Neues SRzG-Positionspapier: Schuldenbremse vs. Investitionsquote: Wie wir beides unter einen Hut bringen

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Seit Jahrhunderten wird über das generationengerechte Ausmaß staatlicher Schulden und Investitionen diskutiert. Für die SRzG sind sowohl eine korrekt kalibrierte Schuldenbremse als auch eine hohe Investitionsquote zentrale Bestandteile einer generationsgerechten Finanz- und Haushaltspolitik. Eine niedrige Staatsschuldenquote stellt sicher, dass heutige Generationen nicht über ihre Verhältnisse leben. Die 2009 beschlossene Schuldenbremse konnte in den Folgejahren die Schuldenquote auf ein akzeptables Niveau zurückführen. Gleichzeitig ermöglichte sie in der unvorhersehbaren Corona-Krise die nötige Ausweitung der Schulden.
Erfordert eine generationengerechte Politik eine geringe Staatsverschuldung oder Investitionen in eine Zukunfts- und Transformationspolitik? Verlangt sie eine strenge Schuldenbremse oder gar keine? Diese Fragen waren in der Fassung des SRzG-Positionspapiers von 2012 nicht angesprochen worden, daher hat die SRzG eine grundsätzliche Überarbeitung vorgenommen. Hier finden Sie das ausführliche Positionspapier zum Thema Staatsverschuldung und Investitionen.
In diesem Blogbeitrag werden die wesentlichen Punkte des Positionspapiers aufgegriffen.

Argumente pro und contra Schuldenbremse
Das Positionspapier legt die Argumente für und gegen eine Schuldenbremse dar. Ein zentrales Argument für die Schuldenbremse ist, dass unser politisches System durch seine Gegenwartspräferenz Anreize für derzeitige Wählerinnen und Wähler sowie ‚ihre‘ Gewählten schaffe, Schulden auf Kosten zukünftiger Generationen aufzunehmen. Da noch nicht geborene Generationen logischerweise in unserer Gegenwart von Wahlen ausgeschlossen sind, bestehe ein systematischer Anreiz, Zinslasten an sie weiterzureichen. Es brauche eine Schuldenbremse, um zu verhindern, dass diese Zinslasten kommende Generationen in ihren Handlungsmöglichkeiten einschnüren und ihre finanziellen Freiheiten einschränken.
Ein zentrales Argument gegen die Schuldenbremse ist, dass sie Zukunftsinvestitionen, von denen auch zukünftige Generationen profitieren, verhindere. Der Grundgedanke ist, dass durch diese Investitionen zusätzliches staatliches Vermögen geschaffen werde. Deshalb ist es auch gerecht, wenn zukünftige Generationen Zinsen für Kredite zahlen müssen, da sie von den Investitionen profitierten. Deshalb sollte man Staatsschulden nicht per se als schlecht bewerten.

Die Position der SRzG zur Schuldenbremse und Investitionspolitik
Für die SRzG lässt sich eine generationengerechte Politik im finanziellen Bereich auf folgende Formel reduzieren: Niedrige Staatsschulden bei gleichzeitig hoher Investitionsquote! Eine Schuldenbremse muss eine generationengerechte Einnahmepolitik (geringe Neuverschuldung) sowie eine generationengerechte Ausgabenpolitik (ausreichend hohe Investitionsquote) vorsehen. Für unvorhersehbare Notfälle müssen Ausnahmen gelten, ebenso wie in Zeiten akuter Bedrohung. Für aufgenommene Kredite muss es konkrete Tilgungs- und Kontrollkonten geben, sodass Schulden im Gedächtnis bleiben und in absehbaren Zeiträumen getilgt werden. Was nichts in einer Schuldenbremse zu suchen hat, sind Formulierungen wie „gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht“ oder eine Koppelung der erlaubten Verschuldung an Investitionsausgaben. Der Grundsatz sollte sein: Es darf keine strukturelle, dauerhafte Finanzierung des Staatskonsums über Schulden geben.

Zentrale Forderungen der SRzG zur Schulden- und Investitionsquote:
Für die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen ist klug gebundene Freiheit immer noch Freiheit, wenn man sich selbst dafür entschieden hat. Deshalb ist die Schuldenbremse als generationengerechtes Instrument der Finanzpolitik notwendig, da sie verhindert, dass zukünftige Generationen in ihrem finanziellen Handlungsspielraum eingeschränkt werden. Zudem benötigt es eine gesetzlich festgelegte Investitionsquote, um ausreichend in die Zukunft zu investieren. Für die SRzG müssen folgende Forderungen zur Schulden- und Investitionsquote in der Reform der Schuldenbremse berücksichtigt werden:

  • Es braucht einen strukturell ausgeglichenen Haushalt, der Erhaltungsinvestitionen finanziert.
  • Um generationengerecht zu handeln, muss jede Generation das Sachkapital, das sie erhalten hat, in einem angemessenen Zustand übergeben. Jede Generation muss also Erhaltungsinvestitionen (Bestandsinvestitionen) tätigen.
  • Das Grundgesetz sollte festlegen, dass eine feste Investitionsquote für Erhaltungsinvestitionen (ohne Sondervermögen) von 10 Prozent nicht unterschreiten darf.
  • Der Bund, die Länder und die Kommunen müssen regelmäßig Bilanzen zum Zustand der Infrastruktur veröffentlichen, um zu verstehen, ob ausreichend in die Infrastruktur reinvestiert wurde.
  • Das 2025 aufgenommene Sondervermögen sollte nicht dazu verwendet werden, Löcher im Haushalt zu stopfen, sondern um den Kapitalstock, etwa in Form von Energienetzen, Schienen, Straßen, Bildung und Digitalisierung, zu erhöhen.
  • Damit Deutschland die Energiewende schafft und bis 2045 treibhausgasneutral ist, sind hohe Neuinvestitionen nötig.
  • Neben solchen neuen Investitionen braucht es auch Reformen in den umlagefinanzierten Sozialversicherungssystemen, im Beamtensystem sowie allgemeine Entbürokratisierung und die Streichung von Gesetzen, um Spielräume im Kernhaushalt zu schaffen. Unbedingt notwendig ist die Abschaffung klima- und umweltschädlicher Subventionen und Steuerregelungen.
  • In akuten Bedrohungslagen ist eine Schuldenaufnahme ohne Limit zur Landesverteidigung angemessen. Wenn der Normalzustand wieder eintritt, sollte diese Aufnahme wieder entfernt werden.
  • Die Schuldenbremse (reformiert im März 2025) darf nicht weiter verwässert werden.

Für die SRzG gilt nicht die Frage, ob eine Schuldenbremse nötig ist, sondern das Wie. Eine gut kalibrierte Schuldenbremse bei hoher Investitionsquote schützt nicht nur die finanziellen Freiheiten künftiger Generationen, sondern garantiert auch, dass die heutige Generation nicht über ihren Bedarf lebt und einen guterhaltenden Kapitalstock an die künftige Generation weitergibt.