
Dieses Bild wurde mithilfe von KI erstellt.
Das Projekt
2003 - 2009
Die SRzG startete 2003 eine Initiative zur Verankerung von Generationengerechtigkeit im Grundgesetz. Ziel war es, die langfristigen Interessen künftiger Generationen stärker im politischen Handeln zu verankern. Fraktionsübergreifend gewann die Stiftung dafür junge Abgeordnete unter 40 Jahren – darunter Anna Lührmann (Die Grünen), Alex Bonde (Die Grünen), Daniel Bahr (FDP), Marco Bülow (SPD), Jens Spahn (CDU), Astrid Klug (SPD) und Michael Kauch (FDP) sowie Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker (SPD). Gemeinsam bildeten sie die „Initiative junger Parlamentarier zur stärkeren Verankerung von Generationengerechtigkeit im Grundgesetz“.
In 14 Workshops, moderiert von der SRzG und begleitet von renommierten Verfassungsrechtlern wie Prof. Dr. Paul Kirchhof, Prof. Dr. Peter Häberle, Prof. Dr. Eckard Rehbinder und Prof. Dr. Ronellenfitsch, entwickelte die Gruppe einen konkreten Vorschlag für eine Grundgesetzänderung.
Mit dem Ende der 16. Legislaturperiode im September 2009 wurde der Antrag jedoch nicht weiterverfolgt – er fiel dem Diskontinuitätsprinzip zum Opfer. Trotzdem setzte die Initiative wichtige Impulse für generationengerechtes Denken in der Politik und trug unter anderem zur späteren Verankerung der Schuldenbremse im Grundgesetz bei.
Die vorgeschlagenen Änderungen lauteten wie folgt:
Â
„Artikel 20b [Generationengerechtigkeit] Der Staat hat in seinem Handeln das Prinzip der Nachhaltigkeit zu beachten und die Interessen künftiger Generationen zu schützen.“
Artikel 109 Abs. 2: „(2) Bund und Länder haben bei ihrer Haushaltswirtschaft den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, dem Prinzip der Nachhaltigkeit sowie den Interessen der künftigen Generationen Rechnung zu tragen.“
Warum braucht Generationengerechtigkeit einen Platz im Grundgesetz?
Die Politik von heute beeinflusst das Leben von morgen – doch künftige Generationen haben keine Stimme. Unsere Rechtsordnung schützt bislang nur die Interessen der aktuell lebenden Menschen. Entscheidungen mit langfristigen Folgen, etwa beim Klimaschutz, bei der Staatsverschuldung oder beim Ressourcenverbrauch, orientieren sich oft an kurzfristigem Erfolg statt an nachhaltiger Vorsorge.
Dieses Ungleichgewicht ist strukturell bedingt: Wahlzyklen sind kurz, politisches Handeln wird selten über Legislaturperioden hinaus belohnt. Dabei haben unsere heutigen Entscheidungen mehr Langzeitwirkung denn je – gerade in Bereichen, die kommende Generationen besonders betreffen.
Trotz dieser Verantwortung bleibt der Schutz der Zukunft im Grundgesetz lückenhaft. Artikel 20a erwähnt Nachhaltigkeit nur im Umweltkontext – eine übergreifende Verpflichtung zu Generationengerechtigkeit fehlt.
Wir fordern: Die Interessen zukünftiger Generationen müssen verfassungsrechtlich gesichert werden – damit Politik nicht nur im Hier und Jetzt funktioniert, sondern auch für das Morgen.
Wichtige Meilensteine
2003
Die SRzG sucht Unterstützung für ihr Anliegen, Generationengerechtigkeit im Grundgesetz zu verankern. Das Thema wird auf verschiedenen Wegen in die Öffentlichkeit getragen – unter anderem durch eine Unterschriftenkampagne der Stiftung sowie die Vorstellung des Buches Handbuch Generationengerechtigkeit, von dem geschäftsführenden Vorstand Jörg Tremmel. Zudem wurden alle Bundestagsabgeordneten unter 40 Jahren direkt angeschrieben.
