung hat die SRzG ein eigenes Modell vorgelegt (siehe SRzG-Positionspapier „Mit der Erwerbstätigenversicherung jetzt beginnen: mehr Solidarität und weniger Generationen-Ungerechtigkeit“). Eine gute Alternative dazu stellt das Modell des Sachverständigenrates dar (Jahresgutachten 2023/24), welches die Harmonisierung der Leistungen vorsieht, die Renten- und Pensionsbeziehende im Alter erhalten (ähnlich wie in Österreich), ohne beide Gruppen in einem System zusammenzuführen. Neu Verbeamtete sollten ab einem Stichtag ‚nur‘ noch analoge Leistungen zugesichert bekommen wie Rentenversicherte. Die Zahl der Verbeamtungen generell ist zu begrenzen.

Unsere Positionen im Detail

Kampagne „Abgeordnete in die gRV“

Jetzt online: Unsere Projekt-Website!

Dort gibt es:

  • Meinungen aller Abgeordneten aus Bundestag und Landtagen

  • Neueste Meldungen und regelmäßige Updates

  • Wichtige Gesetzestexte und Studien zur rechtlichen und wissenschaftlichen Grundlage unserer Forderung

Menschen unterstützen unsere Petition!

Zuletzt aktualisiert am 13.05.2025 um 12:00 Uhr

Unsere Petition fordert:
Schafft die Abgeordnetenpension ab – Abgeordnete sollen wie alle anderen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen!
Das ist ein Schritt zu mehr Gerechtigkeit und Solidarität im Rentensystem.
Wir sagen: Gleiches Recht für alle!

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Hier einige Blogbeiträge zum Thema: