Die SRzG vergibt alle zwei Jahre einen Generationengerechtigkeits-Preis. Initiiert und finanziert wird der mit 10.000 Euro dotierte Preis von der Stiftung Apfelbaum.

Der Generationengerechtigkeits-Preis 2005/2006 behandelte das Thema „Wahlrecht von Geburt an“. Hintergrund der Ausschreibung war der Ausschluss vom Wahlrecht von rund einem Fünftel der deutschen Bevölkerung. Gerade im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel stellt sich somit die Frage, ob die Belange von Kindern, Jugendlichen und Familien in der Politik noch angemessen repräsentiert sind. Das Thema sollte interdisziplinär, u.a. aus politikwissenschaftlicher, juristischer, historischer und soziologischer Sicht, betrachtet werden. Zu den Fragestellungen gehörten: Erfordert das Demokratieprinzip ein „Wahlrecht von Geburt an“? Welche Modelle und Verfahren sind denkbar? Fördert ein „Wahlrecht von Geburt an“ die Verwirklichung von Generationengerechtigkeit? Welche gesellschaftlichen Widerstände und Vorbehalte gegen ein „Wahlrecht von Geburt an“ sind zu erwarten und wie können sie konkret überwunden werden?

Plakat Generationengerechtigkeits-Preis 2005/2006

 

Siegerarbeiten

1. Preis: Wolfgang Gründinger
2. Preis: David Krebs
Den 3. Preis teilen sich
Ines Brock, Albrecht Mangler/ Stephan Hahr und Dr. Tim Krieger

Die Beiträge wurden im Sammelband „Wahlrecht ohne Altersgrenze?“  sowie in der Ausgabe 3/2006 der GenerationenGerechtigkeit! veröffentlicht. Alle eingereichten Arbeiten wurden von einer hochrangigen unabhängigen Jury bewertet.

 

Preisverleihung

Die Preisverleihung fand im Rahmen des Symposiums „Wahlrecht von Geburt an. Eine Chance für mehr Generationengerechtigkeit?“ vom 9.-11. Juni 2006 am Wannsee in Berlin statt. Das zentrale Anliegen der Veranstaltung war es, die Partizipationsmöglichkeiten von Kindern, Jugendlichen und Familien zu diskutieren. Das Symposium hatte es zum Ziel, das Thema „Wahlrecht von Geburt an“ wieder in das Bewusstsein der Menschen zu rufen, die Kompetenz und Erfahrung von Referenten und Teilnehmern zu bündeln und die Möglichkeiten für die Einführung eines solchen Rechts in die Verfassung abzuwägen. Darüber hinaus diente die Veranstaltung dem Austausch mit engagierten Persönlichkeiten wie z.B. Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit (ehem. Justizsenatorin von Hamburg), Prof. Dr. med. Gunther Moll (Universität Erlangen) und Dr. Wolfgang Gaiser (Deutsches Jugendinstitut). Auf dem Symposium fanden sich über 35 Teilnehmer unterschiedlicher Fachrichtungen bspw. Juristen, Politologen, Entwicklungspsychologen, Pädagogen und Ärzte zusammen. Auch das Alter der Teilnehmer/Innen variierte zwischen 20 und 75 Jahren, so dass ein generationen- und fachübergreifender Dialog mit abschließender Diskussion entstand. In Vorträgen, Streitgesprächen, Podiumsdiskussionen und Workshops wurden die unterschiedlichen Modelle zum „Wahlrecht von Geburt an“ vorgestellt und diskutiert. Eine der zentralen Fragen des Symposiums war, inwiefern Unterachtzehnjährige an politischen Entscheidungen entweder unmittelbar oder durch ihre Eltern mitwirken können.

Die ausführliche Dokumentation des Symposiums finden Sie in  der Zeitschrift „GenerationenGerechtigkeit!“ Nr.20