Es kommt zu einem ersten vertraulichen Treffen (Workshop) mit den jeweils jüngsten Abgeordneten ihrer Parteien: Anna Lührmann (Grüne), Jens Spahn (CDU), Marco Bülow (SPD) und Daniel Bahr (FDP) sowie dem Vorsitzenden des Umweltausschusses, Prof. Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker. In der Folge bildet sich eine interfraktionelle Arbeitsgruppe mit dem Namen „Initiative junger Parlamentarier zur stärkeren Verankerung von Generationengerechtigkeit im Grundgesetz“, die unter der Moderation der SRzG einen gemeinsamen Gruppenantrag zur Änderung des Grundgesetzes erarbeiten wird.
November 2003
Winter und Frühjahr 2004
Die SRzG organisiert weitere vertrauliche Workshops mit den Abgeordneten. Im Juni liegt ein erster Formulierungsvorschlag für die Grundgesetzänderung vor. Zudem erklären sich mehrere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens bereit, die Initiative namentlich zu unterstützen. Mit dabei sind unter anderem: Prof. Dr. Dr. Franz Josef Radermacher, Prof. Dr. Ortwin Renn und Prof. Dr. Rolf Kreibich.
Der Formulierungsvorschlag zur Änderung des Grundgesetzes wird in der parlamentarischen Sommerpause renommierten Verfassungsrechtlern wie z.B. Prof. Dr. Paul Kirchhof und Prof. Dr. Häberle zur Begutachtung vorgelegt.
Sommer 2004
Herbst 2004 bis Januar 2005
Im Rahmen weiterer Workshops werden die Formulierungen zur geplanten Grundgesetzänderung in enger Abstimmung mit zahlreichen Verfassungsrechtlern überarbeitet. Die beteiligten Abgeordneten stimmen sich parallel dazu mit ihren jeweiligen Fraktionen über die vorgeschlagenen Inhalte ab. Schließlich entsteht eine finale Version des Änderungstextes. Begleitend wird eine Strategie zur öffentlichen Bekanntmachung des Antrags entwickelt.
Die Workshops der SRzG mit den jungen Bundestagsabgeordneten neigen sich dem Ende zu. Die „Initiative junger Parlamentarier zur stärkeren Verankerung von Generationengerechtigkeit im Grundgesetz“ plant, ihren überfraktionellen Gruppenantrag bald auf einer Bundespressekonferenz vorzustellen. Aufgrund vorgezogener Neuwahlen wird dies jedoch verschoben.
Frühjahr 2005
Sommer 2005

Die SRzG veranstaltet in Kooperation mit der Evangelischen Akademie zu Berlin einen internationalen Kongress zur institutionellen Verankerung ökologischer Generationengerechtigkeit in Verfassungen. Ziel der Veranstaltung ist es, die Kampagne einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen, den Dialog mit internationalen Teilnehmenden zu fördern und eine Multiplikatorenstruktur aufzubauen. Gemeinsam sollen Modelle entwickelt werden, wie ökologische Generationengerechtigkeit in den Verfassungen europäischer Nationalstaaten sowie in einer künftigen europäischen Verfassung dauerhaft und verbindlich verankert werden kann.
Endlich ist es so weit: Auf der Bundespressekonferenz am 14. Juli 2006 präsentieren die jungen Parlamentarier ihren gemeinsam erarbeiteten Antrag zur Änderung des Grundgesetzes. Es folgen zahlreiche Berichte in den Medien.
14. Juli 2006
22. November 2006
Der Gesetzesentwurf wird mit Unterstützung von 104 Bundestagsabgeordneten aus vier Fraktionen in den Bundestag eingebracht.Â
Ein Jahr später, im Oktober 2007, findet die erste Lesung im Bundestag statt. Der Entwurf wird zur weiteren Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen, wo er auch weiterhin verbleibt.Â
11. Oktober 2007
Oktober 2008
Da der Rechtsausschuss untätig bleibt, übernimmt der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung das Ruder und beruft im Oktober 2008 eine Sachverständigenanhörung ein, zu der auch Dr. Dr. Jörg Tremmel von der SRzG geladen ist.
Mit dem Ende der 16. Legislaturperiode am 27. September 2009 erlischt das Gesetzgebungsverfahren und wird somit nicht abgeschlossen. Dennoch leistete die Kampagne einen wichtigen Beitrag dazu, das öffentliche Bewusstsein für Generationengerechtigkeit zu schärfen und gab Impulse für weitere Initiativen – etwa für die Verankerung der Schuldenbremse im Grundgesetz im Frühjahr 2009.