Kampagne „Generationengerechtigkeit ins Grundgesetz“ (2005-2009)
Auf Initiative der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen haben Abgeordnete von CDU, SPD, Grünen und FDP einen überfraktionellen Antrag zur Verankerung von Generationengerechtigkeit im Grundgesetz erarbeitet. Jens Spahn (CDU), Peter Friedrich (SPD), Anna Lührmann (Grüne) und Michael Kauch (FDP) hatten in mehreren Sitzungen, die von der Stiftung begleitet und moderiert wurden, einen gemeinsamen Antrag formuliert und am 14. Juli 2006 präsentiert. Die Stiftung hatte die Beratungen zudem mit Kommentierungen renommierter Verfassungsrechtler unterstützt, darunter Prof. Dr. Eckard Rehbinder (Frankfurt), Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch (Tübingen) und Prof. Dr. Peter Häberle (Bayreuth).
Der Vorschlag der Abgeordneten sah vor, das Staatsziel Generationengerechtigkeit in einem neuen Artikel 20b im Grundgesetz zu verankern: „Der Staat hat in seinem Handeln das Prinzip der Nachhaltigkeit zu beachten und die Interessen künftiger Generationen zu schützen.“
Zweitens sollte Artikel 109 Absatz 2 in der Finanzverfassung des Grundgesetzes wie folgt umformuliert werden: „Bund und Länder haben bei ihrer Haushaltswirtschaft den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, dem Prinzip der Nachhaltigkeit sowie den Interessen der künftigen Generationen Rechnung zu tragen.“ Aus Sicht der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen war dieser Vorschlag zur Reform der Verschuldungsordnung zu zaghaft, allerdings konnten sich die Abgeordneten auf eine weitergehende Lösung nicht verständigen.
Der Gesetzesentwurf wurde am 22. November 2006 von 104 Abgeordneten aus vier Fraktionen und aus allen Altersgruppen in den Bundestag eingebracht. Knapp ein Jahr darauf, am 11. Oktober 2007, stand der Antrag im Plenum des Deutschen Bundestages zur Debatte (Protokoll) und wurde anschließend zur weiteren Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen und in der weiteren Beratung verschleppt.
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung übernahm schließlich das Ruder und berief im Oktober 2008 eine Sachverständigenanhörung ein, an der auch Dr. Dr. Jörg Tremmel von der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen geladen war.
Mit dem Beschluss der Konjunkturpakete infolge der Banken- und Finanzkrise 2009 drängte die Stiftung darauf, dass die Abgeordneten dem Konjunkturpaket nur zustimmen, wenn zugleich eine Schuldenbremse in das Grundgesetz eingeführt wird, die über die Maßgaben des bis dahin diskutierten überfraktionellen Antrags hinausgeht. Im Frühjahr 2009 wurde die Schuldenbremse im Grundgesetz verankert.
Unsere Positionen
Medienecho
Süddeutsche Zeitung: Aufruhr um das Alter
Focus: Generation der Zahlmeister
taz: Bundestagsjugend will Grundgesetz ändern
Die Welt: Junge Abgordnete verlangen Generationengerechtigkeit
Frankfurter Allgemeine Zeitung: Generationengerechtigkeit in das Grundgesetz
Tagesspiegel: Antrag – Interessen Jüngerer sollen ins Grundgesetz
Handelsblatt: Verfassungsänderung soll Rechte künftiger Generationen sichern
Der Spiegel: Grundgesetzänderung: Aufstand der jungen Generation
Süddeutsche Zeitung: Junge vertreten Junge